Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch den Pferdeanhänger verursacht werden. Für solche Schäden ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs erforderlich, da der Pferdeanhänger als Anhänger eines Fahrzeugs gilt und somit unter die Kfz-Haftpflicht fällt.
Es gibt jedoch einige Ausnahmen und spezielle Erweiterungen bei bestimmten Versicherungen. Einige Pferdehaftpflichtversicherungen bieten Zusatzoptionen an, die Schäden durch Tiertransportanhänger abdecken, allerdings nur in bestimmten Situationen, wie zum Beispiel, wenn der Anhänger ungenutzt auf einem Grundstück abgestellt ist und dabei einen Schaden verursacht. In diesen Fällen kann die Versicherung je nach Anbieter und Tarif greifen, z. B. bei der NV-Versicherung mit Deckungssummen für Tiertransportanhänger bis zu 15.000 Euro.
Für alle Schäden, die während des Transports oder im Straßenverkehr passieren, ist jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zuständig.