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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch bei Was­ser­schä­den durch Aquarien?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann in der Regel auch Was­ser­schä­den durch Aqua­ri­en abde­cken, sofern es sich um einen soge­nann­ten Lei­tungs­was­ser­scha­den han­delt. Das bedeu­tet, wenn Was­ser aus dem Aqua­ri­um aus­tritt und dabei Ihren Haus­rat beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat Ver­si­che­rung die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Schaden.

Wann greift die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Aquarien-Wasserschäden?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift bei Was­ser­schä­den, die durch den Bruch oder das Aus­lau­fen eines Aqua­ri­ums ver­ur­sacht wer­den. Typi­sche Bei­spie­le sind:

  1. Aqua­ri­um bricht:
    • Wenn das Glas des Aqua­ri­ums bricht und das Was­ser aus­läuft, was zu Schä­den an Möbeln, Tep­pi­chen oder Elek­tro­nik führt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten Gegenstände.
  2. Undich­tes Aqua­ri­um:
    • Wenn durch eine undich­te Stel­le Was­ser aus­tritt und dadurch Möbel, Böden oder Haus­halts­ge­rä­te beschä­digt wer­den, kommt die Ver­si­che­rung eben­falls für den ent­stan­de­nen Scha­den auf.
  3. Lei­tungs­was­ser durch Aqua­ri­um-Zube­hör:
    • Auch Schä­den, die durch Zube­hör wie Pum­pen oder Fil­ter des Aqua­ri­ums ver­ur­sacht wer­den, kön­nen in den Bereich der Lei­tungs­was­ser­schä­den fal­len und von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein.

Wel­che Schä­den wer­den nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Aqua­ri­en­schä­den mög­li­cher­wei­se nicht greift:

  1. Gro­be Fahr­läs­sig­keit:
    • Wenn der Scha­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, wie z. B. das Über­lau­fen des Aqua­ri­ums auf­grund von unsach­ge­mä­ßer Wartung oder Miss­ach­tung der Sicher­heits­vor­keh­run­gen, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder verweigern.
  2. Schä­den am Aqua­ri­um selbst:
    • Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel nicht die Kos­ten für das beschä­dig­te Aqua­ri­um selbst, son­dern nur für die dadurch ver­ur­sach­ten Fol­ge­schä­den am Hausrat.

Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Was­ser­scha­den durch ein Aqua­ri­um kommt, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten Gegen­stän­de und den Scha­den am Haus­rat. Notie­ren Sie, wie es zum Aus­lau­fen des Aqua­ri­ums kam.
  2. Scha­den mel­den:
  3. Kauf­be­le­ge ein­rei­chen:
    • Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge oder ande­re Nach­wei­se über den Wert der beschä­dig­ten Gegen­stän­de auf, um den Scha­den bei der Haus­rat­ver­si­che­rung gel­tend zu machen.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch bei Was­ser­schä­den durch Aqua­ri­en, wenn der Scha­den den ver­si­cher­ten Haus­rat betrifft. Schä­den am Aqua­ri­um selbst oder durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sach­te Schä­den sind jedoch in der Regel nicht abge­deckt. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen Ihrer Haus­rat Ver­si­che­rung genau zu prü­fen und den Schutz opti­mal anzu­pas­sen, um im Scha­dens­fall gut abge­si­chert zu sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen dabei, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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