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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Überschwemmungen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht auto­ma­tisch bei Schä­den durch Über­schwem­mun­gen oder ande­re Natur­ka­ta­stro­phen, da die­se Art von Schä­den zu den soge­nann­ten Ele­men­tar­schä­den gehört. Ele­men­tar­schä­den sind in vie­len Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­run­gen nicht ent­hal­ten, kön­nen jedoch durch einen Zusatz­bau­stein abge­deckt wer­den. Hier ist ein Über­blick, wie die Haus­rat­ver­si­che­rung bei Über­schwem­mun­gen greift und wel­che Optio­nen du hast, dei­nen Haus­rat gegen sol­che Risi­ken abzusichern:

1. Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung und Elementarschäden

Eine Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel nur Schä­den durch bestimm­te Risi­ken ab, wie:

  • Feu­er
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den (z. B. durch defek­te Rohre)
  • Ein­bruch­dieb­stahl
  • Sturm und Hagel

Über­schwem­mun­gen, die durch Stark­re­gen, Hoch­was­ser, Rück­stau oder ande­re Natur­er­eig­nis­se ent­ste­hen, gehö­ren nicht zu die­sen Stan­dard­ri­si­ken. Für sol­che Fäl­le wird ein Ele­men­tar­bau­stein benötigt.

2. Ele­men­tar­ver­si­che­rung als Zusatzbaustein

Um dei­nen Haus­rat gegen Über­schwem­mungs­schä­den abzu­si­chern, musst du in der Regel einen Zusatz­bau­stein für Ele­men­tar­schä­den in dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­ser Bau­stein erwei­tert den Ver­si­che­rungs­schutz auf Schä­den durch:

  • Über­schwem­mun­gen (z. B. durch Hoch­was­ser oder Starkregen)
  • Rück­stau (Was­ser, das durch Abflüs­se oder Kanä­le in das Haus eindringt)
  • Erd­be­ben
  • Lawi­nen
  • Erd­rutsch und Schneedruck

Die­ser Zusatz­bau­stein erhöht die Ver­si­che­rungs­prä­mie, bie­tet aber umfas­sen­den Schutz vor Natur­ka­ta­stro­phen, die zuneh­mend häu­fi­ger auftreten.

3. Was wird bei Über­schwem­mungs­schä­den ersetzt?

Wenn du den Ele­men­tar­bau­stein abge­schlos­sen hast und es zu einer Über­schwem­mung kommt, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung Schä­den an dei­nem Haus­rat, die durch das ein­drin­gen­de Was­ser ver­ur­sacht wer­den. Dazu zählen:

  • Möbel: Schä­den an Sofas, Bet­ten, Schrän­ken und ande­ren Möbel­stü­cken, die durch das Was­ser beschä­digt wurden.
  • Elek­tro­ni­sche Gerä­te: Ersatz für beschä­dig­te Gerä­te wie Fern­se­her, Com­pu­ter, Wasch­ma­schi­nen oder ande­re elek­tro­ni­sche Gegenstände.
  • Tex­ti­li­en und Klei­dung: Ent­schä­di­gung für Klei­dung, Tep­pi­che und ande­re Tex­ti­li­en, die durch die Über­schwem­mung unbrauch­bar gewor­den sind.

Die Ent­schä­di­gung erfolgt in der Regel auf Basis des Neu­werts, was bedeu­tet, dass du den Wie­der­be­schaf­fungs­wert eines gleich­wer­ti­gen neu­en Gegen­stands erstat­tet bekommst.

4. Rück­stau und Über­schwem­mun­gen im Keller

Beson­ders häu­fig sind Rückstau­schä­den oder Über­schwem­mun­gen im Kel­ler, wenn bei star­kem Regen oder Hoch­was­ser Was­ser in das Haus dringt. Auch hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nur, wenn der Ele­men­tar­bau­stein vor­han­den ist.

  • Rück­stau: Ein Rück­stau tritt auf, wenn Was­ser durch Abflüs­se oder Kanä­le in das Haus zurück­ge­drückt wird. Um Rückstau­schä­den abzu­de­cken, muss der Rückstau­schutz eben­falls in den Ele­men­tar­bau­stein inte­griert sein.

5. Selbst­be­tei­li­gung und Prämienhöhe

Beim Abschluss einer Ele­men­tar­ver­si­che­rung gibt es oft eine Selbst­be­tei­li­gung, die du im Scha­dens­fall über­neh­men musst. Die Höhe der Selbst­be­tei­li­gung kann vari­ie­ren, aber üblich sind Beträ­ge von 500 bis 1.000 Euro pro Scha­dens­fall. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung führt in der Regel zu nied­ri­ge­ren Prä­mi­en.

Die Prä­mi­en­hö­he für den Ele­men­tar­schutz hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, darunter:

  • Risi­ko­ge­biet: Wenn du in einem Gebiet wohnst, das beson­ders stark von Über­schwem­mun­gen oder Hoch­was­ser betrof­fen ist, kann die Prä­mie deut­lich höher ausfallen.
  • Wohn­la­ge: Ver­si­che­rer bewer­ten die Lage dei­nes Hau­ses oder dei­ner Woh­nung, um das Risi­ko für Ele­men­tar­schä­den ein­zu­schät­zen. In Gebie­ten mit nied­ri­gem Risi­ko sind die Prä­mi­en geringer.

6. Was pas­siert, wenn du kei­nen Ele­men­tar­bau­stein hast?

Wenn du kei­ne Ele­men­tar­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast und es kommt zu einem Über­schwem­mungs­scha­den, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des beschä­dig­ten Haus­rats. Dies kann zu erheb­li­chen finan­zi­el­len Belas­tun­gen füh­ren, da Über­schwem­mun­gen oft schwer­wie­gen­de Schä­den verursachen.

7. Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einer Über­schwem­mung gekom­men ist und du den Ele­men­tar­bau­stein in dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung hast, soll­test du fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren: Mach Fotos und Vide­os des Scha­dens, bevor du mit den Auf­räum­ar­bei­ten beginnst.
  2. Scha­den mel­den: Mel­de den Scha­den so schnell wie mög­lich dei­ner Ver­si­che­rung. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten dafür eine Hot­line oder eine Online-Scha­dens­mel­dung an.
  3. Scha­den mini­mie­ren: Ver­su­che, den Scha­den so gering wie mög­lich zu hal­ten, indem du das Was­ser abpumpst und beschä­dig­te Gegen­stän­de sicherst.
  4. Gut­ach­t­er­ter­min abwar­ten: In vie­len Fäl­len wird die Ver­si­che­rung einen Gut­ach­ter schi­cken, um den Scha­den vor Ort zu bewerten.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt Über­schwem­mungs­schä­den nur, wenn du den Ele­men­tar­bau­stein als Zusatz­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast. Die­ser Schutz erwei­tert die Stan­dard­po­li­ce und bie­tet Absi­che­rung gegen Natur­ge­fah­ren wie Hoch­was­ser, Stark­re­gen und Rück­stau. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den, die auch Ele­men­tar­schä­den umfasst, und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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