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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung für Hotel­kos­ten nach einem Schaden?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung kann unter bestimm­ten Umstän­den auch Hotel­kos­ten über­neh­men, wenn Ihre Woh­nung oder Ihr Haus nach einem ver­si­cher­ten Scha­den vor­über­ge­hend unbe­wohn­bar ist. Dies wird als Kos­ten für Unter­brin­gung oder Hotel­kos­ten bezeich­net und ist in vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten, aller­dings gibt es eini­ge Ein­schrän­kun­gen und Bedin­gun­gen, die zu beach­ten sind.

Wann zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung für Hotelkosten?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt die Hotel­kos­ten, wenn Ihre Woh­nung oder Ihr Haus durch einen ver­si­cher­ten Scha­den so stark beschä­digt wur­de, dass es für die Dau­er der Repa­ra­tur­ar­bei­ten unbe­wohn­bar ist. Typi­sche Schä­den, bei denen die Haus­rat­ver­si­che­rung die­se Kos­ten über­neh­men kann, sind:

  • Feu­er: Nach einem Brand, der die Woh­nung stark beschä­digt hat und eine vor­über­ge­hen­de Unter­brin­gung not­wen­dig macht.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn durch einen Rohr­bruch oder Was­ser­scha­den die Wohn­räu­me nicht nutz­bar sind.
  • Sturm­schä­den: Wenn das Dach oder Fens­ter durch einen Sturm zer­stört wur­den und die Woh­nung nicht mehr bewohn­bar ist.
  • Ein­bruch­dieb­stahl mit Van­da­lis­mus: Wenn Ein­bre­cher so viel Scha­den ange­rich­tet haben, dass eine unmit­tel­ba­re Nut­zung der Woh­nung nicht mög­lich ist.

Wie lan­ge wer­den Hotel­kos­ten übernommen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt die Hotel­kos­ten für die Dau­er, in der Ihre Woh­nung unbe­wohn­bar ist und Repa­ra­tur­ar­bei­ten durch­ge­führt wer­den. Es gibt jedoch in der Regel eine zeit­li­che Begren­zung, wie lan­ge die Ver­si­che­rung die­se Kos­ten trägt. Die­se Zeit­räu­me kön­nen je nach Ver­si­che­rer und Poli­ce vari­ie­ren, aber typi­scher­wei­se liegt der Zeit­raum bei maxi­mal 100 Tagen oder bis zur Wie­der­her­stel­lung der Wohn­fä­hig­keit.

Höhe der über­nom­me­nen Hotelkosten

Die Höhe der erstat­te­ten Hotel­kos­ten hängt vom Ver­si­che­rungs­ver­trag ab. In vie­len Ver­trä­gen gibt es eine Ober­gren­ze, die fest­legt, wie viel die Ver­si­che­rung pro Tag für die Unter­brin­gung im Hotel über­nimmt. Die­se Ober­gren­ze kann ent­we­der als fes­ter Betrag pro Tag oder als Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me fest­ge­legt sein.

  • Fes­te Tages­pau­scha­le: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine fest­ge­leg­te Sum­me pro Tag, zum Bei­spiel 100 bis 200 Euro.
  • Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me: In man­chen Poli­cen wird die maxi­ma­le Erstat­tung auf einen bestimm­ten Pro­zent­satz der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me beschränkt, oft etwa 5% der Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 50.000 Euro wären dies bis zu 2.500 Euro für Hotelkosten.

Was müs­sen Sie beachten?

  1. Nach­wei­se erbrin­gen:
    • Um die Hotel­kos­ten erstat­tet zu bekom­men, müs­sen Sie Rech­nun­gen und Bele­ge vor­le­gen, die die tat­säch­li­chen Kos­ten dokumentieren.
  2. Ver­si­che­rung recht­zei­tig infor­mie­ren:
    • Es ist wich­tig, die Ver­si­che­rung sofort nach dem Scha­den zu infor­mie­ren und zu klä­ren, ob und in wel­chem Umfang die Hotel­kos­ten über­nom­men wer­den. Oft ist die Zustim­mung des Ver­si­che­rers not­wen­dig, bevor die Kos­ten über­nom­men werden.
  3. Abhän­gig vom Umfang des Scha­dens:
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten nur, wenn die Woh­nung tat­säch­lich unbe­wohn­bar ist. Klei­ne­re Schä­den, die kei­ne vor­über­ge­hen­de Umsied­lung erfor­der­lich machen, füh­ren in der Regel nicht zu einer Erstat­tung von Hotelkosten.
  4. Selbst­be­tei­li­gung:
    • In man­chen Ver­si­che­run­gen kann eine Selbst­be­tei­li­gung ver­ein­bart sein, die auch auf die Über­nah­me von Hotel­kos­ten ange­wen­det wird. Prü­fen Sie Ihre Poli­ce, um sicher­zu­stel­len, ob und in wel­chem Umfang eine Selbst­be­tei­li­gung greift.

Fazit

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung über­nimmt unter bestimm­ten Umstän­den Hotel­kos­ten, wenn Ihre Woh­nung nach einem ver­si­cher­ten Scha­den unbe­wohn­bar ist. Die Kos­ten­über­nah­me ist jedoch zeit­lich und finan­zi­ell begrenzt und hängt von den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce ab. Es ist wich­tig, den Scha­den sofort zu mel­den, Bele­ge für die Hotel­kos­ten auf­zu­be­wah­ren und die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rung zu ken­nen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, eine Poli­ce zu fin­den, die Ihnen im Scha­dens­fall opti­ma­len Schutz bie­tet und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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