Suche

Zahlt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, wenn mein Pferd ein ande­res Pferd verletzt?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel, wenn dein Pferd ein ande­res Pferd ver­letzt. Sol­che Fäl­le fal­len unter die Kate­go­rie der Per­so­nen- und Sach­schä­den, die durch das Ver­hal­ten dei­nes Pfer­des ent­ste­hen kön­nen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die ent­ste­hen­den Tier­arzt­kos­ten sowie mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen, wenn dein Pferd ein ande­res Pferd ver­letzt. Hier sind die Details, wie die Pfer­de­haft­pflicht in sol­chen Fäl­len greift:

1. Per­so­nen- und Sach­schä­den durch dein Pferd

Sobald dein Pferd einen Scha­den an einem ande­ren Pferd ver­ur­sacht, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung des ver­letz­ten Tie­res. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob es sich um einen Unfall auf der Wei­de, beim Trans­port oder wäh­rend eines Aus­ritts han­delt. Wenn dein Pferd z. B. ein ande­res Pferd beißt, tritt oder ander­wei­tig ver­letzt, sind die Kos­ten für Tier­arzt­be­hand­lun­gen in der Regel durch die Ver­si­che­rung abgedeckt.

  • Bei­spiel: Dein Pferd tritt ein ande­res Pferd auf der Wei­de, und die­ses muss auf­grund der Ver­let­zung tier­ärzt­lich behan­delt wer­den. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die anfal­len­den Tier­arzt­kos­ten sowie mög­li­che Fol­ge­kos­ten, wie etwa für Rehabilitationsmaßnahmen.

2. Fol­ge­schä­den und Langzeitfolgen

In eini­gen Fäl­len kann die Ver­let­zung eines ande­ren Pfer­des zu län­ger­fris­ti­gen Fol­gen füh­ren, wie etwa einem ein­ge­schränk­ten Ein­satz des Tie­res für Tur­nie­re oder Aus­rit­te. Auch in die­sen Fäl­len über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten, falls der Eigen­tü­mer des ver­letz­ten Pfer­des Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend macht, etwa für ent­gan­ge­ne Ein­nah­men oder ande­re finan­zi­el­le Ver­lus­te.

  • Bei­spiel: Das ver­letz­te Pferd kann auf­grund der Ver­let­zung nicht mehr an Tur­nie­ren teil­neh­men und sein Besit­zer erlei­det dadurch finan­zi­el­le Ver­lus­te. Die Ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den ab.

3. Fremd­rei­ter­schutz

Falls das Ereig­nis geschieht, wäh­rend jemand ande­res dein Pferd rei­tet oder führt, und dabei ein ande­res Pferd ver­letzt wird, greift der Fremd­rei­ter­schutz, der in vie­len Poli­cen ent­hal­ten ist. So wer­den Schä­den abge­deckt, die durch das Ver­hal­ten des Pfer­des unter der Auf­sicht eines ande­ren Rei­ters entstehen.

  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass dein Fremd­rei­ter­schutz in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist, wenn du regel­mä­ßig ande­re Per­so­nen mit dei­nem Pferd rei­ten lässt.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die dein Pferd an einem ande­ren Pferd ver­ur­sacht, ein­schließ­lich der Tier­arzt­kos­ten und mög­li­cher Fol­ge­kos­ten. Dies gilt sowohl für Unfäl­le auf der Wei­de als auch wäh­rend des Rei­tens oder bei Tur­nie­ren. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der umfas­sen­den Schutz bietet.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Pferdehaftpflichtversicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Pferdehaftpflicht-Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen