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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht auch bei Schä­den durch Pferdekutschen?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den über­neh­men, die durch Pfer­de­kut­schen ver­ur­sacht wer­den, aller­dings hängt dies stark vom jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ver­trag ab. Nicht alle Stan­dard­ta­ri­fe decken Schä­den, die beim Füh­ren einer Pfer­de­kut­sche ent­ste­hen. Des­halb ist es wich­tig, den Ver­si­che­rungs­schutz genau zu prü­fen oder eine Erwei­te­rung der Poli­ce zu wäh­len, die auch Kutsch­fahr­ten abdeckt.

1. Pfer­de­kut­schen als beson­de­re Risiken

Die Nut­zung von Pfer­de­kut­schen birgt beson­de­re Risi­ken, da das Pferd neben dem Scha­den an frem­dem Eigen­tum auch Per­so­nen­schä­den ver­ur­sa­chen kann, wenn es beim Zie­hen der Kut­sche erschrickt oder die Kon­trol­le über die Kut­sche ver­lo­ren geht. Die­se Situa­tio­nen fal­len unter die Haft­pflicht, wenn die Kutsch­fahr­ten im Rah­men des Ver­si­che­rungs­ver­trags abge­si­chert sind.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd beim Zie­hen einer Kut­sche einen Unfall ver­ur­sacht und dabei ein Auto beschä­digt oder eine Per­son ver­letzt wird, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die ent­ste­hen­den Kos­ten, sofern Kutsch­fahr­ten im Ver­trag berück­sich­tigt sind.

2. Erwei­te­rung des Versicherungsschutzes

Um sicher­zu­ge­hen, dass Kutsch­fahr­ten abge­deckt sind, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, eine Zusatz­op­ti­on für Kutsch­fahr­ten in den Ver­trag auf­zu­neh­men. Die­se Opti­on ist beson­ders wich­tig, wenn du die Kut­sche regel­mä­ßig für pri­va­te oder gewerb­li­che Zwe­cke nutzt. Ohne die­se Erwei­te­rung könn­ten Schä­den, die bei Kutsch­fahr­ten ent­ste­hen, von der Ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen sein.

  • Bei­spiel: Du unter­nimmst eine pri­va­te Aus­fahrt mit dei­ner Pfer­de­kut­sche und dein Pferd erschrickt, wodurch die Kut­sche außer Kon­trol­le gerät und einen Scha­den ver­ur­sacht. Wenn dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Kutsch­fahr­ten abdeckt, über­nimmt sie die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren und mög­li­che Personenschäden.

3. Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me soll­te auch bei Kutsch­fahr­ten hoch genug sein, um umfang­rei­che Schä­den abzu­de­cken. Übli­che Deckungs­sum­men in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung lie­gen zwi­schen 3 und 10 Mil­lio­nen Euro, was in den meis­ten Fäl­len aus­rei­chend ist, um sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den zu regulieren.

4. Gewerb­li­che Nut­zung von Pferdekutschen

Wenn die Kutsch­fahr­ten für gewerb­li­che Zwe­cke genutzt wer­den, wie etwa bei Hoch­zei­ten, tou­ris­ti­schen Rund­fahr­ten oder ande­ren Ver­an­stal­tun­gen, wird oft eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung benö­tigt. Die­se Poli­ce ist auf die höhe­ren Risi­ken zuge­schnit­ten, die mit dem gewerb­li­chen Ein­satz von Pfer­den und Kut­schen einhergehen.

  • Bei­spiel: Du betreibst einen Pfer­de­kut­schen-Service für Hoch­zei­ten und dein Pferd ver­ur­sacht wäh­rend einer Fahrt einen Unfall. Hier greift eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die auch für kom­mer­zi­el­le Kutsch­fahr­ten gilt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den über­neh­men, die durch Pfer­de­kut­schen ver­ur­sacht wer­den, aber es ist wich­tig, sicher­zu­stel­len, dass Kutsch­fahr­ten in dei­ner Poli­ce aus­drück­lich abge­deckt sind. Falls nicht, kann eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes hin­zu­ge­fügt wer­den, um Schä­den bei Kutsch­fahr­ten zu decken. Bei regel­mä­ßi­ger oder gewerb­li­cher Nut­zung der Kut­sche ist mög­li­cher­wei­se eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den rich­ti­gen Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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