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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Blitz­ein­schlag in Elektrogeräte?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel bei Schä­den an Elek­tro­ge­rä­ten durch Blitz­ein­schlag, aller­dings gibt es eini­ge wich­ti­ge Aspek­te zu beach­ten. Schä­den, die durch Über­span­nung infol­ge eines Blitz­schlags ent­ste­hen, sind nicht immer stan­dard­mä­ßig in jeder Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten, kön­nen aber oft durch einen Zusatz­bau­stein abge­si­chert wer­den. Hier sind die wesent­li­chen Punkte:

1. Direk­ter Blitzeinschlag

Wenn ein Blitz direkt in dein Haus oder dei­ne Woh­nung ein­schlägt und dabei Elek­tro­ge­rä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter oder Haus­halts­ge­rä­te zer­stört, ist dies in der Regel ein ver­si­cher­tes Ereig­nis in der Haus­rat­ver­si­che­rung. Ein direk­ter Blitz­ein­schlag fällt unter den Stan­dard­de­ckungs­be­reich, weil der Blitz eine Feu­er­ge­fahr und ande­re phy­si­sche Schä­den verursacht.

  • Bei­spiel: Der Blitz schlägt in das Haus ein und beschä­digt dabei dei­ne elek­tri­schen Gerä­te durch die direk­te elek­tri­sche Ent­la­dung oder phy­si­sche Zer­stö­rung. Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt die­sen Schaden.

2. Über­span­nungs­schä­den durch Blitzeinschlag

Wenn der Blitz in die Strom­lei­tun­gen in der Nähe dei­nes Hau­ses ein­schlägt und dadurch eine Über­span­nung ver­ur­sacht, die dei­ne Elek­tro­ge­rä­te zer­stört, ist dies nicht immer auto­ma­tisch im Stan­dard­um­fang der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Über­span­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag wer­den in vie­len Poli­cen nur durch einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein für Über­span­nungs­schä­den oder Blitz­schä­den abgedeckt.

  • Bei­spiel: Ein Blitz schlägt in eine Strom­lei­tung ein und ver­ur­sacht eine Span­nungs­spit­ze, die dei­nen Fern­se­her, Com­pu­ter oder ande­re elek­tri­sche Gerä­te beschä­digt. Die­se Schä­den wer­den oft nur durch eine Zusatz­klau­sel für Über­span­nung gedeckt.

3. Zusatz­bau­stein für Überspannungsschäden

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, einen Zusatz­bau­stein für Über­span­nungs­schä­den in den Ver­trag auf­zu­neh­men. Die­ser Zusatz­bau­stein schützt dei­ne Elek­tro­ge­rä­te und emp­find­li­chen elek­tro­ni­schen Gerä­te vor Schä­den durch Über­span­nun­gen, die durch Blitz­ein­schlä­ge oder ande­re elek­tri­sche Stö­run­gen entstehen.

  • Deckungs­er­wei­te­rung: Der Zusatz­bau­stein für Über­span­nungs­schä­den sorgt dafür, dass dei­ne Elek­tro­ge­rä­te auch dann ver­si­chert sind, wenn der Blitz nicht direkt dein Haus trifft, son­dern bei­spiels­wei­se eine nahe­ge­le­ge­ne Stromleitung.
  • Prä­mi­en­er­hö­hung: Die Hin­zu­fü­gung die­ses Bau­steins führt oft zu einer gering­fü­gi­gen Erhö­hung der Prä­mie, kann aber im Scha­dens­fall erheb­li­che Kos­ten sparen.

4. Wel­che Gerä­te sind durch Blitz­ein­schlag geschützt?

Typi­scher­wei­se sind fol­gen­de Elek­tro­ge­rä­te durch die Haus­rat­ver­si­che­rung bei einem Blitz­ein­schlag oder Über­span­nungs­scha­den abge­deckt (abhän­gig von der Poli­ce und dem Zusatzbaustein):

  • Fern­se­her
  • Com­pu­ter und Laptops
  • Smart­phones und Tablets
  • Küchen­ge­rä­te (z. B. Kühl­schrank, Herd)
  • Unter­hal­tungs­elek­tro­nik (z. B. Hi-Fi-Anla­gen, Spielekonsolen)
  • Haus­halts­ge­rä­te (z. B. Wasch­ma­schi­nen, Trockner)

5. Nach­weis im Schadensfall

Im Scha­dens­fall musst du der Ver­si­che­rung nach­wei­sen, dass der Scha­den durch einen Blitz­ein­schlag oder eine damit ver­bun­de­ne Über­span­nung ver­ur­sacht wur­de. Hier sind die Schrit­te, die du unter­neh­men solltest:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Mach Fotos der beschä­dig­ten Gerä­te und des Schadens.
  • Scha­den mel­den: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich bei dei­ner Hausratversicherung.
  • Rech­nun­gen und Bele­ge: Hal­te die Kauf­be­le­ge und Rech­nun­gen der betrof­fe­nen Gerä­te bereit, um deren Wert nachzuweisen.
  • Sach­ver­stän­di­ger: In man­chen Fäl­len schickt die Ver­si­che­rung einen Sach­ver­stän­di­gen, der den Scha­den prüft und fest­stellt, ob er durch einen Blitz­ein­schlag oder eine Über­span­nung ver­ur­sacht wurde.

6. Selbst­be­tei­li­gung und Entschädigungsgrenzen

Ach­te dar­auf, ob dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung eine Selbst­be­tei­li­gung oder bestimm­te Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Blitz- und Über­span­nungs­schä­den fest­legt. In eini­gen Poli­cen kann es eine Ober­gren­ze für die Ent­schä­di­gung von Über­span­nungs­schä­den geben.

  • Selbst­be­tei­li­gung: Du musst mög­li­cher­wei­se einen fes­ten Betrag des Scha­dens selbst über­neh­men, bevor die Ver­si­che­rung den Rest zahlt.
  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen: Bei eini­gen Ver­si­che­run­gen gibt es eine Maxi­mal­gren­ze für die Ent­schä­di­gung von Über­span­nungs­schä­den. Ach­te dar­auf, ob dei­ne Poli­ce die­se Gren­ze fest­legt und ob sie aus­rei­chend hoch ist, um alle dei­ne Elek­tro­ge­rä­te abzudecken.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt bei Blitz­ein­schlag in Elek­tro­ge­rä­te, aber der Schutz für Über­span­nungs­schä­den ist nicht immer auto­ma­tisch ent­hal­ten und soll­te durch einen spe­zi­el­len Zusatz­bau­stein abge­si­chert wer­den. Es ist wich­tig, dei­ne Poli­ce dar­auf­hin zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls den Über­span­nungs­schutz hin­zu­zu­fü­gen, um im Scha­dens­fall umfas­send abge­si­chert zu sein. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, eine Poli­ce zu fin­den, die den rich­ti­gen Schutz für Blitz- und Über­span­nungs­schä­den bietet.

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