Nein, die Hausratversicherung zahlt in der Regel nicht bei der Entwendung eines Fahrzeugs. Fahrzeuge wie Autos, Motorräder, Motorroller oder Wohnmobile sind nicht Teil des versicherten Hausrats und fallen somit nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Für den Diebstahl von Fahrzeugen ist eine Kfz-Versicherung oder spezielle Fahrzeugversicherungen zuständig.
1. Welche Fahrzeuge sind nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Die Hausratversicherung schützt deinen Hausrat, also bewegliche Gegenstände, die sich in deiner Wohnung oder deinem Haus befinden. Fahrzeuge zählen jedoch nicht dazu. Typischerweise sind folgende Fahrzeuge nicht abgedeckt:
- Autos
- Motorräder und Roller
- Wohnmobile und Wohnwagen
Für diese Fahrzeuge ist eine Kfz-Versicherung notwendig. Je nach Art des Diebstahls greift entweder die Teilkaskoversicherung oder die Vollkaskoversicherung.
- Teilkaskoversicherung: Deckt den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs sowie Einbruchsschäden (z. B. aufgebrochene Türen oder gestohlene Autoradios).
- Vollkaskoversicherung: Deckt zusätzlich Vandalismusschäden am Fahrzeug, falls es gestohlen und beschädigt zurückgelassen wird.
2. Ausnahme: Fahrräder
Fahrräder sind ein Sonderfall, da sie je nach Hausratversicherung entweder eingeschränkt mitversichert oder über einen Zusatzbaustein absicherbar sind:
- Mitversicherung im Keller oder der Wohnung: In der Regel sind Fahrräder, die in der Wohnung, im Keller oder in einer Garage untergebracht sind, durch die Hausratversicherung abgesichert, wenn es zu einem Einbruchdiebstahl kommt.
- Fahrradversicherung als Zusatzbaustein: Wenn du dein Fahrrad auch außerhalb deiner Wohnung oder deines Hauses gegen Diebstahl absichern möchtest, kannst du eine spezielle Fahrradversicherung abschließen. Diese schützt dein Fahrrad, auch wenn es auf der Straße oder unterwegs gestohlen wird.
3. Was passiert bei Fahrzeugteilen oder Zubehör?
Bestimmte Fahrzeugteile oder Zubehör, das sich außerhalb des Fahrzeugs befindet und im Haus oder der Wohnung aufbewahrt wird, kann unter Umständen durch die Hausratversicherung abgedeckt sein. Dazu gehören:
- Ersatzteile und Zubehör, wie Winter- oder Sommerreifen, die im Keller oder in der Garage gelagert werden, sind durch die Hausratversicherung geschützt, wenn sie durch einen Einbruch gestohlen werden.
- Fahrzeugzubehör wie Dachgepäckträger oder Fahrradträger kann ebenfalls im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert sein, solange es nicht direkt am Fahrzeug montiert ist und sich in der Wohnung oder im Keller befindet.
4. Was tun, wenn ein Fahrzeug gestohlen wird?
Wenn dein Fahrzeug gestohlen wird, solltest du folgende Schritte unternehmen:
- Polizei informieren: Melde den Diebstahl umgehend der Polizei und lasse den Diebstahl protokollieren. Du erhältst eine Diebstahlanzeige, die du für die Versicherung benötigst.
- Kfz-Versicherung informieren: Melde den Diebstahl deiner Kfz-Versicherung (Teilkasko oder Vollkasko), um den Schaden regulieren zu lassen.
- Dokumente bereithalten: Halte alle Fahrzeugdokumente, wie Fahrzeugbrief, Kaufbelege und den Polizeibericht, bereit, um den Diebstahl nachzuweisen.
Fazit
Die Hausratversicherung deckt die Entwendung von Fahrzeugen wie Autos, Motorrädern oder Wohnmobilen nicht ab. Für den Diebstahl eines Fahrzeugs ist die Kfz-Versicherung zuständig. Lediglich Fahrräder können durch die Hausratversicherung abgedeckt sein, entweder durch einen Zusatzbaustein oder im Rahmen eines Einbruchdiebstahls aus verschlossenen Räumen. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft dir, den passenden Schutz für dein Fahrrad und deine weiteren Besitztümer zu finden und deine Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.