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Zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Schä­den durch Frost?

Ja, die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann bei Schä­den durch Frost zah­len, aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Frost­schä­den sind nor­ma­ler­wei­se durch den Lei­tungs­was­ser­schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­bei han­delt es sich um Schä­den, die durch gefro­re­ne Was­ser­lei­tun­gen oder ande­re sani­tä­re Anla­gen entstehen.

Wann zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Frostschäden?

  1. Frost­schä­den an Was­ser­lei­tun­gen:
    • Wenn bei star­kem Frost Was­ser­lei­tun­gen plat­zen oder Hei­zungs­an­la­gen auf­grund von gefro­re­nem Was­ser beschä­digt wer­den, zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel die Repa­ra­tur­kos­ten an der Bau­sub­stanz und den Anlagen.
  2. Schä­den durch aus­ge­tre­te­nes Was­ser:
    • Wenn gefro­re­ne Lei­tun­gen plat­zen und Was­ser in das Gebäu­de aus­tritt, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die Kos­ten für Fol­ge­schä­den an Wän­den, Böden und Decken. Das schließt Trock­nungs­ar­bei­ten mit ein, um Schim­mel­bil­dung zu verhindern.

Bedin­gun­gen für die Leistung:

  • War­tungs­pflich­ten: Die Ver­si­che­rung kann die Zah­lung ver­wei­gern, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer sei­ne Sorg­falts­pflich­ten ver­letzt hat, wie z. B. eine unzu­rei­chen­de Behei­zung von Räu­men im Win­ter oder das Nicht-Abstel­len des Was­sers in unbe­wohn­ten Häu­sern wäh­rend der Frostperiode.
  • Ver­mei­dung von Schä­den: Der Ver­si­cher­te ist ver­pflich­tet, Maß­nah­men zu ergrei­fen, um Frost­schä­den zu ver­mei­den, wie z. B. das Iso­lie­ren von Roh­ren oder das Frost­si­cher­hal­ten von Wasserleitungen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den durch Frost, wie Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, son­dern fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei Frost­schä­den an der Bau­sub­stanz und den Was­ser­lei­tun­gen, wenn die not­wen­di­gen War­tungs- und Schutz­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wur­den. Es ist rat­sam, den genau­en Ver­si­che­rungs­ver­trag zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle mög­li­chen Risi­ken durch Frost abge­deckt sind. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den bes­ten Schutz zu finden.

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