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Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung für Schä­den bei Renovierungen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann in bestimm­ten Fäl­len für Schä­den auf­kom­men, die wäh­rend einer Reno­vie­rung an dei­nem Haus­rat ent­ste­hen. Es hängt jedoch von der Art des Scha­dens und den genau­en Umstän­den ab, ob die Ver­si­che­rung ein­springt. Hier ist eine Über­sicht, wie die Haus­rat­ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len funktioniert:

1. Schä­den durch typi­sche Gefah­ren wäh­rend der Renovierung

Wenn wäh­rend einer Reno­vie­rung Schä­den an dei­nem Haus­rat durch die ver­si­cher­ten Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm oder Van­da­lis­mus ent­ste­hen, greift in der Regel die Haus­rat­ver­si­che­rung. Bei­spie­le dafür sind:

  • Lei­tungs­was­ser­scha­den: Ein Was­ser­rohr bricht wäh­rend der Reno­vie­rung und beschä­digt Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te. In die­sem Fall greift die Haus­rat­ver­si­che­rung und ersetzt den Scha­den am Hausrat.
  • Feu­er: Ein Feu­er bricht wäh­rend der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten aus und zer­stört Haus­rat. Auch hier springt die Haus­rat­ver­si­che­rung ein, sofern Feu­er­schä­den in dei­nem Ver­trag ver­si­chert sind.

2. Eigen­ver­schul­de­te Schä­den bei der Renovierung

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt eige­ne Schä­den, die bei Reno­vie­rungs­ar­bei­ten durch Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht wer­den, in der Regel nicht ab. Wenn du bei­spiels­wei­se beim Strei­chen einer Wand Far­be auf dei­ne Möbel trop­fen lässt oder durch eine unsach­ge­mä­ße Behand­lung einen Scha­den an dei­nem Haus­rat ver­ur­sachst, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht.

  • Bei­spiel: Du reißt aus Ver­se­hen ein Regal um, wäh­rend du tape­zierst, und beschä­digst damit Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te. In sol­chen Fäl­len musst du die Kos­ten selbst tragen.

3. Schä­den durch Handwerker

Wenn ein Hand­wer­ker wäh­rend der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten Schä­den an dei­nem Haus­rat ver­ur­sacht, ist dies in der Regel nicht durch dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. In die­sem Fall haf­tet der Hand­wer­ker oder des­sen Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Schaden.

  • Bei­spiel: Ein Hand­wer­ker lässt bei der Reno­vie­rung ver­se­hent­lich ein schwe­res Werk­zeug auf dei­nen Fern­se­her fal­len und beschä­digt ihn. Hier muss der Hand­wer­ker oder des­sen Ver­si­che­rung für den Scha­den aufkommen.

4. Reno­vie­rungs­be­ding­te Risi­ken – Was ist nicht versichert?

Bestimm­te Risi­ken, die direkt mit der Reno­vie­rung ver­bun­den sind, sind von der Haus­rat­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Dazu gehören:

  • Bau­ar­bei­ten: Grö­ße­re Bau­ar­bei­ten, wie das Abrei­ßen von Wän­den oder Ände­run­gen an der Struk­tur des Hau­ses, fal­len nicht unter die Haus­rat­ver­si­che­rung. Hier greift meist eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung oder eine Bau­we­sen­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell für Bau- oder Sanie­rungs­pro­jek­te abge­schlos­sen wird.
  • Wert­min­de­rung: Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt kei­ne Schä­den ab, die zur Wert­min­de­rung von Gegen­stän­den füh­ren, wenn sie durch unsach­ge­mä­ße Behand­lung wäh­rend der Reno­vie­rung beschä­digt werden.

5. Erwei­ter­ter Schutz wäh­rend der Renovierung

Um wäh­rend einer Reno­vie­rung umfas­sen­den Schutz zu haben, soll­test du fol­gen­de Mög­lich­kei­ten prüfen:

  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung schützt vor Schä­den, die wäh­rend Bau­ar­bei­ten an der Bau­sub­stanz oder durch unsach­ge­mä­ße Bau­aus­füh­rung ent­ste­hen. Sie ist beson­ders bei grö­ße­ren Reno­vie­run­gen oder Sanie­run­gen wichtig.
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn du selbst bei Reno­vie­rungs­ar­bei­ten Schä­den am Eigen­tum ande­rer ver­ur­sachst (z. B. Nach­bar­woh­nun­gen), über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kosten.
  • Betriebs­haft­pflicht des Hand­wer­kers: Schä­den, die durch Hand­wer­ker ent­ste­hen, soll­ten durch deren Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Ach­te dar­auf, dass Hand­werks­be­trie­be aus­rei­chend ver­si­chert sind.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann bei Schä­den wäh­rend einer Reno­vie­rung für dei­nen Haus­rat auf­kom­men, wenn die­se durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm­schä­den ver­ur­sacht wer­den. Für eigen­ver­schul­de­te Schä­den oder Schä­den, die durch Hand­wer­ker ent­ste­hen, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. In sol­chen Fäl­len haf­tet der Ver­ur­sa­cher oder sei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wenn grö­ße­re Bau­ar­bei­ten anste­hen, kann eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung zusätz­li­chen Schutz bie­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Schutz zu fin­den und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten rich­tig einzuschätzen.

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