Die Wohngebäudeversicherung deckt Starkregen-Schäden in der Regel nicht automatisch ab. Für Schutz gegen Schäden durch Starkregen, die oft zu Überschwemmungen oder Rückstau führen, muss eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein abgeschlossen werden. Diese Versicherung erweitert den Schutz um Naturgefahren wie Überschwemmungen, Erdrutsche, Schneedruck, und Starkregen.
Was deckt die Elementarschadenversicherung bei Starkregen ab?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn Starkregen Wasser ins Gebäude eindringen lässt, z. B. durch den Keller oder beschädigte Fenster, übernimmt die Elementarschadenversicherung die Reparaturkosten an Wänden, Böden, und Fundamenten.
- Rückstauschäden:
- Rückstau, der durch überlastete Abwasserkanäle verursacht wird, wenn Starkregen die Kanalisation überlastet, wird ebenfalls abgedeckt. Rückstauschäden sind häufig die Folge von Starkregenereignissen.
- Trocknungs- und Aufräumarbeiten:
- Die Versicherung übernimmt auch die Kosten für Trocknungsarbeiten und Aufräumarbeiten nach einem Starkregenereignis, um weitere Folgeschäden, wie Schimmelbildung, zu verhindern.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände im Keller oder im Außenbereich, wie Möbel oder elektronische Geräte, sind nur durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn diese ebenfalls Elementarschäden einschließt.
Fazit:
Die normale Wohngebäudeversicherung deckt keine Starkregen-Schäden ab. Um umfassenden Schutz zu gewährleisten, sollte eine Elementarschadenversicherung hinzugefügt werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Tarif mit Elementarschadenschutz zu finden.