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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch Tie­re auf frem­den Grundstücken?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Kos­ten für Schä­den, die dein Pferd auf frem­den Grund­stü­cken ver­ur­sacht, sofern die­se Schä­den unter den all­ge­mei­nen Per­so­nen- oder Sach­schä­den der Ver­si­che­rungs­po­li­ce fal­len. Es ist wich­tig, dass sol­che Situa­tio­nen im Ver­si­che­rungs­ver­trag expli­zit abge­deckt sind. Wenn dein Pferd bei­spiels­wei­se auf einer Wei­de oder einem benach­bar­ten Grund­stück einen Zaun beschä­digt oder Pflan­zen zer­stört, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­se Schä­den ab.

Wich­ti­ge Punk­te bei Schä­den auf frem­den Grundstücken:

  1. Sach­schä­den: Wenn dein Pferd auf einem frem­den Grund­stück Sach­schä­den ver­ur­sacht, z. B. durch das Zer­stö­ren eines Gar­tens, eines Zauns oder eines Fahr­zeugs, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Gegen­stän­de. Dies gilt sowohl für Grund­stü­cke, die an die Wei­de des Pfer­des angren­zen, als auch für ande­re pri­va­te oder öffent­li­che Flächen. 
    • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Wei­de aus und gelangt auf das Grund­stück eines Nach­barn, wo es den Gar­ten­zaun beschä­digt und Pflan­zen zer­stört. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns und die Wie­der­her­stel­lung des Gartens.
  2. Per­so­nen­schä­den: Soll­te dein Pferd auf einem frem­den Grund­stück eine Per­son ver­let­zen, bei­spiels­wei­se durch einen Tritt oder einen Zusam­men­stoß, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Behand­lungs­kos­ten sowie even­tu­ell anfal­len­des Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fäl­le.
    • Bei­spiel: Dein Pferd gerät auf ein frem­des Grund­stück und ver­letzt einen Besu­cher des Eigen­tü­mers. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der betrof­fe­nen Per­son und etwa­ige Entschädigungen.
  3. Deckungs­sum­men: Übli­cher­wei­se bie­ten Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen Deckungs­sum­men von 3 bis 10 Mil­lio­nen Euro oder mehr für Per­so­nen- und Sach­schä­den an. Es ist rat­sam, eine aus­rei­chend hohe Deckungs­sum­me zu wäh­len, um im Scha­dens­fall vor hohen Kos­ten geschützt zu sein, ins­be­son­de­re wenn Sach- oder Per­so­nen­schä­den auf frem­den Grund­stü­cken auftreten.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Schä­den, die dein Pferd auf frem­den Grund­stü­cken ver­ur­sacht, sei es durch Per­so­nen­schä­den oder Sach­schä­den, sofern die­se unter die ver­si­cher­ten Risi­ken fal­len. Umfas­sen­de Ver­si­che­run­gen decken sol­che Vor­fäl­le ab, sodass du vor hohen Kos­ten geschützt bist. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir dabei, den bes­ten Tarif zu fin­den, der alle mög­li­chen Risi­ken, ein­schließ­lich Schä­den auf frem­den Grund­stü­cken, abdeckt.

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