Suche

Zahlt die Pferdehaftpflicht, wenn mein Pferd einen Hund tritt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 15. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt in der Regel, wenn Ihr Pferd einen Hund tritt. Die Versicherung deckt Tierarztkosten für den verletzten Hund sowie Folgeschäden ab, die durch den Vorfall entstehen. Dies gilt, da Sie als Pferdehalter nach deutschem Recht unbeschränkt für alle Schäden haften, die Ihr Pferd verursacht – unabhängig von Verschulden.

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel, wenn Ihr Pferd einen Hund tritt. Die Ver­si­che­rung deckt Tier­arzt­kos­ten für den ver­letz­ten Hund sowie Fol­ge­schä­den ab, die durch den Vor­fall ent­ste­hen. Dies gilt, da Sie als Pfer­de­hal­ter nach deut­schem Recht unbe­schränkt für alle Schä­den haf­ten, die Ihr Pferd ver­ur­sacht – unab­hän­gig von Verschulden.

Leis­tun­gen bei Hun­de­bis­sen oder Trit­ten durch das Pferd

Eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Sie vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den an Drit­ten und deren Tie­ren. Wenn Ihr Pferd einen Hund ver­letzt, über­nimmt die Ver­si­che­rung typischerweise:

  • Tier­arzt­kos­ten für Behand­lun­gen, Ope­ra­tio­nen und Nach­sor­ge des ver­letz­ten Hundes
  • Schmer­zens­gel­der und Scha­dens­er­satz, die der Hun­der­hal­ter fordert
  • Fol­ge­schä­den, falls der ver­letz­te Hund bei­spiels­wei­se in Panik auf die Stra­ße läuft und einen Ver­kehrs­un­fall verursacht
  • Rechts­kos­ten, falls es zu einer Kla­ge kommt

Die Deckungs­sum­men lie­gen je nach Tarif zwi­schen ca. 5 Mil­lio­nen und 15 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den. Bei Sach­schä­den an frem­den Tie­ren sind es übli­cher­wei­se ca. 1 Mil­li­on Euro. Dies soll­te für die meis­ten Fäl­le aus­rei­chend sein.

Aus­nah­me­fäl­le und wich­ti­ge Bedingungen

Nicht alle Ver­si­che­rer decken Tier­schä­den iden­tisch ab. Ach­ten Sie auf fol­gen­de Punkte:

  • Vor­sätz­lich­keit: Schä­den aus vor­sätz­li­chem Ver­hal­ten sind typi­scher­wei­se aus­ge­schlos­sen. Ein nor­ma­ler Flucht­re­flex des Pfer­des fällt jedoch nicht darunter.
  • Fremd­rei­ter­schutz: Falls ande­re Per­so­nen regel­mä­ßig Ihr Pferd rei­ten, soll­te dies in der Poli­ce abge­deckt sein.
  • Pen­si­ons­stall: Wenn Sie Pfer­de als Pen­sio­nä­re hal­ten, prü­fen Sie, ob dies ver­si­chert ist.
  • Wei­de­haf­tung: Eini­ge Tari­fe limi­tie­ren die Haf­tung auf Wei­den oder schlie­ßen bestimm­te Nut­zungs­ar­ten aus.

Füh­ren­de Ver­si­che­rer wie Uelz­e­ner, Gotha­er und Agi­la bie­ten umfas­sen­de Tari­fe mit Schutz bei Tier­schä­den an. Ein Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce mit aus­rei­chen­der Deckung zu finden.

Prak­ti­sche Check­lis­te für den Schadensfall

  • Doku­men­tie­ren Sie den Vor­fall mit Fotos und schrift­li­chen Notizen
  • Sam­meln Sie Kon­takt­da­ten von Zeu­gen und des Hundehalters
  • Holen Sie die Tier­arzt­rech­nung und alle medi­zi­ni­schen Unter­la­gen ein
  • Infor­mie­ren Sie sofort Ihre Ver­si­che­rung und rei­chen Sie den Scha­den­mel­dungs­for­mu­lar ein
  • Bewah­ren Sie alle Bele­ge auf – die Ver­si­che­rung benö­tigt die­se zur Bearbeitung
Pferdehaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen