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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Schä­den an Weidezäunen?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt in der Regel Schä­den, die dein Pferd an Wei­de­zäu­nen ver­ur­sacht, da die­se Schä­den unter die Sach­schä­den fal­len, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ent­ste­hen. Wenn dein Pferd durch einen Zaun bricht, sei es auf­grund von Panik, Flucht oder ande­ren unvor­her­seh­ba­ren Ver­hal­tens­wei­sen, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz des beschä­dig­ten Zauns.

1. Schä­den an frem­den Weidezäunen

Wenn dein Pferd einen frem­den Wei­de­zaun beschä­digt, z. B. auf dem Grund­stück eines ande­ren Pfer­de­hal­ters oder auf einer gemie­te­ten Wei­de, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns. Dies gilt sowohl für fes­te Zäu­ne als auch für mobi­le Ein­zäu­nun­gen, die für die Wei­de­hal­tung genutzt werden.

  • Bei­spiel: Dein Pferd bricht durch einen gemie­te­ten Wei­de­zaun, wäh­rend es auf einer frem­den Wei­de unter­ge­bracht ist. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur­kos­ten für den beschä­dig­ten Zaun.

2. Miet­sach­schä­den

Bei Schä­den an gemie­te­ten Wei­den oder Pacht­flä­chen, auf denen Zäu­ne beschä­digt wer­den, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls. Vie­le Tari­fe beinhal­ten eine Miet­sach­scha­den­klau­sel, die sicher­stellt, dass Schä­den an gemie­te­ten oder gepach­te­ten Objek­ten, wie Wei­de­zäu­nen, abge­deckt sind.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt gegen einen Zaun auf einer gepach­te­ten Wei­de und beschä­digt ihn. Die Miet­sach­scha­den­klau­sel greift und deckt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Zauns.

3. Eige­ne Zäu­ne und Ausnahmen

Schä­den, die dein Pferd an dei­nen eige­nen Zäu­nen ver­ur­sacht, sind in der Regel nicht durch die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Die Ver­si­che­rung deckt in ers­ter Linie Schä­den ab, die frem­des Eigen­tum betref­fen. Schä­den an dei­nem eige­nen Besitz müs­sen von dir selbst getra­gen oder über eine Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den, wenn die­se die ent­spre­chen­den Schä­den abdeckt.

  • Bei­spiel: Wenn dein Pferd durch einen Zaun auf dei­nem eige­nen Grund­stück bricht, deckt die Pfer­de­haft­pflicht die­se Schä­den nicht ab, da es sich um dein eige­nes Eigen­tum handelt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den, die dein Pferd an frem­den Wei­de­zäu­nen oder gemie­te­ten Zäu­nen ver­ur­sacht, jedoch nicht an dei­nem eige­nen Eigen­tum. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif zu fin­den, der auch Miet­sach­schä­den und Wei­de­zäu­ne absichert.

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