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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht für Schä­den, die mein Pferd auf frem­dem Grund­stück verursacht?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den ab, die dein Pferd auf frem­den Grund­stü­cken ver­ur­sacht. Als Pfer­de­hal­ter haf­test du grund­sätz­lich für alle Schä­den, die dein Pferd anrich­tet – unab­hän­gig davon, wo die­se Schä­den ent­ste­hen. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Vor­fäl­le, solan­ge der Scha­den nicht absicht­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt wur­de. Hier ist eine detail­lier­te Erklä­rung, wie die Ver­si­che­rung in sol­chen Fäl­len greift:

1. Per­so­nen­schä­den auf frem­dem Grundstück

Wenn dein Pferd auf einem frem­den Grund­stück eine Per­son ver­letzt, z. B. einen Spa­zier­gän­ger, der das Grund­stück betritt, deckt die Ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten. Dies umfasst medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und ande­re Fol­ge­kos­ten wie Ver­dienst­aus­fall oder lang­fris­ti­ge Pflege.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus und gelangt auf ein benach­bar­tes Grund­stück, wo es eine Per­son tritt und schwer ver­letzt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Behand­lungs­kos­ten sowie Schmerzensgeldforderungen.

2. Sach­schä­den auf frem­dem Grundstück

Sach­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den, sind eben­falls durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Das bedeu­tet, dass Schä­den an Gebäu­den, Zäu­nen, Pflan­zen oder ande­ren Besitz­tü­mern, die auf frem­den Grund­stü­cken ver­ur­sacht wer­den, von der Ver­si­che­rung über­nom­men werden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Wei­de aus und läuft auf ein benach­bar­tes Grund­stück, wo es einen Gar­ten­zaun beschä­digt und Pflan­zen zer­stört. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten des Zauns sowie den Ersatz der zer­stör­ten Pflanzen.

3. Flur­schä­den auf land­wirt­schaft­li­chen Flächen

Wenn dein Pferd land­wirt­schaft­li­che Flä­chen betritt und dort Pflan­zen oder Ern­ten zer­stört, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Flur­schä­den. Dies gilt beson­ders, wenn das Pferd wäh­rend eines Aus­bruchs über Fel­der oder Wei­den läuft und dabei Ern­te oder land­wirt­schaft­li­che Anla­gen zerstört.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht von der Wei­de aus und läuft über ein benach­bar­tes Feld, auf dem es die Ern­te zer­stört. Der Land­wirt stellt Scha­dens­for­de­run­gen, und die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den Ernteausfall.

4. Miet­sach­schä­den auf frem­den Grundstücken

Wenn du frem­de Grund­stü­cke oder Flä­chen wie Wei­den oder Stal­lun­gen gemie­tet hast und dein Pferd dort Schä­den ver­ur­sacht, kön­nen die­se Miet­sach­schä­den eben­falls von der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, wenn die­se Opti­on im Ver­si­che­rungs­ta­rif ent­hal­ten ist.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt einen gemie­te­ten Zaun oder die gemie­te­te Wei­de. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten, solan­ge Miet­sach­schä­den in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten sind.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die dein Pferd auf frem­dem Grund­stück ver­ur­sacht, sei es Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Flur­schä­den. Vor­aus­set­zung ist, dass der Scha­den durch das Ver­hal­ten des Pfer­des ent­stan­den ist und kei­ne gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­liegt. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die bes­te Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch Miet­sach­schä­den oder beson­de­re Risi­ken abdeckt.

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