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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht für Schä­den durch das Pferd an gemie­te­ten Reithallen?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den an gemie­te­ten Reit­hal­len abde­cken, vor­aus­ge­setzt, die Poli­ce ent­hält eine Miet­sach­scha­den­klau­sel. Die­se Klau­sel sichert Schä­den ab, die dein Pferd an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Räu­men ver­ur­sacht. Das bedeu­tet, dass wenn dein Pferd z. B. in einer gemie­te­ten Reit­hal­le Böden, Wän­de oder Tore beschä­digt, die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten übernimmt.

1. Miet­sach­scha­den­klau­sel

Die­se Klau­sel ist eine wich­ti­ge Erwei­te­rung der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und sorgt dafür, dass Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Objek­ten, wie Reit­hal­len, Stäl­len oder Wei­den, abge­deckt sind. Ohne die­se Erwei­te­rung wären Schä­den an gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten nor­ma­ler­wei­se nicht versichert.

  • Bei­spiel: Dein Pferd schlägt wäh­rend eines Trai­nings in einer gemie­te­ten Reit­hal­le gegen das Tor und beschä­digt es. Die Miet­sach­scha­den­klau­sel greift in die­sem Fall und die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Reparatur.

2. Aus­schlüs­se

Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu über­prü­fen, da eini­ge Ver­si­che­rer bestimm­te Schä­den von der Deckung aus­schlie­ßen. Typi­scher­wei­se sind nor­ma­le Abnut­zungs­er­schei­nun­gen oder Schä­den durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch nicht abge­deckt. Außer­dem kön­nen Schä­den an bestimm­ten Tei­len der Reit­hal­le, wie z. B. an tech­ni­schen Anla­gen oder Aus­stat­tung, eben­falls von der Deckung aus­ge­nom­men sein.

  • Tipp: Lies die Ver­trags­be­din­gun­gen genau durch, um sicher­zu­ge­hen, dass alle rele­van­ten Schä­den durch die Miet­sach­scha­den­klau­sel abge­deckt sind.

3. Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me für Miet­sach­schä­den vari­iert je nach Ver­si­che­rer und Tarif, liegt aber in der Regel zwi­schen 100.000 und 500.000 Euro. Es ist sinn­voll, eine höhe­re Deckungs­sum­me zu wäh­len, ins­be­son­de­re wenn du regel­mä­ßig gemie­te­te Reit­hal­len oder Stäl­le nutzt, da die Kos­ten für Repa­ra­tu­ren schnell stei­gen können.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den an gemie­te­ten Reit­hal­len abde­cken, wenn sie eine Miet­sach­scha­den­klau­sel ent­hält. Die­se Klau­sel stellt sicher, dass Schä­den an gemie­te­ten Räum­lich­kei­ten durch das Pferd ver­si­chert sind. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der auch Miet­sach­schä­den an gemie­te­ten Reit­hal­len abdeckt.

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