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Zahlt die Hausratversicherung auch bei Schäden durch Haustiere?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Haustiere in der Regel nicht ab. Wenn Ihr Hund, Ihre Katze oder ein anderes Haustier Möbel, Teppiche oder Einrichtungsgegenstände in Ihrem Haushalt beschädigt, kommt die Versicherung nicht für die Reparatur oder den Ersatz auf. Allerdings gibt es spezialisierte Versicherungen wie die Tierhalterhaftpflicht, die Schäden an fremdem Eigentum abdecken.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Haus­tie­re in der Regel nicht ab. Wenn Ihr Hund, Ihre Kat­ze oder ein ande­res Haus­tier Möbel, Tep­pi­che oder Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de in Ihrem Haus­halt beschä­digt, kommt die Ver­si­che­rung nicht für die Repa­ra­tur oder den Ersatz auf. Aller­dings gibt es spe­zia­li­sier­te Ver­si­che­run­gen wie die Tier­hal­ter­haft­pflicht, die Schä­den an frem­dem Eigen­tum abdecken.

Was deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung tat­säch­lich ab?

Die klas­si­sche Haus­rat­ver­si­che­rung schützt vor defi­nier­ten Scha­den­er­eig­nis­sen, die nicht durch Haus­tie­re ver­ur­sacht werden:

  • Feu­er und Blitzschlag
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den (geplatz­te Roh­re, Über­schwem­mung durch Wasserleitungen)
  • Sturm und Hagel
  • Ein­bruch­dieb­stahl und Raub
  • Van­da­lis­mus nach Einbruch
  • Ele­men­tar­schä­den (optio­nal bei erwei­ter­ten Tarifen)

Ver­schä­di­gun­gen durch Haus­tie­re – wie zer­kratz­te Möbel, umge­wor­fe­ne Vasen oder urin­be­fleck­te Tep­pi­che – fal­len expli­zit nicht unter die­se Ver­si­che­rungs­schutz. Das ist eine bewuss­te Aus­schluss­re­ge­lung in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen 2026.

Tier­hal­ter­haft­pflicht: Der rich­ti­ge Schutz für Haustierschäden

Wenn Ihr Haus­tier frem­des Eigen­tum beschä­digt oder eine Per­son ver­letzt, springt die Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung ein. Die­se ist beson­ders wich­tig für:

  • Hun­de: Hun­de­haft­pflicht ist in vie­len Bun­des­län­dern gesetz­lich ver­pflich­tend (ca. 50–150 Euro jähr­lich, je nach Ras­se und Tarif)
  • Pfer­de: Pfer­de­haft­pflicht abdeckt Schä­den durch Trit­te oder Fluchtreaktionen
  • Kat­zen: Meist optio­nal, da Kat­zen recht­lich als weni­ger risi­ko­reich ein­ge­stuft werden
  • Exo­ti­sche Haus­tie­re: Je nach Tier­art erfor­der­lich oder empfohlen

Die Tier­hal­ter­haft­pflicht deckt bei­spiels­wei­se ab, wenn Ihr Hund beim Besuch das Sofa eines Freun­des beschä­digt oder Ihr Pferd gegen das Auto eines Nach­barn tritt.

Son­der­fäl­le und prak­ti­sche Tipps

In sel­te­nen Fäl­len kön­nen Haus­tier-Schä­den indi­rekt ver­si­chert sein: Wenn bei­spiels­wei­se ein Brand aus­bricht und Ihr Haus­tier in Panik Möbel umwirft, trägt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den, da das Feu­er die Grund­ur­sa­che ist – nicht das Haus­tier selbst.

  • Prü­fen Sie Ihre Poli­cy­be­din­gun­gen auf spe­zi­el­le Haus­tier-Zusatz­bau­stei­ne – eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten die­se (sel­ten) an
  • Kom­bi­nie­ren Sie Haus­rat- und Tier­haft­pflicht­ver­si­che­rung für umfas­sen­den Schutz
  • Ver­glei­chen Sie gezielt Tari­fe, die Haus­tier­hal­ter berücksichtigen
  • Doku­men­tie­ren Sie Tier­schä­den für mög­li­che Kulanzansprüche
  • Infor­mie­ren Sie sich über regio­na­le Haft­pflicht-Vor­schrif­ten für Ihre Haustierart
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