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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Schä­den durch Überflutung?

Schä­den durch Über­flu­tung sind in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt. Die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung deckt zwar Schä­den durch Lei­tungs­was­ser, Feu­er, Ein­bruch oder Sturm, aber Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen oder Über­flu­tun­gen fal­len in den Bereich von Natur­ka­ta­stro­phen und müs­sen sepa­rat abge­si­chert werden.

Um sich gegen Schä­den durch Über­flu­tun­gen zu schüt­zen, benö­ti­gen Sie eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann.

Was sind Elementarschäden?

Ele­men­tar­schä­den sind Schä­den, die durch Natur­er­eig­nis­se ver­ur­sacht wer­den, und umfas­sen unter anderem:

  • Über­schwem­mun­gen durch Stark­re­gen oder Hochwasser
  • Erd­rut­sche, Schnee­druck oder Lawi­nen
  • Erd­be­ben

Nur mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sind sol­che Natur­er­eig­nis­se ver­si­chert. Sie greift, wenn durch Über­flu­tung oder Hoch­was­ser Was­ser in die Woh­nung oder das Haus ein­dringt und den Haus­rat beschädigt.

Was ist durch die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abgedeckt?

Mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung wer­den die fol­gen­den Schä­den abgedeckt:

  1. Was­ser­schä­den durch Über­flu­tung:
    • Wenn Was­ser durch Stark­re­gen, über­lau­fen­de Flüs­se oder Hoch­was­ser in Ihre Woh­nung ein­dringt und Möbel, Tep­pi­che oder elek­tri­sche Gerä­te beschä­digt, über­nimmt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz.
  2. Kel­ler­über­flu­tun­gen:
    • Beson­ders oft betrof­fen sind Kel­ler, die bei Über­flu­tun­gen Was­ser auf­neh­men. Gegen­stän­de, die im Kel­ler gela­gert sind, sind mit einer Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung eben­falls abgesichert.
  3. Auf­räum- und Trock­nungs­kos­ten:
    • Neben dem Scha­den an den ver­si­cher­ten Gegen­stän­den über­nimmt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung auch die Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten und das Trock­nen der Räume.

Was ist nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung:

  1. Schä­den durch Grund­was­ser:
    • Schä­den, die durch lang­sam anstei­gen­des Grund­was­ser ent­ste­hen, sind oft nicht ver­si­chert, da die­se eher durch bau­li­che Män­gel ver­ur­sacht wer­den und nicht als plötz­lich ein­tre­ten­de Ele­men­tar­schä­den gelten.
  2. Vor­sätz­li­che Ver­nach­läs­si­gung von Siche­rungs­maß­nah­men:
    • Wenn Sie in einem hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Gebiet woh­nen, kann die Ver­si­che­rung ver­lan­gen, dass bestimm­te Siche­rungs­maß­nah­men getrof­fen wer­den. Wer­den die­se nicht ein­ge­hal­ten, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder verweigern.

Wie schlie­ße ich eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ab?

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung wird in der Regel als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung oder zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ange­bo­ten. Bei der Aus­wahl der Ver­si­che­rung soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass die­se genau die Risi­ken abdeckt, die in Ihrer Regi­on beson­ders rele­vant sind, wie z. B. Hoch­was­ser oder Stark­re­gen.

Fazit

Schä­den durch Über­flu­tung sind in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten. Um sich gegen Schä­den durch Hoch­was­ser oder Stark­re­gen zu schüt­zen, benö­ti­gen Sie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung, die als Zusatz zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wird. Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Über­schwem­mun­gen und über­nimmt auch die Kos­ten für Auf­räum­ar­bei­ten und das Trock­nen der Räu­me. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce mit Ele­men­tar­schutz zu finden.

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