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Zahlt die Hausratversicherung für Schäden bei Renovierungen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Hausratversicherung zahlt für Renovierungsschäden nur, wenn diese durch versicherte Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm entstehen. Eigenverschuldete Schäden oder solche durch Handwerker sind hingegen ausgeschlossen – hier haftet der Verursacher selbst oder dessen Haftpflichtversicherung. Bei größeren Renovierungen empfiehlt sich zusätzlich eine Bauleistungsversicherung für umfassenden Schutz.

Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt für Reno­vie­rungs­schä­den nur, wenn die­se durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm ent­ste­hen. Eigen­ver­schul­de­te Schä­den oder sol­che durch Hand­wer­ker sind hin­ge­gen aus­ge­schlos­sen – hier haf­tet der Ver­ur­sa­cher selbst oder des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Bei grö­ße­ren Reno­vie­run­gen emp­fiehlt sich zusätz­lich eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung für umfas­sen­den Schutz.

Ver­si­cher­te Schä­den: Wann springt die Haus­rat­ver­si­che­rung ein?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift bei Reno­vie­run­gen nur für Schä­den ein, die durch die im Ver­trag defi­nier­ten Gefah­ren ent­ste­hen. Dazu gehö­ren typi­scher­wei­se Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Ein­bruch­dieb­stahl, Sturm und Van­da­lis­mus.

  • Lei­tungs­was­ser­scha­den: Ein Was­ser­rohr bricht wäh­rend der Reno­vie­rung und beschä­digt Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te – die Haus­rat­ver­si­che­rung ersetzt den Schaden.
  • Feu­er: Ein Brand bricht wäh­rend der Reno­vie­rungs­ar­bei­ten aus und zer­stört Haus­rat – sofern Feu­er­schä­den ver­si­chert sind, über­nimmt die Versicherung.
  • Sturm­schä­den: Star­ker Wind beschä­digt wäh­rend offe­ner Fens­ter oder Türen dei­nen Haus­rat – auch hier greift der Versicherungsschutz.

Wich­tig: Die Ver­si­che­rung fragt nicht, wann der Scha­den ent­stan­den ist, son­dern durch wel­che Gefahr. Reno­vie­rungs­ar­bei­ten spie­len dabei kei­ne Rol­le, solan­ge eine ver­si­cher­te Gefahr die Ursa­che ist.

Nicht ver­si­cher­te Schä­den bei Renovierungen

Eigen­ver­schul­de­te Schä­den und fahr­läs­si­ges Ver­hal­ten sind aus­drück­lich nicht abge­deckt. Wenn du beim Strei­chen Far­be auf dei­ne Möbel tropfst, beim Tape­zie­ren ein Regal umreißt oder ein Werk­zeug fal­len­lässt, trägt die Haus­rat­ver­si­che­rung die Kos­ten nicht. Glei­ches gilt für Schä­den durch beauf­trag­te Hand­wer­ker – hier haf­tet ent­we­der der Hand­werks­be­trieb selbst oder des­sen Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Schä­den durch unsach­ge­mä­ße Reno­vie­rungs­tech­nik oder man­geln­de Sorgfalt
  • Beschä­di­gun­gen durch Hand­wer­ker oder beauf­trag­te Fachleute
  • Wert­min­de­rung durch unsach­ge­mä­ße Behandlung

Zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen für Renovierungsprojekte

Für umfas­sen­den Schutz wäh­rend grö­ße­rer Reno­vie­run­gen sind fol­gen­de Ver­si­che­run­gen empfehlenswert:

  • Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung: Ver­si­chert Schä­den an der Bau­sub­stanz und unsach­ge­mä­ße Aus­füh­rung bei umfang­rei­chen Reno­vie­run­gen, Sanie­run­gen oder Umbauarbeiten.
  • Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Schützt dich, wenn du bei Reno­vie­rungs­ar­bei­ten Schä­den am Eigen­tum von Nach­barn oder Drit­ten verursachst.
  • Betriebs­haft­pflicht des Hand­wer­kers: Über­prü­fe vor Beauf­tra­gung, dass Hand­werks­be­trie­be eine gül­ti­ge Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit aus­rei­chen­der Deckungs­sum­me haben (ca. 500.000 Euro auf­wärts je nach Branche).

Check­lis­te: So schützt du dei­nen Haus­rat wäh­rend der Renovierung

  • Klä­re mit dei­ner Ver­si­che­rung, ob Reno­vie­rungs­ar­bei­ten den Ver­si­che­rungs­schutz beeinflussen
  • Prü­fe, ob dei­ne Deckungs­sum­me für dei­nen aktu­el­len Haus­rat­be­stand ausreicht
  • Hole Kos­ten­vor­anschlä­ge ein und doku­men­tie­re Schä­den durch Fotos
  • Beauf­tra­ge nur ver­si­cher­te Fach­be­trie­be und ver­lan­ge Versicherungsnachweise
  • Schlie­ße bei grö­ße­ren Pro­jek­ten eine Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ab
  • Lage­re wert­vol­len Haus­rat aus der Reno­vie­rungs­zo­ne aus
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