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Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt in der Regel, wenn Ihr Pferd einen Hund tritt. Die Versicherung deckt Tierarztkosten für den verletzten Hund sowie Folgeschäden ab, die durch den Vorfall entstehen. Dies gilt, da Sie als Pferdehalter nach deutschem Recht unbeschränkt für alle Schäden haften, die Ihr Pferd verursacht – unabhängig von Verschulden.
Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt in der Regel, wenn Ihr Pferd einen Hund tritt. Die Versicherung deckt Tierarztkosten für den verletzten Hund sowie Folgeschäden ab, die durch den Vorfall entstehen. Dies gilt, da Sie als Pferdehalter nach deutschem Recht unbeschränkt für alle Schäden haften, die Ihr Pferd verursacht – unabhängig von Verschulden.
Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Dritten und deren Tieren. Wenn Ihr Pferd einen Hund verletzt, übernimmt die Versicherung typischerweise:
Die Deckungssummen liegen je nach Tarif zwischen ca. 5 Millionen und 15 Millionen Euro für Personenschäden. Bei Sachschäden an fremden Tieren sind es üblicherweise ca. 1 Million Euro. Dies sollte für die meisten Fälle ausreichend sein.
Nicht alle Versicherer decken Tierschäden identisch ab. Achten Sie auf folgende Punkte:
Führende Versicherer wie Uelzener, Gothaer und Agila bieten umfassende Tarife mit Schutz bei Tierschäden an. Ein Vergleich hilft Ihnen, die passende Police mit ausreichender Deckung zu finden.
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