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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Sturm und Hagel?

Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Sturm und Hagel?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den ab, die durch Sturm und Hagel ent­ste­hen, aller­dings nur für den Haus­rat im Inne­ren der Woh­nung oder des Hau­ses. Das bedeu­tet, dass Gegen­stän­de in Ihrer Woh­nung, die durch Sturm- oder Hagel­schä­den in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den, abge­si­chert sind. Schä­den an der Gebäu­de­struk­tur selbst, wie Dach, Fens­ter oder Außen­wän­de, sind jedoch durch eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, nicht durch die Hausratversicherung.

Wel­che Sturm­schä­den deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung ab?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die durch Sturm und Hagel ent­ste­hen, wenn die­se den Haus­rat inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses betref­fen. Typi­sche Bei­spie­le sind:

  1. Beschä­di­gung des Haus­rats durch ein­drin­gen­den Regen:
    • Wenn bei einem Sturm ein Fens­ter oder das Dach beschä­digt wird und Regen­was­ser in die Woh­nung ein­dringt, wodurch Möbel, Tep­pi­che oder elek­tro­ni­sche Gerä­te beschä­digt wer­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten für die beschä­dig­ten Gegenstände.
  2. Beschä­di­gung durch Hagel:
    • Wenn Hagel­kör­ner Fens­ter oder Glas­flä­chen zer­stö­ren und dadurch Was­ser in die Woh­nung gelangt, wodurch Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de oder Elek­tro­nik beschä­digt wer­den, kommt die Haus­rat­ver­si­che­rung für den ent­stan­de­nen Scha­den auf.
  3. Beschä­di­gung von Gegen­stän­den durch her­ab­fal­len­de Äste oder Trüm­mer:
    • Wenn ein Sturm Gegen­stän­de gegen Ihr Haus schleu­dert und dabei Fens­ter beschä­digt wer­den, wodurch Glas in die Woh­nung fällt und Möbel oder Haus­halts­ge­gen­stän­de beschä­digt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Ersatz die­ser Gegenstände.

Wann greift die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Sturmschäden?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift in der Regel ab einer bestimm­ten Wind­stär­ke. Die meis­ten Ver­si­che­rer set­zen eine Wind­stär­ke von 8 (62 km/h und mehr) als Min­dest­be­din­gung fest. Wenn der Wind schwä­cher ist, gilt der Scha­den nicht als durch Sturm ver­ur­sacht und ist somit nicht versichert.

Wel­che Schä­den sind nicht abgedeckt?

Es gibt eini­ge Schä­den, die durch Sturm und Hagel ver­ur­sacht wer­den, die nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung, son­dern durch ande­re Ver­si­che­run­gen abge­deckt sind:

  1. Gebäu­de­schä­den:
    • Schä­den an der Gebäu­de­struk­tur, wie z. B. ein abge­deck­tes Dach oder zer­bro­che­ne Fens­ter, fal­len nicht unter die Haus­rat­ver­si­che­rung. Sol­che Schä­den wer­den durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung des Haus­ei­gen­tü­mers abgedeckt.
  2. Gegen­stän­de im Frei­en:
    • Gegen­stän­de, die sich außer­halb der Woh­nung oder des Hau­ses befin­den, wie Gar­ten­mö­bel, Pflan­zen oder Fahr­rä­der, sind nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Die­se Schä­den kön­nen über spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­run­gen oder eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung abge­deckt werden.
  3. Schä­den durch lang­sam ein­drin­gen­de Feuch­tig­keit:
    • Schä­den, die durch lang­fris­tig ein­drin­gen­de Feuch­tig­keit ent­ste­hen, wie z. B. schlecht iso­lier­te Dächer oder Wän­de, sind in der Regel nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier greift kei­ne Ver­si­che­rung, da dies als man­geln­de Wartung des Gebäu­des gilt.

Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Sturm- oder Hagel­scha­den kommt, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Foto­gra­fie­ren Sie den Scha­den, ins­be­son­de­re die beschä­dig­ten Gegen­stän­de und die Ursa­che des Scha­dens (z. B. ein­ge­schla­ge­ne Fens­ter). Lis­ten Sie die beschä­dig­ten Gegen­stän­de auf und bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge oder ande­re Nach­wei­se über deren Wert auf.
  2. Scha­den mel­den:
    • Infor­mie­ren Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung so schnell wie mög­lich über den Scha­den. In vie­len Fäl­len kann der Scha­den online oder tele­fo­nisch gemel­det werden.
  3. Gut­ach­t­er­ter­min ver­ein­ba­ren:
    • Bei grö­ße­ren Schä­den wird die Ver­si­che­rung in der Regel einen Gut­ach­ter schi­cken, der den Scha­den vor Ort begut­ach­tet und die Ent­schä­di­gungs­sum­me festlegt.

Zusätz­li­cher Schutz durch Elementarschadenversicherung

Wenn Sie in einer Regi­on leben, die häu­fig von extre­men Wet­ter­be­din­gun­gen betrof­fen ist, kann es sinn­voll sein, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz zur Haus­rat­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se deckt Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Erd­rut­sche oder Erd­be­ben ab, die nicht von der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt sind.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Sturm­schä­den und Hagel­schä­den am Haus­rat in der Woh­nung oder im Haus ab, wenn sie durch die­se Wet­ter­ereig­nis­se ver­ur­sacht wer­den. Schä­den an der Gebäu­de­struk­tur oder an Gegen­stän­den im Frei­en fal­len nicht unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­miert und gleich­zei­tig einen umfas­sen­den Schutz bietet.

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