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Zahlt die Gebäu­de­ver­si­che­rung bei Vandalismus?

Ob die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Van­da­lis­mus zahlt, hängt von den spe­zi­fi­schen Ver­trags­be­din­gun­gen ab. Van­da­lis­mus ist nicht auto­ma­tisch in der Stan­dard-Deckung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten, son­dern muss oft als Zusatz­bau­stein oder im Rah­men einer erwei­ter­ten Poli­ce auf­ge­nom­men werden.

Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Vandalismus?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn Van­da­lis­mus zu Beschä­di­gun­gen am Gebäu­de führt, wie z. B. ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter, zer­stör­te Türen oder Graf­fi­ti an den Wän­den, kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren über­neh­men, sofern Van­da­lis­mus expli­zit im Ver­trag ver­si­chert ist.
  2. Erwei­ter­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung:
    • Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine erwei­ter­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung an, die auch Van­da­lis­mus­schä­den abdeckt. Die­se Poli­ce kann ins­be­son­de­re für Immo­bi­li­en­be­sit­zer in städ­ti­schen Gebie­ten oder Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern sinn­voll sein.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Haus­rat: Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel oder Elek­tro­nik, die durch Van­da­lis­mus beschä­digt wer­den, sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, nicht die Wohngebäudeversicherung.
  • Vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen des Ver­si­che­rungs­neh­mers sind nicht abgedeckt.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Van­da­lis­mus­schä­den nur dann ab, wenn die­se expli­zit in der Poli­ce ver­si­chert sind. Eine erwei­ter­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann zusätz­li­chen Schutz bie­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den opti­ma­len Schutz für Van­da­lis­mus­schä­den zu finden.

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