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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht bei Schä­den durch Unfäl­le in der Freizeit?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel für Schä­den, die du in der Frei­zeit ver­ur­sachst, wenn die­se unab­sicht­lich und fahr­läs­sig ent­ste­hen. Das gilt für vie­le Arten von Unfäl­len, die du in dei­ner Frei­zeit ver­ur­sachst, z. B. beim Sport, Spie­len, Aus­flü­gen oder ande­ren Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten. Aller­dings gibt es bestimm­te Ein­schrän­kun­gen und Aus­nah­men, die du beach­ten soll­test. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te dazu:

1. Deckung von Per­so­nen- und Sachschäden

  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel sowohl Per­so­nen­schä­den als auch Sach­schä­den, die durch Unfäl­le in der Frei­zeit ver­ur­sacht wer­den. Das bedeu­tet, wenn du ver­se­hent­lich jeman­den ver­letzt oder des­sen Eigen­tum beschä­digst, greift die Versicherung.
  • Bei­spiel: Du spielst im Park mit Freun­den Fuß­ball und schießt den Ball ver­se­hent­lich gegen das Auto eines Pas­san­ten, wodurch ein Scha­den ent­steht. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de den Scha­den am Auto übernehmen.

2. Unfäl­le beim Sport

  • Bei Frei­zeit­sport­ar­ten wie Fuß­ball, Ten­nis, Jog­gen oder Rad­fah­ren deckt die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den ab, die du ver­se­hent­lich ver­ur­sachst. Dies gilt sowohl für Per­so­nen­schä­den (wenn du jeman­den ver­letzt) als auch für Sach­schä­den (wenn du bei­spiels­wei­se ein Fahr­rad oder Sport­ge­rät beschädigst).
  • Bei­spiel: Beim Ten­nis­spie­len trifft dein Ball einen ande­ren Spie­ler am Kopf und ver­letzt ihn. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de für die Kos­ten der ärzt­li­chen Behand­lung und even­tu­ell anfal­len­de Schmer­zens­geld­for­de­run­gen aufkommen.

3. Gefäl­lig­keits­schä­den

  • Wenn du im Rah­men von Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen in dei­ner Frei­zeit jeman­dem hilfst, z. B. bei einem Umzug, und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst, kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den über­neh­men, sofern ein Zusatz­bau­stein für Gefäl­lig­keits­schä­den in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist.
  • Bei­spiel: Du hilfst einem Freund, sei­ne Möbel zu tra­gen, und lässt dabei ver­se­hent­lich einen schwe­ren Schrank fal­len, der beschä­digt wird. Dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te den Scha­den am Schrank über­neh­men, wenn die­ser Zusatz­bau­stein ent­hal­ten ist.

4. Unfäl­le durch Kinder

  • Schä­den, die durch Kin­der ver­ur­sacht wer­den, sind eben­falls über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, solan­ge die Kin­der delikt­fä­hig sind (in der Regel ab 7 Jah­ren). Für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jah­ren bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) gibt es spe­zi­el­le Klau­seln oder Zusatz­bau­stei­ne in der Versicherung.
  • Bei­spiel: Dein 8‑jähriges Kind spielt im Gar­ten und beschä­digt ver­se­hent­lich das Fens­ter des Nach­barn. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Reparatur.

5. Unfäl­le bei Risikosportarten

  • Für Risi­ko­s­port­ar­ten wie Klet­tern, Motor­sport, Para­gli­ding oder Fall­schirm­sprin­gen gilt der Ver­si­che­rungs­schutz nicht auto­ma­tisch. Die­se Sport­ar­ten sind oft in Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen aus­ge­schlos­sen, kön­nen aber durch spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne oder eine Sport­un­fall­ver­si­che­rung abge­deckt werden.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Unfall beim Motor­sport, bei dem ein ande­rer Fah­rer ver­letzt wird. In die­sem Fall wäre eine spe­zi­el­le Zusatz­ver­si­che­rung erfor­der­lich, da die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht sol­che Risi­ken nicht abdeckt.

6. Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegenständen

  • Schä­den an gelie­he­nen oder gemie­te­ten Gegen­stän­den sind oft nicht in der Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten, kön­nen aber durch einen Zusatz­bau­stein abge­deckt wer­den. Dies kann wich­tig sein, wenn du in dei­ner Frei­zeit Aus­rüs­tung oder Sport­ge­rä­te mie­test oder ausleihst.
  • Bei­spiel: Du leihst dir ein Fahr­rad von einem Freund und beschä­digst es ver­se­hent­lich. Ohne eine ent­spre­chen­de Erwei­te­rung der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wäre die­ser Scha­den nicht abgedeckt.

7. Aus­schlüs­se in der Privathaftpflicht

  • Es gibt bestimm­te Aus­schlüs­se in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die auch bei Unfäl­len in der Frei­zeit gel­ten. Dazu gehö­ren vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den, Unfäl­le im Zusam­men­hang mit beruf­li­chen Tätig­kei­ten und Schä­den durch gefähr­li­che Sport­ar­ten oder Wett­kämp­fe.
  • Bei­spiel: Wenn du absicht­lich jeman­den ver­letzt oder bei einem pro­fes­sio­nel­len Sport­wett­kampf einen Scha­den ver­ur­sachst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­se Kos­ten nicht.

8. Ver­mö­gens­schä­den durch Freizeitunfälle

  • Neben Sach- und Per­so­nen­schä­den kön­nen auch Ver­mö­gens­schä­den durch Frei­zeit­un­fäl­le ent­ste­hen, bei­spiels­wei­se wenn jemand durch einen Unfall arbeits­un­fä­hig wird und Ein­kom­mens­ver­lus­te erlei­det. Die­se Ver­mö­gens­schä­den sind in vie­len Fäl­len eben­falls über die Pri­vat­haft­pflicht abgedeckt.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Unfall, bei dem jemand schwer ver­letzt wird und dau­er­haft arbeits­un­fä­hig bleibt. Die Ver­si­che­rung wür­de nicht nur die Behand­lungs­kos­ten, son­dern auch den Ein­kom­mens­ver­lust des Geschä­dig­ten übernehmen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel bei Schä­den durch Unfäl­le in der Frei­zeit, ins­be­son­de­re wenn es sich um Per­so­nen- oder Sach­schä­den han­delt, die du unab­sicht­lich ver­ur­sachst. Aller­dings gibt es eini­ge Aus­nah­men, wie bei Risi­ko­s­port­ar­ten oder Schä­den an gelie­he­nen Gegen­stän­den. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und gege­be­nen­falls Zusatz­bau­stei­ne hin­zu­zu­fü­gen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dei­ne Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten zu finden.

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