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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Feuer?

Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Feuer?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Schä­den, die durch Feu­er ent­ste­hen, ab. Feu­er gehört zu den grund­le­gen­den Risi­ken, die in jeder Haus­rat Ver­si­che­rung ent­hal­ten sind. Wenn es in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus zu einem Brand kommt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de, Möbel, Elek­tro­ge­rä­te und per­sön­li­chen Gegenstände.

Wel­che Schä­den durch Feu­er sind abgedeckt?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Ihren Haus­rat vor ver­schie­de­nen Schä­den, die im Zusam­men­hang mit Feu­er stehen:

  1. Brand­schä­den: Wenn Möbel, Elek­tro­nik oder ande­re Haus­halts­ge­gen­stän­de direkt durch ein Feu­er zer­stört oder beschä­digt wer­den, zahlt die Ver­si­che­rung den Neu­wert oder in eini­gen Fäl­len den Wie­der­be­schaf­fungs­wert.
  2. Rauch- und Ruß­schä­den: Auch wenn ein Gegen­stand nicht direkt vom Feu­er betrof­fen ist, kön­nen Rauch und Ruß den Haus­rat stark beschä­di­gen. Die Haus­rat­ver­si­che­rung kommt für die Rei­ni­gung oder den Ersatz sol­cher Gegen­stän­de auf.
  3. Lösch­was­ser­schä­den: Schä­den, die durch das Lösch­was­ser der Feu­er­wehr oder ande­rer Lösch­maß­nah­men ent­ste­hen, sind eben­falls ver­si­chert. Dies kann zum Bei­spiel feuch­te Möbel, Böden oder Wän­de betreffen.
  4. Explo­sio­nen: Wenn eine Explo­si­on, z. B. durch Gas oder Che­mi­ka­li­en, einen Brand ver­ur­sacht, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch die­se Schäden.
  5. Blitz­schlag mit Brand­fol­ge: Wenn ein Blitz in Ihr Haus ein­schlägt und ein Feu­er ver­ur­sacht, sind sowohl die Brand­schä­den als auch die Fol­ge­schä­den durch Rauch oder Lösch­was­ser abgedeckt.

Was ist nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Feu­er abgedeckt?

Es gibt eini­ge Aus­nah­men, bei denen die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht zahlt:

  1. Fahr­läs­sig­keit: Wenn der Brand durch gro­be Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wur­de, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern. Gro­be Fahr­läs­sig­keit liegt z. B. vor, wenn Ker­zen unbe­auf­sich­tigt bren­nen oder ein Herd ange­las­sen wird. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten jedoch eine Klau­sel an, die gro­be Fahr­läs­sig­keit mitversichert.
  2. Brand­schä­den außer­halb der Woh­nung: Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in der Regel nur den Haus­rat inner­halb der ver­si­cher­ten Woh­nung oder des Hau­ses. Gegen­stän­de, die sich im Frei­en oder außer­halb des Wohn­raums befin­den (z. B. auf der Ter­ras­se oder im Gar­ten), sind nicht durch die Stan­dard­ver­si­che­rung geschützt.

Wich­ti­ge Punk­te zur Scha­dens­re­gu­lie­rung bei Feuer

  1. Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel den Neu­wert der beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Gegen­stän­de. Das bedeu­tet, dass Sie den Betrag erhal­ten, der erfor­der­lich ist, um die Gegen­stän­de neu zu kaufen.
  2. Scha­denser­mitt­lung: Bei einem grö­ße­ren Brand wird die Ver­si­che­rung in der Regel einen Gut­ach­ter beauf­tra­gen, um den Scha­den zu bewer­ten. Es ist wich­tig, den Scha­den so gut wie mög­lich zu doku­men­tie­ren, z. B. durch Fotos und Lis­ten der beschä­dig­ten Gegenstände.
  3. Schnel­les Han­deln: Nach einem Feu­er soll­ten Sie den Scha­den so schnell wie mög­lich Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung mel­den, um eine zügi­ge Scha­dens­re­gu­lie­rung einzuleiten.

Was tun im Schadensfall?

Wenn ein Feu­er in Ihrer Woh­nung oder Ihrem Haus ent­steht und der Haus­rat beschä­digt wird, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten Gegen­stän­de und Räu­me. Eine Lis­te der zer­stör­ten oder beschä­dig­ten Din­ge mit Kauf­be­le­gen erleich­tert die Schadensregulierung.
  2. Scha­den mel­den: Infor­mie­ren Sie sofort Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung über den Scha­den. Die meis­ten Ver­si­che­rer bie­ten eine Scha­dens­mel­dung online oder tele­fo­nisch an.
  3. Gut­ach­t­er­ter­min ver­ein­ba­ren: Bei grö­ße­ren Schä­den wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den vor Ort zu bewer­ten. Der Gut­ach­ter stellt fest, wel­che Gegen­stän­de ersetzt oder repa­riert wer­den müssen.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Feu­er­schä­den an Ihrem Haus­rat ab, ein­schließ­lich der durch Brand, Rauch, Ruß und Lösch­was­ser ent­stan­de­nen Schä­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Wie­der­be­schaf­fung oder Repa­ra­tur der beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die Ihren Haus­rat opti­mal gegen Feu­er und ande­re Risi­ken absi­chert, und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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