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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Blitzschäden?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Blitz­schä­den, die am Haus­rat ent­ste­hen, ab. Schä­den, die durch Blitz­ein­schlä­ge oder die dar­aus resul­tie­ren­den Über­span­nun­gen ver­ur­sacht wer­den, gehö­ren in der Regel zu den ver­si­cher­ten Ereig­nis­sen in einer Haus­rat­ver­si­che­rung. Hier ist ein Über­blick, wie die Ver­si­che­rung bei Blitz­schä­den greift und was du beach­ten solltest.

1. Direk­te Blitzschäden

Wenn ein Blitz direkt in dein Haus oder dei­ne Woh­nung ein­schlägt und dabei dei­nen Haus­rat beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Dazu gehö­ren Schä­den an:

  • Elek­tro­ni­schen Gerä­ten: Blitz­ein­schlä­ge kön­nen Fern­se­her, Com­pu­ter, Haus­halts­ge­rä­te oder ande­re elek­tro­ni­sche Gerä­te zerstören.
  • Möbeln und Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den: Soll­ten durch den Blitz­schlag bei­spiels­wei­se Möbel in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den, etwa durch ein dar­aus resul­tie­ren­des Feu­er, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Schaden.

Sol­che Schä­den wer­den durch den Blitz­ein­schlag und die damit ver­bun­de­nen Fol­ge­er­schei­nun­gen ver­ur­sacht, wie etwa Feu­er oder elek­tri­sche Defekte.

2. Schä­den durch Überspannung

Ein Blitz muss nicht direkt in dein Haus oder dei­ne Woh­nung ein­schla­gen, um Scha­den anzu­rich­ten. Über­span­nungs­schä­den, die durch Blitz­ein­schlä­ge in der Umge­bung ver­ur­sacht wer­den, sind eben­falls über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert. Ein sol­cher Scha­den tritt auf, wenn die Strom­lei­tun­gen durch den Blitz­ein­schlag über­las­tet wer­den und dies zu Schä­den an elek­tri­schen Gerä­ten führt.

  • Elek­tronik­schä­den durch Über­span­nung: Fern­se­her, Com­pu­ter, Kühl­schrän­ke oder ande­re elek­tri­sche Gerä­te kön­nen durch Über­span­nungs­schä­den unbrauch­bar wer­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Geräte.

Es ist wich­tig zu prü­fen, ob der Über­span­nungs­schutz in dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung expli­zit ent­hal­ten ist, da eini­ge Poli­cen die­sen Schutz nur als Zusatz­bau­stein anbieten.

3. Was ist nicht versichert?

Es gibt eini­ge Punk­te, die mög­li­cher­wei­se nicht von der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sind:

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz: Wenn der Blitz in das Gebäu­de ein­schlägt und Schä­den an der Bau­sub­stanz ver­ur­sacht (z. B. am Dach oder an der Fas­sa­de), ist dies durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, nicht durch die Hausratversicherung.
  • Schä­den ohne Über­span­nungs­schutz: Falls dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung kei­nen Über­span­nungs­schutz ent­hält, kön­nen Schä­den durch Span­nungs­spit­zen, die nicht durch einen direk­ten Blitz­ein­schlag ent­ste­hen, mög­li­cher­wei­se nicht ver­si­chert sein. In die­sem Fall kann es sinn­voll sein, den Über­span­nungs­schutz als Zusatz­op­ti­on in dei­nen Ver­trag aufzunehmen.

4. Vor­ge­hen bei einem Blitzschaden

Wenn es zu einem Blitz­scha­den kommt, soll­test du schnell han­deln, um den Scha­den bei dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung zu mel­den und die Scha­dens­re­gu­lie­rung einzuleiten:

  • Scha­den doku­men­tie­ren: Mache Fotos und Vide­os von den beschä­dig­ten Gegen­stän­den und erstel­le eine Scha­dens­lis­te.
  • Rech­nun­gen und Kauf­be­le­ge sam­meln: Wenn mög­lich, rei­che Kauf­be­le­ge der beschä­dig­ten Gerä­te bei der Ver­si­che­rung ein, um den Wert nachzuweisen.
  • Scha­den mel­den: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich bei dei­ner Ver­si­che­rung. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Online-Scha­dens­mel­dung oder eine Hot­line an, über die du den Scha­den unkom­pli­ziert mel­den kannst.
  • Gut­ach­ter­be­such: In man­chen Fäl­len schickt die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter, der den Scha­den begut­ach­tet und die Scha­dens­hö­he festlegt.

5. Selbst­be­tei­li­gung und Entschädigungsgrenzen

Wie bei vie­len Scha­dens­fäl­len greift auch bei Blitz­schä­den in der Regel eine Selbst­be­tei­li­gung, die im Ver­trag fest­ge­legt ist. Die Ver­si­che­rung ersetzt den Scha­den bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, abzüg­lich der Selbst­be­tei­li­gung. Es ist wich­tig, dass du auf mög­li­che Ent­schä­di­gungs­gren­zen ach­test, ins­be­son­de­re für elek­tro­ni­sche Gerä­te.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Blitz­ein­schlä­ge und Über­span­nung ab, die am Haus­rat ent­ste­hen. Direk­te Schä­den durch Blitz­ein­schlag sowie indi­rek­te Schä­den durch Über­span­nun­gen an elek­tro­ni­schen Gerä­ten sind in der Regel abge­si­chert, sofern der Über­span­nungs­schutz in der Poli­ce ent­hal­ten ist. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Poli­ce zu fin­den, die dei­nen Haus­rat umfas­send schützt, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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