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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht bei Schä­den durch unkon­trol­lier­tes Ver­hal­ten des Pferdes?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den, die durch unkon­trol­lier­tes Ver­hal­ten eines Pfer­des ver­ur­sacht wer­den. Pfer­de sind von Natur aus Flucht­tie­re und kön­nen in bestimm­ten Situa­tio­nen unvor­her­seh­bar reagie­ren, was zu Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den füh­ren kann. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Risi­ken ab, um den Hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen zu schützen.

1. Per­so­nen­schä­den durch unkon­trol­lier­tes Verhalten

Wenn ein Pferd durch ein plötz­li­chen Flucht­re­flex oder eine uner­war­te­te Reak­ti­on jeman­den ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, Schmer­zens­geld und mög­li­cher­wei­se Ver­dienst­aus­fäl­le der betrof­fe­nen Per­son. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob der Hal­ter die Situa­ti­on hät­te beein­flus­sen können.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Aus­ritts und rennt unkon­trol­liert auf einen Spa­zier­gän­ger zu, der dabei ver­letzt wird. In die­sem Fall deckt die Ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten für die Behand­lung des Geschädigten.

2. Sach­schä­den durch das Pferd

Das unkon­trol­lier­te Ver­hal­ten eines Pfer­des kann auch Sach­schä­den ver­ur­sa­chen, z. B. wenn das Pferd durch einen Zaun bricht oder Gegen­stän­de in sei­ner Umge­bung beschä­digt. Die Ver­si­che­rung greift hier eben­falls und über­nimmt die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten für die beschä­dig­ten Gegenstände.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht durch den Zaun einer Wei­de und beschä­digt dabei einen angren­zen­den Gar­ten. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt für die Repa­ra­tur des Zauns und des Gar­tens auf.

3. Unkon­trol­lier­tes Ver­hal­ten in beson­de­ren Situationen

Spe­zi­el­le Situa­tio­nen wie Tur­nie­re, Ver­an­stal­tun­gen oder Trans­port kön­nen eben­falls abge­deckt sein, sofern die­se in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce ein­ge­schlos­sen sind. Das unkon­trol­lier­te Ver­hal­ten eines Pfer­des wäh­rend sol­cher Ereig­nis­se kann zu erheb­li­chen Schä­den füh­ren, die durch die Pfer­de­haft­pflicht gedeckt wer­den kön­nen, wenn ent­spre­chen­de Zusatz­op­tio­nen gebucht wurden.

  • Bei­spiel: Wäh­rend eines Tur­niers gerät dein Pferd in Panik und ver­ur­sacht Sach­schä­den an der Tur­nier­ein­rich­tung. Wenn Tur­nier­ver­an­stal­tun­gen in dei­ner Poli­ce mit­ver­si­chert sind, deckt die Ver­si­che­rung die­se Schä­den ab.

4. Aus­nah­men bei gro­ber Fahrlässigkeit

Es gibt jedoch Situa­tio­nen, in denen die Ver­si­che­rung die Regu­lie­rung ver­wei­gern könn­te, z. B. bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder vor­sätz­li­chem Ver­hal­ten des Hal­ters. In Fäl­len, in denen der Hal­ter bewusst gegen Sicher­heits­vor­keh­run­gen ver­sto­ßen hat, könn­te der Ver­si­che­rer die Scha­dens­re­gu­lie­rung ablehnen.

  • Bei­spiel: Wenn der Hal­ter sein Pferd ohne ange­mes­se­ne Kon­trol­le in einer ris­kan­ten Umge­bung hält, könn­te die Ver­si­che­rung den Scha­den ableh­nen, wenn dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit bewer­tet wird.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die durch das unkon­trol­lier­te Ver­hal­ten eines Pfer­des ent­ste­hen, sei es durch einen Flucht­re­flex, Angst­re­ak­tio­nen oder uner­war­te­tes Ver­hal­ten. Die­se Ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schä­den, sowohl bei Per­so­nen- als auch Sach­schä­den. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­dem Schutz für sol­che Situa­tio­nen zu finden.

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