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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch gestell­te Pfer­de bei Filmaufnahmen?

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den ab, die durch gestell­te Pfer­de bei Film­auf­nah­men ver­ur­sacht wer­den, da sol­che Ein­sät­ze als gewerb­li­che Nut­zung gel­ten. Für die­se Art der Ver­wen­dung wird eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung benö­tigt, die auf die spe­zi­fi­schen Risi­ken bei Film- oder Wer­be­pro­duk­tio­nen aus­ge­legt ist. Hier sind die Details und der Unter­schied zwi­schen pri­va­ter und gewerb­li­cher Haftpflichtversicherung:

1. Gewerb­li­che Nut­zung von Pfer­den bei Filmaufnahmen

Die Nut­zung von Pfer­den für Film­auf­nah­men, Wer­be­spots oder ähn­li­che Pro­duk­tio­nen stellt eine gewerb­li­che Akti­vi­tät dar, da das Pferd in einem kom­mer­zi­el­len Kon­text ver­wen­det wird. Stan­dard­mä­ßi­ge Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, die für Frei­zeit­pfer­de oder Pri­vat­pfer­de gel­ten, decken sol­che Schä­den nicht ab, da sie auf den pri­va­ten Gebrauch des Pfer­des aus­ge­legt sind. Bei gewerb­li­chen Ein­sät­zen sind beson­de­re Risi­ken wie Ver­let­zun­gen am Set oder Schä­den an Aus­rüs­tun­gen zu berücksichtigen.

  • Bei­spiel: Bei einem Film­dreh tritt dein Pferd ver­se­hent­lich gegen eine Kame­ra oder einen Teil der Film­ku­lis­se und ver­ur­sacht einen Sach­scha­den. Eine regu­lä­re Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für den pri­va­ten Gebrauch wür­de die­sen Scha­den nicht über­neh­men, da es sich um eine gewerb­li­che Akti­vi­tät handelt.

2. Erwei­ter­te Deckung durch gewerb­li­che Pferdehaftpflichtversicherung

Um Pfer­de in Film­pro­duk­tio­nen oder ande­ren gewerb­li­chen Ein­sät­zen abzu­si­chern, ist eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung erfor­der­lich. Die­se Art von Ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die wäh­rend der gewerb­li­chen Nut­zung des Pfer­des ent­ste­hen. Dazu gehö­ren nicht nur Schä­den an Per­so­nen und Sachen, son­dern auch Schä­den an der Aus­rüs­tung oder der Kulis­se des Filmsets.

  • Vor­teil: Eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann fle­xi­bel auf die Art der gewerb­li­chen Nut­zung ange­passt wer­den. Für Film­pro­duk­tio­nen kann sie umfas­sen­de Deckungs­sum­men bie­ten, die den Anfor­de­run­gen eines pro­fes­sio­nel­len Drehs gerecht werden.

3. Spe­zi­el­le Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung für tem­po­rä­re Projekte

Alter­na­tiv zur gewerb­li­chen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann eine Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, die spe­zi­ell auf tem­po­rä­re Ein­sät­ze wie Film­auf­nah­men zuge­schnit­ten ist. Die­se Ver­si­che­run­gen bie­ten eine kurz­fris­ti­ge Absi­che­rung und decken alle Risi­ken wäh­rend der Film­pro­duk­ti­on ab.

  • Tipp: Eine Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung kann auch für ande­re tem­po­rä­re gewerb­li­che Nut­zun­gen des Pfer­des sinn­voll sein, ins­be­son­de­re wenn der Ein­satz nur über einen kur­zen Zeit­raum erfolgt und kei­ne dau­er­haf­te gewerb­li­che Nut­zung des Pfer­des stattfindet.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel kei­ne Schä­den, die bei Film­auf­nah­men durch gestell­te Pfer­de ent­ste­hen, da dies als gewerb­li­che Nut­zung gilt. Eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine Ver­an­stal­tungs­ver­si­che­rung ist erfor­der­lich, um das Risi­ko wäh­rend Film­pro­duk­tio­nen abzudecken.

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