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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch bei Einbruchsdiebstahl?

Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch bei Einbruchdiebstahl?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den durch Ein­bruch­dieb­stahl ab. Das bedeu­tet, dass Ihre Haus­rat Ver­si­che­rung für gestoh­le­ne Gegen­stän­de sowie für Van­da­lis­mus­schä­den, die im Zusam­men­hang mit dem Ein­bruch ent­ste­hen, auf­kommt. Die­ser Schutz ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen und bie­tet finan­zi­el­le Sicher­heit im Fal­le eines Einbruchs.

Was gilt als Einbruchdiebstahl?

Ein Ein­bruch­dieb­stahl liegt vor, wenn ein Täter gewalt­sam in Ihre Woh­nung, Ihr Haus oder ande­re ver­si­cher­te Räum­lich­kei­ten ein­dringt und dort Gegen­stän­de ent­wen­det oder beschä­digt. Dazu zäh­len auch Kel­ler, Gara­gen oder Gar­ten­häu­ser, sofern die­se im Ver­si­che­rungs­ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Die Ver­si­che­rung deckt nicht nur den Ver­lust von gestoh­le­nem Haus­rat, son­dern auch die durch den Ein­bruch ent­stan­de­nen Sach­schä­den, wie z. B. beschä­dig­te Türen, Fens­ter oder Schlösser.

Bei­spie­le für einen ver­si­cher­ten Einbruchdiebstahl:

  • Ein Ein­bre­cher bricht die Haus­tür auf und stiehlt Wert­sa­chen wie Schmuck, Elek­tro­nik oder Bargeld.
  • Fens­ter wer­den ein­ge­schla­gen, und der Täter ent­wen­det Möbel, Lap­tops oder Fernseher.
  • Ein Fahr­rad wird aus einem ver­schlos­se­nen Kel­ler­raum gestohlen.
  • Ein Täter beschä­digt Gegen­stän­de im Haus aus Van­da­lis­mus, wäh­rend er nach Wert­ge­gen­stän­den sucht.

Wel­che Schä­den wer­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Ein­bruch­dieb­stahl abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung erstat­tet in der Regel fol­gen­de Kosten:

  1. Gestoh­le­ne Gegen­stän­de: Die Ver­si­che­rung ersetzt den Neu­wert der ent­wen­de­ten Möbel, Elek­tro­nik, Klei­dung, Schmuck und ande­rer ver­si­cher­ter Gegen­stän­de. Das bedeu­tet, Sie erhal­ten den Betrag, den Sie benö­ti­gen, um die gestoh­le­nen Gegen­stän­de neu zu kaufen.
  2. Sach­schä­den durch den Ein­bruch: Schä­den, die durch den gewalt­sa­men Ein­bruch ent­ste­hen, wie auf­ge­bro­che­ne Türen, ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter oder beschä­dig­te Möbel, wer­den eben­falls ersetzt.
  3. Van­da­lis­mus­schä­den: Wird bei einem Ein­bruch mut­wil­lig Mobi­li­ar oder Elek­tro­nik zer­stört, so kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch für die­se Schä­den auf.
  4. Kos­ten für pro­vi­so­ri­sche Maß­nah­men: Falls nach einem Ein­bruch Sofort­maß­nah­men wie die pro­vi­so­ri­sche Siche­rung von Fens­tern oder Türen not­wen­dig sind, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die­se Kosten.

Was wird nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung bei Ein­bruch­dieb­stahl abgedeckt?

Obwohl die Haus­rat­ver­si­che­rung den größ­ten Teil der durch einen Ein­bruch ent­ste­hen­den Schä­den abdeckt, gibt es bestimm­te Ein­schrän­kun­gen, die zu beach­ten sind:

  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Wenn Sie bei­spiels­wei­se eine Tür oder ein Fens­ter unver­schlos­sen las­sen und dadurch der Ein­bruch ermög­licht wird, kann die Ver­si­che­rung unter Umstän­den die Leis­tung ver­wei­gern oder kür­zen. In sol­chen Fäl­len kann es sinn­voll sein, eine Klau­sel gegen gro­be Fahr­läs­sig­keit in den Ver­trag aufzunehmen.
  • Fahr­rad­dieb­stahl außer­halb der Woh­nung: Fahr­rä­der sind in der Regel nur dann durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, wenn sie inner­halb der Woh­nung, des Kel­lers oder eines ver­schlos­se­nen Raums gestoh­len wer­den. Für den Dieb­stahl außer­halb der Woh­nung muss eine zusätz­li­che Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel ver­ein­bart werden.
  • Bar­geld: Bar­geld ist oft nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me ver­si­chert, typi­scher­wei­se zwi­schen 1.000 und 2.000 Euro. Höhe­re Bar­geld­be­trä­ge müs­sen gege­be­nen­falls sepa­rat ver­si­chert werden.

