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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch Stalldiebe?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell dafür gedacht, Schä­den abzu­de­cken, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ver­ur­sacht wer­den, wie bei­spiels­wei­se Per­so­nen- oder Sach­schä­den. Schä­den durch Stall­die­be gehö­ren jedoch nicht zu den Risi­ken, die von die­ser Ver­si­che­rungs­po­li­ce abge­deckt wer­den, da sie auf das Ver­hal­ten des Pfer­des und nicht auf Dieb­stahl oder Ein­bruch abzielt. Um den Schutz gegen Ein­bruch oder Dieb­stahl abzu­de­cken, sind ande­re Ver­si­che­rungs­po­li­cen erforderlich.

War­um deckt die Pfer­de­haft­pflicht kei­ne Schä­den durch Stall­die­be ab?

  1. Zweck der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Haf­tung für Schä­den, die dein Pferd anrich­tet. Das bedeu­tet, sie deckt Per­so­nen­schä­den ab, wie Ver­let­zun­gen, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, oder Sach­schä­den, wie das Zer­stö­ren von Eigen­tum. Ein typi­scher Fall wäre, dass dein Pferd jeman­den ver­letzt, indem es einen Men­schen tritt oder durch ein uner­war­te­tes Ver­hal­ten frem­des Eigen­tum beschä­digt, etwa einen Zaun oder ein Fahrzeug. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus sei­ner Wei­de aus und läuft auf eine Stra­ße, wo es einen Unfall ver­ur­sacht. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in die­sem Fall die Schä­den am Fahr­zeug und die medi­zi­ni­schen Kos­ten der betei­lig­ten Per­so­nen ab.
  2. Schä­den durch Stall­die­be: Wenn es zu einem Dieb­stahl im Stall kommt, han­delt es sich nicht um ein Ver­hal­ten des Pfer­des, son­dern um kri­mi­nel­le Akti­vi­tä­ten. Sol­che Vor­fäl­le wer­den von einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht abge­deckt. Statt­des­sen fal­len Schä­den durch Ein­bruch oder Dieb­stahl in den Zustän­dig­keits­be­reich von Sach­ver­si­che­run­gen oder einer Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die der Stall­be­sit­zer abschlie­ßen soll­te. Die­se Ver­si­che­run­gen decken Schä­den am Eigen­tum, Dieb­stahl von Aus­rüs­tung oder poten­zi­el­le Schä­den durch Van­da­lis­mus ab. 
    • Bei­spiel: Wenn Ein­bre­cher in den Stall ein­bre­chen und dabei Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de wie Sät­tel oder Zaum­zeug steh­len oder den Stall beschä­di­gen, wird dies nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Pfer­de­hal­ters abge­deckt, son­dern durch eine Sach­ver­si­che­rung oder eine Betriebs­haft­pflicht des Stallbetreibers.

Mög­li­che Absi­che­run­gen für Schä­den durch Stalldiebe:

  1. Sach­ver­si­che­rung oder Haus­rat­ver­si­che­rung: Um gegen Dieb­stahl abge­si­chert zu sein, ist es rat­sam, eine Sach­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de und Wert­ge­gen­stän­de, die im Stall gela­gert wer­den, abdeckt. Alter­na­tiv kann in eini­gen Fäl­len auch eine Haus­rat­ver­si­che­rung ein­sprin­gen, wenn die gestoh­le­nen Gegen­stän­de als per­sön­li­ches Eigen­tum gel­ten und außer­halb des Wohn­hau­ses gela­gert werden. 
    • Bei­spiel: Du bewahrst teu­re Reit­aus­rüs­tung in dei­nem Stall auf, und die­se wird bei einem Ein­bruch gestoh­len. Eine Haus­rat­ver­si­che­rung könn­te unter bestimm­ten Umstän­den den Ersatz der gestoh­le­nen Aus­rüs­tung über­neh­men, je nach Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und Deckung des Versicherungsvertrages.
  2. Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Stall­be­trei­ber: Für den Stall­be­sit­zer kann eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine wert­vol­le Absi­che­rung gegen Schä­den durch Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus sein. Die­se Ver­si­che­rung schützt den Betrei­ber eines Stalls vor finan­zi­el­len Fol­gen durch Ein­brü­che oder kri­mi­nel­le Hand­lun­gen, die Schä­den am Stall oder an der Aus­rüs­tung verursachen. 
    • Bei­spiel: Wenn der Stall, in dem dein Pferd unter­ge­bracht ist, von Ein­bre­chern beschä­digt wird und sie den Stall rui­nie­ren oder Aus­rüs­tung steh­len, über­nimmt die Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Stall­be­sit­zers die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren und den Ersatz der gestoh­le­nen Gegenstände.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die durch das Pferd selbst ver­ur­sacht wer­den. Für Schä­den durch Stall­die­be ist eine spe­zi­el­le Sach­ver­si­che­rung oder eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Stall­be­sit­zers erfor­der­lich. Um umfas­send gegen Risi­ken wie Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus abge­si­chert zu sein, ist es rat­sam, neben der Pfer­de­haft­pflicht auch ande­re Ver­si­che­run­gen wie eine Sach- oder Haus­rat­ver­si­che­rung abzuschließen.

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