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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht, wenn mein Pferd einen Zaun beschädigt?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel für Schä­den, die dein Pferd an einem Zaun ver­ur­sacht, vor­aus­ge­setzt, der Scha­den fällt unter die Sach­schä­den, die durch das Ver­hal­ten des Pfer­des abge­deckt sind. Wenn dein Pferd bei­spiels­wei­se aus­bricht oder durch unvor­her­seh­ba­res Ver­hal­ten den Zaun beschä­digt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des Zauns.

1. Schä­den an Zäu­nen durch Ausbrechen

Ein häu­fi­ger Fall, bei dem die Pfer­de­haft­pflicht greift, ist das Aus­bre­chen des Pfer­des aus sei­ner Wei­de oder Box. Dabei kann es vor­kom­men, dass das Pferd beim Aus­bre­chen den Wei­de­zaun beschä­digt oder einen Stall­zaun nie­der­reißt. Sol­che Sach­schä­den fal­len unter den Deckungs­be­reich der Pferdehaftpflichtversicherung.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht aus der Kop­pel aus und beschä­digt dabei den Zaun. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns.

2. Miet­sach­schä­den an gemie­te­ten Zäunen

Falls das Pferd den Zaun in einem gemie­te­ten Stall oder einer gepach­te­ten Wei­de beschä­digt, greift die Ver­si­che­rung nur, wenn sie auch Miet­sach­schä­den abdeckt. Dies ist eine wich­ti­ge Zusatz­op­ti­on, die sicher­stellt, dass auch Schä­den an gemie­te­ten Ein­rich­tun­gen, wie Zäu­nen oder Boxen, durch die Ver­si­che­rung gedeckt sind.

  • Tipp: Über­prü­fe dei­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag, ob Miet­sach­schä­den abge­deckt sind, da dies eine wert­vol­le Ergän­zung zur Stan­dard-Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung sein kann.

3. Deckungs­sum­me für Sachschäden

Die Kos­ten für beschä­dig­te Zäu­ne oder ande­re Sach­wer­te fal­len unter die Sach­schä­den in der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Übli­cher­wei­se lie­gen die Deckungs­sum­men für Sach­schä­den bei 5 bis 10 Mil­lio­nen Euro, was in den meis­ten Fäl­len aus­rei­chend ist, um die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten zu decken.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel die Kos­ten für Zaun­schä­den, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den, sofern es sich um Sach­schä­den han­delt. Ach­te dar­auf, dass bei gemie­te­ten Ein­rich­tun­gen Miet­sach­schä­den eben­falls abge­deckt sind. Ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung mit den not­wen­di­gen Leis­tun­gen zu finden.

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