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Zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Starkregen?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Stark­re­gen-Schä­den in der Regel nicht auto­ma­tisch ab. Für Schutz gegen Schä­den durch Stark­re­gen, die oft zu Über­schwem­mun­gen oder Rück­stau füh­ren, muss eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein abge­schlos­sen wer­den. Die­se Ver­si­che­rung erwei­tert den Schutz um Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche, Schnee­druck, und Starkregen.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei Stark­re­gen ab?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn Stark­re­gen Was­ser ins Gebäu­de ein­drin­gen lässt, z. B. durch den Kel­ler oder beschä­dig­te Fens­ter, über­nimmt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten an Wän­den, Böden, und Fundamenten.
  2. Rückstau­schä­den:
    • Rück­stau, der durch über­las­te­te Abwas­ser­ka­nä­le ver­ur­sacht wird, wenn Stark­re­gen die Kana­li­sa­ti­on über­las­tet, wird eben­falls abge­deckt. Rückstau­schä­den sind häu­fig die Fol­ge von Starkregenereignissen.
  3. Trock­nungs- und Auf­räum­ar­bei­ten:
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt auch die Kos­ten für Trock­nungs­ar­bei­ten und Auf­räum­ar­bei­ten nach einem Stark­re­gen­er­eig­nis, um wei­te­re Fol­ge­schä­den, wie Schim­mel­bil­dung, zu verhindern.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de im Kel­ler oder im Außen­be­reich, wie Möbel oder elek­tro­ni­sche Gerä­te, sind nur durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn die­se eben­falls Ele­men­tar­schä­den einschließt.

Fazit:

Die nor­ma­le Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt kei­ne Stark­re­gen-Schä­den ab. Um umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten, soll­te eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den pas­sen­den Tarif mit Ele­men­tar­scha­den­schutz zu finden.

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