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Zahlt die Hausratversicherung für ausgeliehene Gegenstände?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, ausgeliehene Gegenstände sind in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert — allerdings nur, wenn sie sich vorübergehend in deinem Haushalt befinden und unter die gleichen Versicherungsgefahren fallen wie dein eigener Hausrat. Sobald ein ausgeliehener Gegenstand deine Wohnung verlässt, endet der Versicherungsschutz. Entscheidend ist, die genauen Bedingungen deines Vertrags zu kennen, da es bei Wertgegenständen oft Deckungsgrenzen gibt.

Ja, aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung grund­sätz­lich mit­ver­si­chert — aller­dings nur, wenn sie sich vor­über­ge­hend in dei­nem Haus­halt befin­den und unter die glei­chen Ver­si­che­rungs­ge­fah­ren fal­len wie dein eige­ner Haus­rat. Sobald ein aus­ge­lie­he­ner Gegen­stand dei­ne Woh­nung ver­lässt, endet der Ver­si­che­rungs­schutz. Ent­schei­dend ist, die genau­en Bedin­gun­gen dei­nes Ver­trags zu ken­nen, da es bei Wert­ge­gen­stän­den oft Deckungs­gren­zen gibt.

Aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de in der eige­nen Woh­nung – Das ist versichert

Solan­ge sich ein aus­ge­lie­he­ner Gegen­stand in dei­nem Haus­halt befin­det, behan­delt die Haus­rat­ver­si­che­rung ihn wie dei­nen eige­nen Haus­rat. Das bedeu­tet: Er ist gegen die übli­chen Ver­si­che­rungs­ge­fah­ren geschützt — Feu­er, Lei­tungs­was­ser­schä­den, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub und Van­da­lis­mus. Ein Lap­top-Freund, des­sen Gerät durch einen Was­ser­scha­den beschä­digt wird, oder ein gestoh­le­nes Fahr­rad im Flur sind typi­sche Fäl­le, die die Haus­rat­ver­si­che­rung abdeckt.

Der ent­schei­den­de Punkt: Der Gegen­stand muss sich tat­säch­lich in dei­ner ver­si­cher­ten Woh­nung befin­den. Sobald er die­se ver­lässt — ob beim Trans­port, in der Arbeit oder im Auto — greift der Ver­si­che­rungs­schutz nicht mehr. Hier ist es wich­tig, zwi­schen Haus­rat- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu unterscheiden.

Gren­zen, Wert­ge­gen­stän­de und die Rol­le der Haftpflicht

Nicht alle aus­ge­lie­he­nen Gegen­stän­de sind gleich ver­si­chert. Bei Wert­ge­gen­stän­den wie Schmuck, Kunst­wer­ken oder hoch­wer­ti­ger Elek­tro­nik grei­fen oft Deckungs­gren­zen — typi­scher­wei­se ca. 20–30 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Ein aus­ge­lie­he­ner Desi­gner­lap­top oder eine frem­de Kame­ra könn­ten daher nur teil­wei­se erstat­tet werden.

Wich­tig: Falls die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht zahlt, weil der Gegen­stand außer­halb der Woh­nung beschä­digt wur­de, kommt dei­ne pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung ins Spiel. Sie deckt Schä­den an frem­dem Eigen­tum ab, die du ver­ur­sacht hast — etwa wenn du ein aus­ge­lie­he­nes Buch ver­schüt­test oder ein Mobil­te­le­fon fal­len lässt. Das ist der zuver­läs­si­ge­re Schutz für Gegen­stän­de außer­halb dei­ner vier Wände.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de absichern

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Kon­tak­tie­re dei­nen Ver­si­che­rer und fra­ge expli­zit nach dem Schutz für aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de und etwa­igen Deckungsgrenzen
  • Wert doku­men­tie­ren: Hal­te Kauf­be­le­ge oder Fotos bereit, um den Wert des gelie­he­nen Gegen­stands nachzuweisen
  • Eigen­tü­mer infor­mie­ren: Tei­le dem Eigen­tü­mer mit, dass der Gegen­stand durch dei­ne Haus­rat- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung teil­wei­se geschützt ist
  • Hoch­wer­ti­ge Gegen­stän­de: Für beson­ders teu­re aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de (über ca. 1.000 Euro) eine zusätz­li­che Elek­tro­nik- oder Wert­sa­chen­ver­si­che­rung erwägen
  • Scha­dens­fall sofort mel­den: Bei Beschä­di­gung oder Dieb­stahl unver­züg­lich bei­de Ver­si­che­rer (Haus­rat + Haft­pflicht) und die Poli­zei benachrichtigen
  • Außer­halb der Woh­nung: Rech­ne auf dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung, nicht auf die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn der Gegen­stand außer Haus beschä­digt wird
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