Ob die Wohngebäudeversicherung bei Vandalismus zahlt, hängt von den spezifischen Vertragsbedingungen ab. Vandalismus ist nicht automatisch in der Standard-Deckung der Wohngebäudeversicherung enthalten, sondern muss oft als Zusatzbaustein oder im Rahmen einer erweiterten Police aufgenommen werden.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Vandalismus?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn Vandalismus zu Beschädigungen am Gebäude führt, wie z. B. eingeschlagene Fenster, zerstörte Türen oder Graffiti an den Wänden, kann die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparaturen übernehmen, sofern Vandalismus explizit im Vertrag versichert ist.
- Erweiterte Wohngebäudeversicherung:
- Viele Versicherer bieten eine erweiterte Wohngebäudeversicherung an, die auch Vandalismusschäden abdeckt. Diese Police kann insbesondere für Immobilienbesitzer in städtischen Gebieten oder Mehrfamilienhäusern sinnvoll sein.
Was ist nicht abgedeckt?
- Hausrat: Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektronik, die durch Vandalismus beschädigt werden, sind durch die Hausratversicherung abgedeckt, nicht die Wohngebäudeversicherung.
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen des Versicherungsnehmers sind nicht abgedeckt.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung deckt Vandalismusschäden nur dann ab, wenn diese explizit in der Police versichert sind. Eine erweiterte Wohngebäudeversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Schutz für Vandalismusschäden zu finden.