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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Personenschäden?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Per­so­nen­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den. Per­so­nen­schä­den sind einer der Haupt­grün­de, war­um eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung so wich­tig ist, da die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und mög­li­che Ver­dienst­aus­fäl­le schnell sehr hoch wer­den können.

Hier sind die wich­tigs­ten Details zu Per­so­nen­schä­den, die von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt werden:

1. Medi­zi­ni­sche Behandlungskosten

Wenn dein Pferd eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die ärzt­li­che Behand­lung der ver­letz­ten Per­son. Das umfasst die medi­zi­ni­sche Erst­ver­sor­gung, mög­li­che Ope­ra­tio­nen, Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te sowie not­wen­di­ge Rehabilitationsmaßnahmen.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt einen Spa­zier­gän­ger wäh­rend eines Aus­ritts und die­ser erlei­det eine Bein­ver­let­zung. Die Ver­si­che­rung deckt die voll­stän­di­gen Kos­ten der Behand­lung, inklu­si­ve Kran­ken­haus­auf­ent­halt und Therapie.

2. Schmer­zens­geld

In vie­len Fäl­len hat die geschä­dig­te Per­son auch Anspruch auf Schmer­zens­geld, beson­ders bei schwe­re­ren Ver­let­zun­gen oder lang anhal­ten­den Beein­träch­ti­gun­gen. Auch die­se Kos­ten über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

  • Bei­spiel: Ein Reit­un­fall führt zu schwe­ren Prel­lun­gen und einer dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gung der Beweg­lich­keit. Die Ver­si­che­rung kommt für das gefor­der­te Schmer­zens­geld auf.

3. Ver­dienst­aus­fall

Wenn die ver­letz­te Per­son auf­grund des Unfalls arbeits­un­fä­hig ist und ihren Beruf für eine gewis­se Zeit nicht aus­üben kann, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Ver­dienst­aus­fall, den die Per­son erlei­det. Dies ist beson­ders wich­tig bei län­ge­ren Krank­heits­zei­ten oder bei Selbst­stän­di­gen, die auf ihr Ein­kom­men ange­wie­sen sind.

  • Bei­spiel: Nach einem Unfall mit dei­nem Pferd kann die betrof­fe­ne Per­son meh­re­re Mona­te nicht arbei­ten. Die Ver­si­che­rung zahlt den Ver­dienst­aus­fall für die gesam­te Zeit der Arbeitsunfähigkeit.

4. Lang­zeit­fol­gen und Pflegekosten

In Fäl­len, in denen die ver­letz­te Per­son durch das Ereig­nis dau­er­haf­te Schä­den erlei­det und lang­fris­tig Pfle­ge oder spe­zi­el­le Behand­lun­gen benö­tigt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Kos­ten. Dies kann auch Pfle­ge­per­so­nal oder lang­fris­ti­ge medi­zi­ni­sche Betreuung umfassen.

  • Bei­spiel: Ein schwe­rer Unfall mit einem Pferd führt zu dau­er­haf­ten kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen, die eine regel­mä­ßi­ge Pfle­ge not­wen­dig machen. Die Ver­si­che­rung trägt die Kos­ten für die erfor­der­li­chen Pflegekräfte.

5. Deckungs­sum­men bei Personenschäden

Per­so­nen­schä­den kön­nen sehr teu­er wer­den, beson­ders wenn es um lang­fris­ti­ge Beein­träch­ti­gun­gen oder hohe Schmer­zens­geld­an­sprü­che geht. Daher ist es wich­tig, eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer aus­rei­chend hohen Deckungs­sum­me abzu­schlie­ßen. Übli­che Deckungs­sum­men lie­gen zwi­schen 3 und 10 Mil­lio­nen Euro, um sicher­zu­stel­len, dass auch grö­ße­re Scha­dens­an­sprü­che gedeckt sind.

  • Tipp: Wäh­le eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro, um sicher­zu­ge­hen, dass auch schwe­re Unfäl­le mit hohen Kos­ten abge­deckt sind.

Fazit:

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Per­so­nen­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den. Dazu zäh­len die medi­zi­ni­schen Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld, Ver­dienst­aus­fall und gege­be­nen­falls Pfle­ge­kos­ten bei dau­er­haf­ten Schä­den. Es ist wich­tig, eine Ver­si­che­rung mit einer aus­rei­chend hohen Deckungs­sum­me abzu­schlie­ßen, um vor hohen Kos­ten geschützt zu sein. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Poli­ce mit den bes­ten Kon­di­tio­nen zu finden.

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