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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch bei Dieb­stahl des Pferdes?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt typi­scher­wei­se Schä­den ab, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, jedoch kei­ne Schä­den oder Ver­lus­te, die durch den Dieb­stahl des Pfer­des ent­ste­hen. Die­ser Ver­si­che­rungs­typ dient in ers­ter Linie dem Schutz vor finan­zi­el­len Fol­gen, die durch Personen‑, Sach- oder Ver­mö­gens­schä­den ent­ste­hen, wel­che durch das Ver­hal­ten des Pfer­des ver­ur­sacht wer­den. Der Ver­lust des Pfer­des durch Dieb­stahl ist hin­ge­gen ein ganz ande­res Risi­ko, das nicht in den typi­schen Deckungs­um­fang einer Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung fällt. Hier­für sind ande­re Ver­si­che­run­gen nötig.

War­um greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht bei Diebstahl?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine soge­nann­te Tier­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die dein Pferd ver­ur­sacht – nicht den Ver­lust des Tie­res selbst. Das bedeu­tet, dass Schä­den an Drit­ten, wie z. B. Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den, abge­deckt sind. Der Dieb­stahl eines Pfer­des ist jedoch ein Scha­den am Eigen­tum des Hal­ters und fällt somit nicht in den Deckungs­be­reich die­ser Haftpflichtversicherung.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd aus einer Wei­de aus­bricht und einen Unfall ver­ur­sacht, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die dar­aus resul­tie­ren­den Schä­den an Per­so­nen oder Gegen­stän­den ab. Wenn das Pferd jedoch gestoh­len wird, han­delt es sich um einen Ver­lust dei­nes Eigen­tums, den die­se Ver­si­che­rung nicht abdeckt.

Wel­che Ver­si­che­rung deckt den Dieb­stahl eines Pfer­des ab?

Um den finan­zi­el­len Ver­lust eines Pfer­des durch Dieb­stahl zu ver­si­chern, benö­tigst du eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung, wie z. B. eine Tier­le­bens­ver­si­che­rung oder eine Pfer­de-Dieb­stahl­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­run­gen sind spe­zi­ell dafür aus­ge­legt, das Pferd selbst gegen Risi­ken wie Tod, Krank­heit, Unfall oder eben auch Dieb­stahl abzusichern.

Tier­le­bens­ver­si­che­rung

Eine Tier­le­bens­ver­si­che­rung deckt in der Regel das Pferd gegen Tod durch Krank­heit, Unfall oder Dieb­stahl ab. Du ver­ein­barst im Vor­feld eine Sum­me, die dem Wert des Pfer­des ent­spricht, und die Ver­si­che­rung zahlt die­se Sum­me, wenn das Pferd gestoh­len oder durch einen ande­ren abge­deck­ten Vor­fall ver­lo­ren geht.

  • Bei­spiel: Dein Pferd wird gestoh­len, wäh­rend es auf einer Wei­de steht. Eine Tier­le­bens­ver­si­che­rung wür­de dir den im Ver­trag ver­ein­bar­ten Wert des Pfer­des aus­zah­len, wodurch du den finan­zi­el­len Ver­lust kom­pen­sie­ren kannst.

Pfer­de-Dieb­stahl­ver­si­che­rung

Man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­fi­sche Dieb­stahl­ver­si­che­run­gen für Pfer­de an, die aus­schließ­lich auf den Schutz vor Dieb­stahl aus­ge­legt sind. Die­se Ver­si­che­rung greift, wenn das Pferd gestoh­len wird, und ersetzt dir ent­we­der den Markt­wert oder einen zuvor ver­ein­bar­ten Wert des Tieres.

  • Bei­spiel: Dein Pferd wird wäh­rend eines Tur­niers gestoh­len. Eine Pfer­de-Dieb­stahl­ver­si­che­rung wür­de die Kos­ten des Dieb­stahls abde­cken, indem sie dir den Wert dei­nes Pfer­des auszahlt.

Wel­che zusätz­li­chen Leis­tun­gen kön­nen bei einer Tier­le­bens­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein?

Zusätz­lich zum Schutz vor Dieb­stahl bie­ten vie­le Tier­le­bens­ver­si­che­run­gen erwei­ter­te Deckun­gen an, wie etwa:

  • Unfall­tod: Falls das Pferd durch einen Unfall stirbt.
  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Man­che Poli­cen bie­ten auch Deckung für schwe­re Krank­hei­ten, die zum Tod des Pfer­des füh­ren könnten.
  • Trans­port­ver­si­che­run­gen: Wenn das Pferd wäh­rend des Trans­ports (z. B. zu einem Tur­nier) gestoh­len oder töd­lich ver­letzt wird.

Was tun im Fall eines Diebstahls?

Soll­te dein Pferd gestoh­len wer­den, sind hier die wich­tigs­ten Schrit­te, die du befol­gen solltest:

  1. Die Poli­zei infor­mie­ren: Mel­de den Dieb­stahl sofort bei der Polizei.
  2. Ver­si­che­rung benach­rich­ti­gen: Set­ze dei­ne Ver­si­che­rung umge­hend in Kennt­nis, wenn du eine Dieb­stahl- oder Tier­le­bens­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast.
  3. Bewei­se sam­meln: Füh­re so vie­le Infor­ma­tio­nen wie mög­lich zusam­men – z. B. Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen, Doku­men­ta­tio­nen des Ver­bleibs des Pfer­des – um den Vor­fall nachzuweisen.

Fazit

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt dich nicht vor dem Dieb­stahl dei­nes Pfer­des, da sie nur für Schä­den haf­tet, die durch das Pferd ver­ur­sacht wer­den. Um den finan­zi­el­len Ver­lust durch Dieb­stahl abzu­si­chern, benö­tigst du ent­we­der eine Tier­le­bens­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Pfer­de-Dieb­stahl­ver­si­che­rung. Die­se Ver­si­che­run­gen decken den Wert des Pfer­des ab, falls es gestoh­len wird. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, den rich­ti­gen Schutz für dein Pferd und dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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