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Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Unfäl­len auf Turnieren?

Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Unfäl­len auf Turnieren?

Ob die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Unfäl­len auf Tur­nie­ren zahlt, hängt vom spe­zi­fi­schen Tarif und den ent­hal­te­nen Leis­tun­gen ab. Grund­sätz­lich deckt eine Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung Schä­den ab, die durch dein Pferd ver­ur­sacht wer­den – unab­hän­gig davon, ob es sich um Per­so­nen­schä­den, Sach­schä­den oder Ver­mö­gens­schä­den han­delt. Doch nicht jede Ver­si­che­rung schließt auto­ma­tisch Tur­nie­re und ähn­li­che Ver­an­stal­tun­gen ein. Es ist daher ent­schei­dend, ob die Teil­nah­me an Tur­nie­ren expli­zit im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten ist.

Ver­si­che­rungs­schutz bei Tur­nie­ren – Was ist zu beachten?

  1. Tarif­ab­hän­gi­ge Deckung von Tur­nier­schä­den: Vie­le Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen die Teil­nah­me an Tur­nie­ren in den Stan­dard­ta­ri­fen nicht auto­ma­tisch ein. Es kann not­wen­dig sein, einen spe­zi­el­len Tarif oder eine Zusatz­op­ti­on zu wäh­len, die Tur­nier­schä­den expli­zit absi­chert. Dies betrifft sowohl den Schutz vor Schä­den, die dein Pferd wäh­rend des Tur­niers ver­ur­sacht, als auch die Haf­tung für Ver­let­zun­gen oder Sach­schä­den ande­rer Teil­neh­mer oder Zuschau­er.

    Bei­spiel:

    • Dein Pferd erschrickt wäh­rend eines Spring­tur­niers und ver­ur­sacht einen Unfall, bei dem ein ande­rer Rei­ter ver­letzt wird. Wenn Tur­nier­schä­den in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die medi­zi­ni­schen Kos­ten und even­tu­ell anfal­len­des Schmer­zens­geld für den Verletzten.
  2. Leis­tungs­um­fang bei Tur­nier­schä­den: Wenn dei­ne Pfer­de­haft­pflicht Tur­nier­schä­den abdeckt, umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel: 
    • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zun­gen, die durch dein Pferd wäh­rend des Tur­niers ver­ur­sacht werden.
    • Sach­schä­den: Schä­den an Eigen­tum, die wäh­rend des Tur­niers ent­ste­hen, z. B. wenn dein Pferd eine Hin­der­nis­bar­rie­re zer­stört oder ein Fahr­zeug beschädigt.
    • Ver­mö­gens­schä­den: In sel­te­nen Fäl­len kön­nen durch den Tur­nier­un­fall finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen, etwa wenn ein Ver­an­stal­ter auf­grund des Vor­falls sei­ne Ver­an­stal­tung abbre­chen muss.

    Bei­spiel:

    • Wäh­rend eines Dres­sur­wett­be­werbs tritt dein Pferd gegen ein Fahr­zeug, das auf dem Tur­nier­ge­län­de steht. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die Repa­ra­tur­kos­ten, sofern Tur­nier­schä­den in dei­nem Tarif abge­deckt sind.
  3. Fremd­rei­ter bei Tur­nie­ren: Wenn dein Pferd von einem ande­ren Rei­ter im Rah­men eines Tur­niers gerit­ten wird, ist es wich­tig, dass dei­ne Ver­si­che­rung auch Schä­den durch Fremd­rei­ter abdeckt. Die­se Leis­tung ist in vie­len Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen optio­nal oder in spe­zi­el­len Tari­fen ent­hal­ten. Ohne die­se Deckung könn­test du als Hal­ter wei­ter­hin für Schä­den haft­bar gemacht wer­den, selbst wenn du nicht selbst auf dem Pferd sitzt.
  4. Flur­schä­den und Tur­nier­ge­län­de: Auch Flur­schä­den, die durch dein Pferd auf dem Tur­nier­ge­län­de ent­ste­hen, sind in eini­gen Tari­fen abge­si­chert. Das kann rele­vant wer­den, wenn dein Pferd das Gelän­de beschä­digt, indem es bei­spiels­wei­se Pflan­zen oder den Boden durch Huf­trit­te zerstört.

Wie fin­de ich eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Tur­nier­schä­den abdeckt?

Ein sorg­fäl­ti­ger Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich ist not­wen­dig, um die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch Tur­nier­schä­den abdeckt. Ach­te dabei beson­ders auf:

  • Deckungs­sum­men für Per­so­nen- und Sach­schä­den: Min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den und 3 Mil­lio­nen Euro für Sach­schä­den soll­ten abge­deckt sein.
  • Tur­nier­spe­zi­fi­sche Klau­seln: Stel­le sicher, dass Tur­nier­schä­den aus­drück­lich im Ver­si­che­rungs­schutz ent­hal­ten sind oder durch eine Zusatz­op­ti­on abge­si­chert werden.
  • Schutz von Fremd­rei­tern: Wenn dein Pferd auf dem Tur­nier von einem ande­ren Rei­ter gerit­ten wird, soll­te die Ver­si­che­rung auch Schä­den abde­cken, die durch Fremd­rei­ter ver­ur­sacht werden.

Fazit

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann bei Unfäl­len auf Tur­nie­ren zah­len, wenn Tur­nie­re expli­zit in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind. Es ist wich­tig, den Leis­tungs­um­fang dei­ner Ver­si­che­rung genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls eine Zusatz­op­ti­on für Tur­nier­schä­den zu wäh­len. Schä­den an Per­so­nen, frem­dem Eigen­tum und sogar Ver­mö­gens­schä­den kön­nen durch die Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, solan­ge Tur­nie­re in den Ver­trags­be­din­gun­gen berück­sich­tigt sind. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir dabei, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die auch auf Tur­nie­ren umfas­sen­den Schutz bietet.

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