Ja, die Wohngebäudeversicherung kann bei Schäden durch Frost zahlen, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Frostschäden sind normalerweise durch den Leitungswasserschutz der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch gefrorene Wasserleitungen oder andere sanitäre Anlagen entstehen.
Wann zahlt die Gebäudeversicherung bei Frostschäden?
- Frostschäden an Wasserleitungen:
- Wenn bei starkem Frost Wasserleitungen platzen oder Heizungsanlagen aufgrund von gefrorenem Wasser beschädigt werden, zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Reparaturkosten an der Bausubstanz und den Anlagen.
- Schäden durch ausgetretenes Wasser:
- Wenn gefrorene Leitungen platzen und Wasser in das Gebäude austritt, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Folgeschäden an Wänden, Böden und Decken. Das schließt Trocknungsarbeiten mit ein, um Schimmelbildung zu verhindern.
Bedingungen für die Leistung:
- Wartungspflichten: Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wie z. B. eine unzureichende Beheizung von Räumen im Winter oder das Nicht-Abstellen des Wassers in unbewohnten Häusern während der Frostperiode.
- Vermeidung von Schäden: Der Versicherte ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Frostschäden zu vermeiden, wie z. B. das Isolieren von Rohren oder das Frostsicherhalten von Wasserleitungen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Schäden an beweglichen Gegenständen durch Frost, wie Möbel oder Elektrogeräte, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, sondern fallen unter die Hausratversicherung.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Frostschäden an der Bausubstanz und den Wasserleitungen, wenn die notwendigen Wartungs- und Schutzmaßnahmen eingehalten wurden. Es ist ratsam, den genauen Versicherungsvertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle möglichen Risiken durch Frost abgedeckt sind. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den besten Schutz zu finden.