Suche

Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Schä­den durch Kutschfahrten?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch Schä­den abde­cken, die wäh­rend Kutsch­fahr­ten ver­ur­sacht wer­den. Aller­dings ist dies abhän­gig von den Bedin­gun­gen des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ver­trags. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten stan­dard­mä­ßig Schutz für Schä­den durch Kutsch­fahr­ten an, wäh­rend ande­re eine Zusatz­op­ti­on benö­ti­gen oder Ein­schrän­kun­gen haben. Es ist daher wich­tig, den Ver­si­che­rungs­ver­trag sorg­fäl­tig zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sol­che Risi­ken mit­ver­si­chert sind.

1. Stan­dard­de­ckung für Kutschfahrten

Bei eini­gen Ver­si­che­rern ist der Schutz für Kutsch­fahr­ten bereits in der regu­lä­ren Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn die Kutsch­fahr­ten pri­va­ter Natur sind und nicht gewerb­lich durch­ge­führt wer­den. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Per­so­nen- und Sach­schä­den, die wäh­rend der Fahrt ent­ste­hen, etwa wenn dein Pferd die Kon­trol­le ver­liert und es zu einem Unfall kommt.

  • Bei­spiel: Wäh­rend einer pri­va­ten Kutsch­fahrt erschrickt dein Pferd und ver­ur­sacht einen Unfall, bei dem ein par­ken­des Auto beschä­digt wird. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die Repa­ra­tur­kos­ten des Fahrzeugs.

2. Zusatz­ver­si­che­rung bei gewerb­li­cher Nutzung

Wenn du gewerb­li­che Kutsch­fahr­ten anbie­test, zum Bei­spiel für Tou­ris­ten oder bei Ver­an­stal­tun­gen, benö­tigst du in der Regel eine erwei­ter­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die gewerb­li­che Nut­zung erhöht das Risi­ko, sodass eini­ge Stan­dard­po­li­cen für pri­va­te Pfer­de­hal­tung sol­che Schä­den nicht abdecken.

  • Tipp: Prü­fe, ob dei­ne Ver­si­che­rung gewerb­li­che Fahr­ten abdeckt oder ob du eine zusätz­li­che Absi­che­rung für gewerb­li­che Zwe­cke benötigst.

3. Ver­si­che­rungs­schutz bei Aus­flü­gen und Veranstaltungen

Für Schä­den, die wäh­rend eines Kut­schen­aus­flugs oder bei einer Ver­an­stal­tung ver­ur­sacht wer­den, greift die Ver­si­che­rung, sofern dies im Ver­trag ein­ge­schlos­sen ist. Dazu zäh­len auch Schä­den an der Kut­sche selbst oder an den ver­wen­de­ten Trans­port­mit­teln, wenn die­se Teil der ver­si­cher­ten Risi­ken sind.

  • Bei­spiel: Dein Pferd beschä­digt wäh­rend einer Kutsch­fahrt bei einer Hoch­zeit ein Gelän­der oder Gar­ten­mö­bel. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die ent­stan­de­nen Schäden.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel auch Schä­den durch Kutsch­fahr­ten, sofern die­se pri­va­ter Natur sind. Bei gewerb­li­cher Nut­zung ist eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Pfer­de­haft­pflicht erfor­der­lich. Es ist rat­sam, einen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um sicher­zu­stel­len, dass die rich­ti­ge Deckung für Kutsch­fahr­ten besteht.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Pferdehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen