Ja, die Hausratversicherung kann in der Regel auch Wasserschäden durch Aquarien abdecken, sofern es sich um einen sogenannten Leitungswasserschaden handelt. Das bedeutet, wenn Wasser aus dem Aquarium austritt und dabei Ihren Hausrat beschädigt, übernimmt die Hausrat Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
Wann greift die Hausratversicherung bei Aquarien-Wasserschäden?
Die Hausratversicherung greift bei Wasserschäden, die durch den Bruch oder das Auslaufen eines Aquariums verursacht werden. Typische Beispiele sind:
- Aquarium bricht:
- Wenn das Glas des Aquariums bricht und das Wasser ausläuft, was zu Schäden an Möbeln, Teppichen oder Elektronik führt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
- Undichtes Aquarium:
- Wenn durch eine undichte Stelle Wasser austritt und dadurch Möbel, Böden oder Haushaltsgeräte beschädigt werden, kommt die Versicherung ebenfalls für den entstandenen Schaden auf.
- Leitungswasser durch Aquarium-Zubehör:
- Auch Schäden, die durch Zubehör wie Pumpen oder Filter des Aquariums verursacht werden, können in den Bereich der Leitungswasserschäden fallen und von der Hausratversicherung abgedeckt sein.
Welche Schäden werden nicht abgedeckt?
Es gibt einige Fälle, in denen die Hausratversicherung bei Aquarienschäden möglicherweise nicht greift:
- Grobe Fahrlässigkeit:
- Wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, wie z. B. das Überlaufen des Aquariums aufgrund von unsachgemäßer Wartung oder Missachtung der Sicherheitsvorkehrungen, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
- Schäden am Aquarium selbst:
- Die Hausratversicherung übernimmt in der Regel nicht die Kosten für das beschädigte Aquarium selbst, sondern nur für die dadurch verursachten Folgeschäden am Hausrat.
Was tun im Schadensfall?
Wenn es zu einem Wasserschaden durch ein Aquarium kommt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schaden dokumentieren:
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände und den Schaden am Hausrat. Notieren Sie, wie es zum Auslaufen des Aquariums kam.
- Schaden melden:
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung so schnell wie möglich und reichen Sie eine Schadensmeldung ein.
- Kaufbelege einreichen:
- Bewahren Sie Kaufbelege oder andere Nachweise über den Wert der beschädigten Gegenstände auf, um den Schaden bei der Hausratversicherung geltend zu machen.
Fazit
Ja, die Hausratversicherung zahlt auch bei Wasserschäden durch Aquarien, wenn der Schaden den versicherten Hausrat betrifft. Schäden am Aquarium selbst oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind jedoch in der Regel nicht abgedeckt. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausrat Versicherung genau zu prüfen und den Schutz optimal anzupassen, um im Schadensfall gut abgesichert zu sein. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.