Wie ver­hal­te ich mich im Schadensfall?

Wenn Sie Opfer eines Ein­bruch­dieb­stahls gewor­den sind, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te beach­ten, um den Scha­den kor­rekt bei Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung zu melden:

  1. Poli­zei infor­mie­ren: Rufen Sie sofort die Poli­zei und erstat­ten Sie Anzei­ge. Die Poli­zei wird den Ein­bruch auf­neh­men und einen Bericht erstel­len. Die­ses Doku­ment wird spä­ter für die Scha­dens­mel­dung bei der Ver­si­che­rung benötigt.
  2. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den an Fens­tern, Türen und ande­ren betrof­fe­nen Stel­len. Machen Sie eine Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de, ein­schließ­lich der Kauf­prei­se und – falls vor­han­den – der Kauf­be­le­ge. Dies erleich­tert der Ver­si­che­rung die Schadensregulierung.
  3. Scha­den bei der Ver­si­che­rung mel­den: Set­zen Sie sich so schnell wie mög­lich mit Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung in Ver­bin­dung und mel­den Sie den Ein­bruch. Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen an, wie den Poli­zei­be­richt, die Lis­te der gestoh­le­nen Gegen­stän­de und Fotos des Scha­dens. Die Ver­si­che­rung wird die­se Infor­ma­tio­nen benö­ti­gen, um den Scha­den zu prü­fen und die Erstat­tung vorzunehmen.
  4. Siche­rungs­maß­nah­men ergrei­fen: Falls nach dem Ein­bruch pro­vi­so­ri­sche Maß­nah­men erfor­der­lich sind, wie das Ver­schlie­ßen von auf­ge­bro­che­nen Fens­tern oder Türen, über­nimmt die Ver­si­che­rung oft die Kos­ten. Behal­ten Sie Quit­tun­gen für sol­che Maß­nah­men auf, um sie der Ver­si­che­rung vorzulegen.

Wie kann ich das Risi­ko eines Ein­bruch­dieb­stahls minimieren?

Um das Risi­ko eines Ein­bruchs zu ver­rin­gern und sich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen, kön­nen Sie eini­ge Maß­nah­men ergreifen:

  • Ein­bruch­schutz: Inves­tie­ren Sie in siche­re Türen und Fens­ter mit ein­bruch­hem­men­den Schlössern.
  • Alarm­an­la­gen: Ein Alarm­sys­tem kann poten­zi­el­le Ein­bre­cher abschre­cken und den Ein­bruch sofort melden.
  • Gute Nach­bar­schaft: In Wohn­ge­bie­ten mit guter Nach­bar­schaft kön­nen Ein­brü­che oft ver­hin­dert wer­den, wenn Nach­barn auf­ein­an­der ach­ten und unge­wöhn­li­che Akti­vi­tä­ten melden.

Durch die Umset­zung sol­cher Maß­nah­men kön­nen Sie nicht nur das Risi­ko eines Ein­bruchs ver­rin­gern, son­dern auch mög­li­cher­wei­se Ihre Ver­si­che­rungs­prä­mi­en senken.

War­um ist ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich wichtig?

Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen dabei, die bes­te Ver­si­che­rung für den Schutz vor Ein­bruch­dieb­stahl zu fin­den. Sie kön­nen dabei Tari­fe und Deckungs­sum­men ver­glei­chen und sicher­stel­len, dass die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten im Ver­hält­nis zu den ange­bo­te­nen Leis­tun­gen ste­hen. Ach­ten Sie auf die Höhe der Deckung für Wert­sa­chen und Bar­geld sowie auf even­tu­el­le Selbstbeteiligungen.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet einen umfas­sen­den Schutz vor den finan­zi­el­len Fol­gen eines Ein­bruch­dieb­stahls. Sie ersetzt nicht nur gestoh­le­ne Gegen­stän­de, son­dern kommt auch für Sach­schä­den und Van­da­lis­mus auf, die im Zusam­men­hang mit dem Ein­bruch ste­hen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten effi­zi­ent zu gestal­ten, um opti­mal gegen Ein­bruch­dieb­stahl abge­si­chert zu sein.

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