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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Schä­den durch Leihpferde?

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann bei Schä­den durch Leih­pfer­de zah­len, jedoch hängt dies von den genau­en Ver­trags­be­din­gun­gen und der Art der Nut­zung ab. Wenn du ein Pferd ver­leihst oder ein Leih­pferd nutzt, gibt es bestimm­te Rege­lun­gen, die sicher­stel­len, dass sowohl der Pfer­de­hal­ter als auch der Nut­zer gegen mög­li­che Schä­den abge­si­chert sind.

1. Haf­tung des Pfer­de­hal­ters bei Leihpferden

Als Hal­ter eines Leih­pfer­des bleibst du grund­sätz­lich für alle Schä­den haft­bar, die das Pferd ver­ur­sacht, auch wenn eine ande­re Per­son das Pferd aus­leiht oder rei­tet. Das bedeu­tet, dass du als Hal­ter für Sach­schä­den, Per­so­nen­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den ver­ant­wort­lich bleibst, selbst wenn jemand ande­res mit dem Pferd unter­wegs ist. In die­sem Fall greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um dich vor den finan­zi­el­len Fol­gen zu schützen.

  • Bei­spiel: Du ver­leihst dein Pferd an einen Freund, und das Pferd ver­ur­sacht einen Unfall, bei dem ein Fahr­rad­fah­rer ver­letzt wird. In die­sem Fall über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Behand­lung des Fahr­rad­fah­rers und mög­li­che Schadenersatzansprüche.

2. Fremd­rei­ter­schutz

Vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen beinhal­ten einen soge­nann­ten Fremd­rei­ter­schutz. Die­ser Schutz greift, wenn eine ande­re Per­son (der Rei­ter des Leih­pfer­des) wäh­rend der Nut­zung des Pfer­des Schä­den ver­ur­sacht. Der Fremd­rei­ter­schutz deckt sowohl Per­so­nen- als auch Sach­schä­den ab, die durch den Rei­ter entstehen.

  • Bei­spiel: Ein Freund leiht sich dein Pferd für einen Aus­ritt, und wäh­rend des Aus­ritts ver­letzt das Pferd einen Fuß­gän­ger. Der Fremd­rei­ter­schutz inner­halb der Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt den Scha­den ab.

3. Schä­den durch das Pferd wäh­rend des Verleihs

Wenn du das Pferd gewerb­lich ver­leihst, z. B. als Teil eines Reit­be­triebs, brauchst du mög­li­cher­wei­se eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung, da eine nor­ma­le pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht in die­sem Fall nicht aus­rei­chend sein könn­te. Der gewerb­li­che Ver­leih erhöht das Risi­ko für Unfäl­le, und des­halb ver­lan­gen Ver­si­che­rer oft spe­zi­el­le Poli­cen für gewerb­li­che Nutzung.

  • Bei­spiel: Du betreibst eine Reit­schu­le und ver­leihst regel­mä­ßig Pfer­de an Reit­schü­ler. Hier brauchst du eine gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die die­se Risi­ken abdeckt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel bei Schä­den durch Leih­pfer­de, solan­ge ein Fremd­rei­ter­schutz in der Poli­ce ent­hal­ten ist und die Nut­zung nicht gewerb­lich erfolgt. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass der Schutz für Leih­pfer­de umfas­send gege­ben ist. Bei gewerb­li­chem Ver­leih benö­tigst du eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den rich­ti­gen Schutz für Leih­pfer­de zu finden.

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