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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung für aus­ge­lie­he­ne Gegenstände?

Ob die Haus­rat­ver­si­che­rung für aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de zahlt, hängt von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Ver­trags ab. In vie­len Fäl­len sind aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de nur dann ver­si­chert, wenn sie sich vor­über­ge­hend in der Woh­nung des Ver­si­che­rungs­neh­mers befin­den und wie eige­ner Haus­rat behan­delt wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen dazu:

1. Aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de als Teil des Hausrats

In eini­gen Haus­rat­ver­si­che­run­gen gel­ten aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de, die vor­über­ge­hend in dei­nem Haus­halt sind, als Teil des Haus­rats. Das bedeu­tet, dass die­se Gegen­stän­de gegen die typi­schen ver­si­cher­ten Gefah­ren, wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Was­ser­schä­den und Van­da­lis­mus, geschützt sind, solan­ge sie sich in dei­ner Woh­nung befinden.

  • Bei­spiel: Du leihst dir von einem Freund einen Lap­top für ein Pro­jekt, und die­ser wird durch einen Was­ser­scha­den in dei­ner Woh­nung beschä­digt. In die­sem Fall könn­te die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den über­neh­men, wenn der Lap­top als Teil des Haus­rats betrach­tet wird.

2. Ein­schrän­kun­gen und Entschädigungsgrenzen

Es gibt jedoch oft Ein­schrän­kun­gen bei aus­ge­lie­he­nen Gegen­stän­den, und nicht jede Haus­rat­ver­si­che­rung deckt die­se ab. Manch­mal gel­ten Ent­schä­di­gungs­gren­zen oder spe­zi­el­le Bedin­gun­gen, z. B. bei Wert­ge­gen­stän­den oder beson­ders teu­ren Gerä­ten. Prü­fe in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag, ob und bis zu wel­cher Höhe aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de abge­deckt sind.

  • Wert­ge­gen­stän­de: Für beson­ders teu­re oder wert­vol­le aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de, wie Schmuck oder elek­tro­ni­sche Gerä­te, kann es sepa­ra­te Deckungs­gren­zen geben. In man­chen Fäl­len ist eine zusätz­li­che Ver­si­che­rung nötig, um den vol­len Wert abzusichern.

3. Frem­des Eigen­tum und Haftpflichtversicherung

Wenn ein aus­ge­lie­he­ner Gegen­stand in dei­ner Woh­nung beschä­digt oder gestoh­len wird und die Haus­rat­ver­si­che­rung dies nicht abdeckt, könn­te dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Die pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den an frem­dem Eigen­tum, das du beschä­digt hast, ein­schließ­lich aus­ge­lie­he­ner Gegenstände.

  • Bei­spiel: Du leihst dir von einem Freund eine Kame­ra und lässt sie ver­se­hent­lich fal­len. Wenn die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­nimmt, könn­te dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung den Ersatz der Kame­ra übernehmen.

4. Gelie­he­ne Gegen­stän­de bei Diebstahl

Bei einem Ein­bruch in dei­ne Woh­nung sind aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de in vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen eben­falls mit­ver­si­chert, da sie zum Zeit­punkt des Ein­bruchs zu dei­nem Haus­halt gehö­ren. Auch hier gel­ten die übli­chen Bedin­gun­gen der Haus­rat­ver­si­che­rung, wie die Ent­schä­di­gungs­gren­zen und die Not­wen­dig­keit, den Ein­bruch bei der Poli­zei zu melden.

  • Wich­tig: Mel­de den Scha­den sofort sowohl dei­ner Haus­rat­ver­si­che­rung als auch dem Eigen­tü­mer des Gegen­stands. Stel­le sicher, dass der Wert des Gegen­stands belegt wer­den kann, z. B. durch Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen.

5. Was ist nicht versichert?

In der Regel sind aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de, die sich außer­halb der Woh­nung befin­den, nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung geschützt. Wenn du also einen aus­ge­lie­he­nen Gegen­stand außer­halb dei­ner Woh­nung nutzt oder auf­be­wahrst, wie z. B. im Auto oder bei einer Ver­an­stal­tung, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht.

  • Bei­spiel: Du leihst dir ein Fahr­rad und es wird gestoh­len, wäh­rend du es im Frei­en abstellst. In die­sem Fall ist der Dieb­stahl des Fahr­rads in der Regel nicht durch dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung gedeckt.

6. Zusatz­ver­si­che­run­gen für spe­zi­el­le Gegenstände

Für beson­ders wert­vol­le aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de, wie etwa teu­re Elek­tro­nik, Musik­in­stru­men­te oder spe­zi­el­le Gerä­te, kann es sinn­voll sein, eine Zusatz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Elek­tro­nik­ver­si­che­run­gen oder Wert­sa­chen­ver­si­che­run­gen an, die auch gelie­he­ne Gegen­stän­de umfassen.

Fazit

Ja, aus­ge­lie­he­ne Gegen­stän­de kön­nen unter bestimm­ten Umstän­den durch die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert sein, ins­be­son­de­re wenn sie sich vor­über­ge­hend in dei­ner Woh­nung befin­den und wie eige­ner Haus­rat behan­delt wer­den. Es gibt jedoch Ein­schrän­kun­gen, ins­be­son­de­re bei Wert­ge­gen­stän­den und Gegen­stän­den, die sich außer­halb der Woh­nung befin­den. Wenn die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den nicht deckt, kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen oder im Zwei­fel eine Zusatz­ver­si­che­rung für teu­re gelie­he­ne Gegen­stän­de abzu­schlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu finden.

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