Zahlt die Hausratversicherung bei Sturm und Hagel?
Ja, die Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Sturm und Hagel entstehen, allerdings nur für den Hausrat im Inneren der Wohnung oder des Hauses. Das bedeutet, dass Gegenstände in Ihrer Wohnung, die durch Sturm- oder Hagelschäden in Mitleidenschaft gezogen werden, abgesichert sind. Schäden an der Gebäudestruktur selbst, wie Dach, Fenster oder Außenwände, sind jedoch durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt, nicht durch die Hausratversicherung.
Welche Sturmschäden deckt die Hausratversicherung ab?
Die Hausratversicherung übernimmt Schäden, die durch Sturm und Hagel entstehen, wenn diese den Hausrat innerhalb der Wohnung oder des Hauses betreffen. Typische Beispiele sind:
- Beschädigung des Hausrats durch eindringenden Regen:
- Wenn bei einem Sturm ein Fenster oder das Dach beschädigt wird und Regenwasser in die Wohnung eindringt, wodurch Möbel, Teppiche oder elektronische Geräte beschädigt werden, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die beschädigten Gegenstände.
- Beschädigung durch Hagel:
- Wenn Hagelkörner Fenster oder Glasflächen zerstören und dadurch Wasser in die Wohnung gelangt, wodurch Einrichtungsgegenstände oder Elektronik beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden auf.
- Beschädigung von Gegenständen durch herabfallende Äste oder Trümmer:
- Wenn ein Sturm Gegenstände gegen Ihr Haus schleudert und dabei Fenster beschädigt werden, wodurch Glas in die Wohnung fällt und Möbel oder Haushaltsgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung den Ersatz dieser Gegenstände.
Wann greift die Hausratversicherung bei Sturmschäden?
Die Hausratversicherung greift in der Regel ab einer bestimmten Windstärke. Die meisten Versicherer setzen eine Windstärke von 8 (62 km/h und mehr) als Mindestbedingung fest. Wenn der Wind schwächer ist, gilt der Schaden nicht als durch Sturm verursacht und ist somit nicht versichert.
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
Es gibt einige Schäden, die durch Sturm und Hagel verursacht werden, die nicht durch die Hausratversicherung, sondern durch andere Versicherungen abgedeckt sind:
- Gebäudeschäden:
- Schäden an der Gebäudestruktur, wie z. B. ein abgedecktes Dach oder zerbrochene Fenster, fallen nicht unter die Hausratversicherung. Solche Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers abgedeckt.
- Gegenstände im Freien:
- Gegenstände, die sich außerhalb der Wohnung oder des Hauses befinden, wie Gartenmöbel, Pflanzen oder Fahrräder, sind nicht durch die Hausratversicherung geschützt. Diese Schäden können über spezielle Zusatzversicherungen oder eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden.
- Schäden durch langsam eindringende Feuchtigkeit:
- Schäden, die durch langfristig eindringende Feuchtigkeit entstehen, wie z. B. schlecht isolierte Dächer oder Wände, sind in der Regel nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt. Hier greift keine Versicherung, da dies als mangelnde Wartung des Gebäudes gilt.
Was tun im Schadensfall?
Wenn es zu einem Sturm- oder Hagelschaden kommt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schaden dokumentieren:
- Fotografieren Sie den Schaden, insbesondere die beschädigten Gegenstände und die Ursache des Schadens (z. B. eingeschlagene Fenster). Listen Sie die beschädigten Gegenstände auf und bewahren Sie Kaufbelege oder andere Nachweise über deren Wert auf.
- Schaden melden:
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung so schnell wie möglich über den Schaden. In vielen Fällen kann der Schaden online oder telefonisch gemeldet werden.
- Gutachtertermin vereinbaren:
- Bei größeren Schäden wird die Versicherung in der Regel einen Gutachter schicken, der den Schaden vor Ort begutachtet und die Entschädigungssumme festlegt.
Zusätzlicher Schutz durch Elementarschadenversicherung
Wenn Sie in einer Region leben, die häufig von extremen Wetterbedingungen betroffen ist, kann es sinnvoll sein, eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden durch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben ab, die nicht von der Standard-Hausratversicherung gedeckt sind.
Fazit
Die Hausratversicherung deckt Sturmschäden und Hagelschäden am Hausrat in der Wohnung oder im Haus ab, wenn sie durch diese Wetterereignisse verursacht werden. Schäden an der Gebäudestruktur oder an Gegenständen im Freien fallen nicht unter den Schutz der Hausratversicherung. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung zu finden, die Ihre Hausratversicherung Kosten optimiert und gleichzeitig einen umfassenden Schutz bietet.