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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht, wenn das Pferd bei einem Reit­kurs Scha­den anrichtet?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se auch Schä­den ab, die dein Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses ver­ur­sacht. Sol­che Kur­se fal­len unter die nor­ma­le Nut­zung des Pfer­des, solan­ge sie nicht gewerb­lich orga­ni­siert wer­den oder eine spe­zi­el­le Art der Nut­zung dar­stel­len, die in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce aus­ge­schlos­sen ist. Die Ver­si­che­rung schützt dich als Pfer­de­hal­ter vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn dein Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses Per­so­nen- oder Sach­schä­den verursacht.

1. Per­so­nen­schä­den wäh­rend des Reitkurses

Wenn dein Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses eine ande­re Per­son ver­letzt, bei­spiels­wei­se durch einen Tritt oder einen unkon­trol­lier­ten Bewe­gungs­ab­lauf, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten und mög­li­che Schmer­zens­geld­for­de­run­gen. Dies gilt sowohl für die Teil­neh­mer des Reit­kur­ses als auch für Trai­ner oder ande­re Anwesende.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Reit­kur­ses und ver­letzt einen ande­ren Rei­ter. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung und even­tu­el­le Folgeschäden.

2. Sach­schä­den wäh­rend des Kurses

Wenn dein Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses frem­de Aus­rüs­tung oder Eigen­tum beschä­digt, wie bei­spiels­wei­se einen Sat­tel, Zaun oder ande­re Gegen­stän­de auf dem Trai­nings­ge­län­de, greift die Pfer­de­haft­pflicht und über­nimmt die Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten.

  • Bei­spiel: Dein Pferd stößt wäh­rend des Kur­ses eine Reit­bahn­be­gren­zung um oder beschä­digt die Reit­aus­rüs­tung eines ande­ren Teil­neh­mers. Die Ver­si­che­rung deckt die ent­stan­de­nen Sach­schä­den ab.

3. Gewerb­li­che Nut­zung und Reitkurse

Wenn der Reit­kurs Teil einer gewerb­li­chen Nut­zung des Pfer­des ist, bei­spiels­wei­se in einer Reit­schu­le oder bei gewerb­lich orga­ni­sier­ten Kur­sen, musst du sicher­stel­len, dass dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch gewerb­li­che Akti­vi­tä­ten abdeckt. Vie­le Stan­dard­ver­si­che­run­gen umfas­sen nur die pri­va­te Nut­zung, wäh­rend eine gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung spe­zi­ell für sol­che Fäl­le abge­schlos­sen wer­den muss.

  • Tipp: Prü­fe die Bedin­gun­gen dei­ner Ver­si­che­rung, um sicher­zu­stel­len, dass auch Schä­den wäh­rend gewerb­li­cher Reit­kur­se abge­deckt sind.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den, die dein Pferd wäh­rend eines Reit­kur­ses ver­ur­sacht, sowohl im Bereich der Per­so­nen­schä­den als auch bei Sach­schä­den. Es ist wich­tig, die genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen zu über­prü­fen, beson­ders wenn der Reit­kurs gewerb­lich orga­ni­siert ist. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, sicher­zu­stel­len, dass alle Risi­ken wäh­rend eines Reit­kur­ses abge­deckt sind.

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