Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden ab, die durch eine Reitbeteiligung verursacht werden, wenn der sogenannte Fremdreiterschutz in der Police enthalten ist. Eine Reitbeteiligung gilt als “fremder Reiter,” da sie nicht der Pferdehalter ist, sondern das Pferd im Rahmen einer Vereinbarung oder eines Vertrages nutzt. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Fremdreiterschutz tatsächlich eingeschlossen ist.
1. Fremdreiterschutz
Der Fremdreiterschutz stellt sicher, dass Schäden, die durch Reitbeteiligungen oder andere Personen, die mit Erlaubnis des Pferdehalters das Pferd reiten, ebenfalls von der Pferdehaftpflichtversicherung übernommen werden. Das bedeutet, dass sowohl Personenschäden (Verletzungen von Dritten) als auch Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände) abgedeckt sind.
- Beispiel: Die Reitbeteiligung verursacht einen Unfall, bei dem ein Zaun beschädigt wird oder eine andere Person verletzt wird. Die Pferdehaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur des Zauns oder die medizinischen Behandlungskosten.
2. Deckungssummen und Einschränkungen
Auch bei Reitbeteiligungen gelten die üblichen Deckungssummen der Versicherungspolice, die häufig zwischen 5 bis 10 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Es ist wichtig, in der Police darauf zu achten, ob es Einschränkungen für gewerbliche oder intensive Nutzung gibt, insbesondere wenn das Pferd sehr häufig von der Reitbeteiligung genutzt wird.
- Tipp: Einige Versicherungen könnten bestimmte Nutzungsszenarien oder häufige gewerbliche Nutzung von der Deckung ausschließen. In diesen Fällen wäre eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder eine Anpassung der Police erforderlich.
3. Spezifische Tarife für Reitbeteiligungen
Manche Versicherer bieten spezielle Tarife an, die eine erweiterte Absicherung für Reitbeteiligungen beinhalten, ohne dass die Beiträge stark steigen. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Reitbeteiligung umfassend geschützt ist.
Fazit:
Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden durch eine Reitbeteiligung, sofern der Fremdreiterschutz im Versicherungsvertrag enthalten ist. Dieser Schutz deckt sowohl Personen- als auch Sachschäden ab, die durch die Reitbeteiligung verursacht werden. Es ist wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz ausreichend ist.