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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch Pfer­de auf frem­den Grundstücken?

Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch Pfer­de auf frem­den Grundstücken?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch Schä­den, die durch dein Pferd auf frem­den Grund­stü­cken ver­ur­sacht wer­den, ab. Dies ist ein wesent­li­cher Teil des Ver­si­che­rungs­schut­zes, da Pfer­de durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se oder Flucht­ver­hal­ten Schä­den an frem­dem Eigen­tum anrich­ten kön­nen. Die­se Schä­den umfas­sen sowohl Sach­schä­den als auch Per­so­nen­schä­den, die auf dem frem­den Grund­stück ent­ste­hen können.

1. Sach­schä­den auf frem­den Grundstücken

Wenn dein Pferd auf ein frem­des Grund­stück ent­kommt und dort Sach­schä­den ver­ur­sacht, wie zum Bei­spiel das Zer­stö­ren von Zäu­nen, Gär­ten oder ande­ren Gegen­stän­den, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Ein typi­sches Sze­na­rio ist das Aus­bre­chen des Pfer­des aus der Wei­de und das Betre­ten eines benach­bar­ten Grundstücks.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Wei­de aus und beschä­digt den Zaun oder Gar­ten eines Nach­barn. Die Ver­si­che­rung wür­de für die Repa­ra­tur der Schä­den oder für den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de aufkommen.

2. Per­so­nen­schä­den auf frem­den Grundstücken

Wenn auf dem frem­den Grund­stück Per­so­nen ver­letzt wer­den, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die ent­ste­hen­den medi­zi­ni­schen Kos­ten sowie mög­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn dein Pferd durch unkon­trol­lier­tes Ver­hal­ten eine Per­son auf dem frem­den Grund­stück ver­letzt, bei­spiels­wei­se indem es jeman­den umstößt oder tritt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd betritt ein benach­bar­tes Grund­stück und stößt einen Pas­san­ten um, der sich dabei ver­letzt. Die Ver­si­che­rung wür­de die medi­zi­ni­schen Kos­ten sowie das Schmer­zens­geld übernehmen.

3. Deckungs­sum­men und ver­trag­li­che Details

Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen dei­ner Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass auch Schä­den auf frem­den Grund­stü­cken voll­stän­dig abge­deckt sind. Die meis­ten Stan­dard­ver­trä­ge decken die­se Art von Schä­den ab, aber es kön­nen je nach Ver­si­che­rer spe­zi­fi­sche Aus­schlüs­se gel­ten, ins­be­son­de­re bei der gewerb­li­chen Nut­zung des Pfer­des oder bei bestimm­ten Zusatzrisiken.

  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass dei­ne Ver­si­che­rung auch den Fremd­rei­ter­schutz ein­schließt, falls eine Reit­be­tei­li­gung oder eine ande­re Per­son das Pferd rei­tet und es dabei auf einem frem­den Grund­stück Scha­den verursacht.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel für Schä­den durch Pfer­de auf frem­den Grund­stü­cken, sowohl für Sach­schä­den als auch für Per­so­nen­schä­den. Es ist rat­sam, den Ver­si­che­rungs­ver­trag genau zu prü­fen und sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Risi­ken abge­deckt sind. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif zu fin­den, der auf dei­ne spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und die Nut­zung dei­nes Pfer­des abge­stimmt ist.

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