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Zahlt die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung auch bei Suizidversuchen?

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht dazu vor­ge­se­hen, Leis­tun­gen bei einem Sui­zid oder einem Sui­zid­ver­such zu erbrin­gen. Der Grund dafür liegt in der Defi­ni­ti­on eines Unfalls, die als plötz­li­ches, unvor­her­ge­se­he­nes und von außen ein­wir­ken­des Ereig­nis gilt. Da ein Sui­zid­ver­such absicht­lich her­bei­ge­führt wird, fällt er in der Regel nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz der Unfall­ver­si­che­rung.

Was die meis­ten Poli­cen vorsehen

In den meis­ten Fäl­len schlie­ßen die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen einer pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung Sui­zid oder Sui­zid­ver­su­che aus­drück­lich aus. Es gibt jedoch eini­ge weni­ge Aus­nah­men, bei denen psy­chi­sche Erkran­kun­gen berück­sich­tigt wer­den kön­nen. Falls ein Sui­zid­ver­such auf eine nach­weis­ba­re psy­chi­sche Erkran­kung zurück­zu­füh­ren ist, könn­ten bestimm­te Poli­cen eine Leis­tung in Betracht zie­hen, wenn die Erkran­kung so schwer­wie­gend war, dass sie die Hand­lungs­fä­hig­keit der betrof­fe­nen Per­son beein­träch­tigt hat. Hier ist eine genaue Prü­fung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen notwendig.

Psy­chi­sche Erkran­kun­gen und Unfallversicherung

Die meis­ten Unfall­ver­si­che­run­gen beinhal­ten kei­ne Leis­tun­gen für psy­chi­sche Erkran­kun­gen oder deren Fol­gen, es sei denn, sie sind eine direk­te Fol­ge eines ver­si­cher­ten Unfalls. Das bedeu­tet, dass Ver­let­zun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen, die durch einen Sui­zid­ver­such ent­stan­den sind, in der Regel nicht abge­deckt wer­den. Wer einen umfas­sen­de­ren Schutz sucht, der auch psy­chi­sche Erkran­kun­gen ein­be­zieht, soll­te eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung in Erwä­gung ziehen.

Was ist im Ernst­fall zu tun?

Soll­test Du einen Fall haben, in dem eine Ver­let­zung durch einen Sui­zid­ver­such ent­stan­den ist, ist es wich­tig, die genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann hel­fen, Tari­fe zu fin­den, die am bes­ten zu den indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen pas­sen. Im All­ge­mei­nen ist es rat­sam, sich bei Fra­gen zu den genau­en Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen an einen Fach­be­ra­ter oder die Ver­si­che­rung selbst zu wenden.

Fazit

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht bei Sui­zid oder Sui­zid­ver­su­chen, da die­se nicht als Unfäl­le im Sin­ne der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen gel­ten. Wenn Du einen umfas­sen­de­ren Schutz benö­tigst, der auch psy­chi­sche Erkran­kun­gen und deren Fol­gen ein­schließt, könn­te eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine bes­se­re Opti­on sein. Ein detail­lier­ter Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Dir, die pas­sen­den Tari­fe zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass alle Anfor­de­run­gen abge­deckt sind.

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