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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch Reitbeteiligungen?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel auch für Schä­den, die durch Reit­be­tei­li­gun­gen ver­ur­sacht wer­den, vor­aus­ge­setzt, der Ver­si­che­rungs­ver­trag ent­hält einen soge­nann­ten Fremd­rei­ter­schutz. Die­ser Schutz ist ent­schei­dend, wenn eine ande­re Per­son als der Hal­ter das Pferd nutzt, wie es bei Reit­be­tei­li­gun­gen der Fall ist. Ohne die­sen Schutz wür­de die Ver­si­che­rung mög­li­cher­wei­se nicht für Schä­den auf­kom­men, die durch die Reit­be­tei­li­gung ver­ur­sacht wurden.

1. Fremd­rei­ter­schutz:

Der Fremd­rei­ter­schutz sorgt dafür, dass die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch dann greift, wenn jemand ande­res das Pferd rei­tet oder führt. Dies ist beson­ders bei Reit­be­tei­li­gun­gen wich­tig, da die­se regel­mä­ßig das Pferd nut­zen, und die Gefahr besteht, dass es zu Schä­den kommt, sei es durch das Ver­hal­ten des Pfer­des oder die Hand­ha­bung der Reitbeteiligung.

  • Bei­spiel: Die Reit­be­tei­li­gung rei­tet das Pferd auf einem Aus­ritt, und das Pferd ver­ur­sacht dabei einen Unfall, bei dem eine Per­son ver­letzt wird oder Sach­schä­den ent­ste­hen. In die­sem Fall wür­de die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten oder Repa­ra­tur­kos­ten über­neh­men, wenn der Fremd­rei­ter­schutz in der Poli­ce ent­hal­ten ist.

2. Deckung bei Per­so­nen- und Sach­schä­den:

Die Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung deckt sowohl Per­so­nen­schä­den (z. B. Ver­let­zun­gen von Pas­san­ten, ande­ren Rei­tern oder Stall­mit­ar­bei­tern) als auch Sach­schä­den (z. B. beschä­dig­te Zäu­ne, Aus­rüs­tun­gen oder frem­des Eigen­tum) ab, die durch die Reit­be­tei­li­gung ent­ste­hen. Die­se Art der Absi­che­rung ist beson­ders wich­tig, da Reit­be­tei­li­gun­gen regel­mä­ßig mit dem Pferd in Kon­takt sind und dadurch die Wahr­schein­lich­keit von Unfäl­len oder Schä­den steigt.

  • Bei­spiel: Wäh­rend die Reit­be­tei­li­gung das Pferd rei­tet, wird eine teu­re Reit­aus­rüs­tung beschä­digt. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz übernehmen.

3. Ver­si­che­rungs­schutz anpas­sen:

Es gibt vie­le Ver­si­che­rer, die fle­xi­ble Tari­fe mit Fremd­rei­ter­schutz anbie­ten. Du soll­test sicher­stel­len, dass der gewähl­te Tarif die­sen Schutz ent­hält, wenn dein Pferd regel­mä­ßig von ande­ren Per­so­nen genutzt wird. Tari­fe von Anbie­tern wie Uelz­e­ner, Gotha­er und Jani­tos bie­ten die­se Art von Schutz und sind ide­al für Pfer­de mit Reitbeteiligungen.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Schä­den, die durch Reit­be­tei­li­gun­gen ver­ur­sacht wer­den, sofern der Fremd­rei­ter­schutz in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ent­hal­ten ist. Ein Pfer­de­haft­pflicht Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif für dei­ne indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass alle Risi­ken abge­deckt sind.

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