Suche

Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch eine Reitbeteiligung?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch Schä­den ab, die durch eine Reit­be­tei­li­gung ver­ur­sacht wer­den, wenn der soge­nann­te Fremd­rei­ter­schutz in der Poli­ce ent­hal­ten ist. Eine Reit­be­tei­li­gung gilt als “frem­der Rei­ter,” da sie nicht der Pfer­de­hal­ter ist, son­dern das Pferd im Rah­men einer Ver­ein­ba­rung oder eines Ver­tra­ges nutzt. Es ist jedoch wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen im Ver­si­che­rungs­ver­trag zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Fremd­rei­ter­schutz tat­säch­lich ein­ge­schlos­sen ist.

1. Fremd­rei­ter­schutz

Der Fremd­rei­ter­schutz stellt sicher, dass Schä­den, die durch Reit­be­tei­li­gun­gen oder ande­re Per­so­nen, die mit Erlaub­nis des Pfer­de­hal­ters das Pferd rei­ten, eben­falls von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Das bedeu­tet, dass sowohl Per­so­nen­schä­den (Ver­let­zun­gen von Drit­ten) als auch Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­te Gegen­stän­de) abge­deckt sind.

  • Bei­spiel: Die Reit­be­tei­li­gung ver­ur­sacht einen Unfall, bei dem ein Zaun beschä­digt wird oder eine ande­re Per­son ver­letzt wird. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns oder die medi­zi­ni­schen Behandlungskosten.

2. Deckungs­sum­men und Einschränkungen

Auch bei Reit­be­tei­li­gun­gen gel­ten die übli­chen Deckungs­sum­men der Ver­si­che­rungs­po­li­ce, die häu­fig zwi­schen 5 bis 10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen- und Sach­schä­den lie­gen. Es ist wich­tig, in der Poli­ce dar­auf zu ach­ten, ob es Ein­schrän­kun­gen für gewerb­li­che oder inten­si­ve Nut­zung gibt, ins­be­son­de­re wenn das Pferd sehr häu­fig von der Reit­be­tei­li­gung genutzt wird.

  • Tipp: Eini­ge Ver­si­che­run­gen könn­ten bestimm­te Nut­zungs­sze­na­ri­en oder häu­fi­ge gewerb­li­che Nut­zung von der Deckung aus­schlie­ßen. In die­sen Fäl­len wäre eine Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes oder eine Anpas­sung der Poli­ce erforderlich.

3. Spe­zi­fi­sche Tari­fe für Reitbeteiligungen

Man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe an, die eine erwei­ter­te Absi­che­rung für Reit­be­tei­li­gun­gen beinhal­ten, ohne dass die Bei­trä­ge stark stei­gen. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass die Reit­be­tei­li­gung umfas­send geschützt ist.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt bei Schä­den durch eine Reit­be­tei­li­gung, sofern der Fremd­rei­ter­schutz im Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hal­ten ist. Die­ser Schutz deckt sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den ab, die durch die Reit­be­tei­li­gung ver­ur­sacht wer­den. Es ist wich­tig, die genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Ver­si­che­rungs­schutz aus­rei­chend ist.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Pferdehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen