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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch frem­de Rei­ter auf mei­nem Pferd?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel auch Schä­den, die durch frem­de Rei­ter auf dei­nem Pferd ver­ur­sacht wer­den, solan­ge der soge­nann­te Fremd­rei­ter­schutz in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist. Die­ser Schutz ist in vie­len Ver­si­che­run­gen stan­dard­mä­ßig ent­hal­ten oder kann als Zusatz­op­ti­on hin­zu­ge­bucht wer­den. Der Fremd­rei­ter­schutz deckt Schä­den ab, die ent­ste­hen, wenn jemand ande­res, wie ein Freund, eine Reit­be­tei­li­gung oder ein Fami­li­en­mit­glied, dein Pferd nutzt und dabei ein Unfall oder Scha­den ver­ur­sacht wird.

1. Haf­tung des Pfer­de­hal­ters trotz frem­der Nutzung

Auch wenn eine ande­re Per­son dein Pferd rei­tet, bleibst du als Pfer­de­hal­ter gemäß § 833 BGB für die durch das Pferd ver­ur­sach­ten Schä­den haft­bar. Das bedeu­tet, dass du für Schä­den auf­kom­men musst, die dein Pferd ver­ur­sacht – egal, wer es rei­tet oder führt. Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich in die­sen Fäl­len vor den finan­zi­el­len Fol­gen, indem sie die Kos­ten für Per­so­nen- und Sach­schä­den übernimmt.

  • Bei­spiel: Ein Freund rei­tet dein Pferd bei einem Aus­ritt und ver­ur­sacht einen Unfall mit einem Fahr­rad­fah­rer. Der Fremd­rei­ter­schutz in dei­ner Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die Schadenskosten.

2. Was wird durch den Fremd­rei­ter­schutz abgedeckt?

Der Fremd­rei­ter­schutz deckt sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den ab, die durch einen ande­ren Rei­ter ver­ur­sacht wer­den, der dein Pferd nutzt. Dies kann wäh­rend eines Aus­ritts, beim Trai­ning oder sogar bei einem Tur­nier gesche­hen, solan­ge der Rei­ter dein Pferd mit dei­ner Erlaub­nis reitet.

  • Bei­spiel: Eine Reit­be­tei­li­gung rei­tet dein Pferd auf einem Reit­platz und ver­ur­sacht dabei einen Scha­den an der Umzäu­nung. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns.

3. Wich­ti­ge Ausnahmen

In eini­gen Fäl­len kann der Fremd­rei­ter­schutz ein­ge­schränkt sein, ins­be­son­de­re wenn das Pferd gewerb­lich ver­lie­hen wird, z. B. im Rah­men einer Reit­schu­le oder eines gewerb­li­chen Pfer­de­ver­leihs. In sol­chen Fäl­len benö­tigst du mög­li­cher­wei­se eine gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung, um alle Risi­ken abzudecken.

  • Bei­spiel: Wenn du dein Pferd regel­mä­ßig gegen Bezah­lung ver­leihst oder es in einer Reit­schu­le ein­ge­setzt wird, könn­te eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Ver­si­che­rung not­wen­dig sein.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den ab, die durch frem­de Rei­ter auf dei­nem Pferd ent­ste­hen, sofern der Fremd­rei­ter­schutz in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist. Die­ser Schutz ist beson­ders wich­tig, wenn du dein Pferd Freun­den oder einer Reit­be­tei­li­gung über­lässt. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit Fremd­rei­ter­schutz zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass du umfas­send abge­si­chert bist.

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