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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht bei Unfäl­len mit E‑Scootern?

Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Unfäl­len mit E‑Scootern?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Unfäl­le mit E‑Scootern ab, da E‑Scooter als moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge gel­ten. Für Schä­den, die du mit einem E‑Scooter ver­ur­sachst, benö­tigst du eine spe­zi­el­le Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Kraft­fahr­zeu­ge, da die­se in Deutsch­land ver­si­che­rungs­pflich­tig sind. Ohne die­se Ver­si­che­rung dürf­test du einen E‑Scooter nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr nutzen.

War­um greift die Pri­vat­haft­pflicht bei E‑Scootern nicht?

E‑Scooter zäh­len recht­lich zu den moto­ri­sier­ten Fahr­zeu­gen. Da die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gene­rell kei­ne Schä­den abdeckt, die mit moto­ri­sier­ten Fahr­zeu­gen ver­ur­sacht wer­den (wie Autos, Motor­rä­der oder E‑Scooter), ist eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung erforderlich.

  • Bei­spiel: Wenn du mit einem E‑Scooter einen Unfall ver­ur­sachst, bei dem ein Fuß­gän­ger ver­letzt wird oder frem­des Eigen­tum beschä­digt wird (z. B. ein Auto), greift dei­ne Pri­vat­haft­pflicht nicht. Du benö­tigst eine spe­zi­el­le E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung, die für sol­che Schä­den aufkommt.

Wel­che Ver­si­che­rung ist für E‑Scooter notwendig?

Für E‑Scooter ist eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Ohne die­se Ver­si­che­rung darfst du den E‑Scooter nicht im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ver­wen­den. Die Ver­si­che­rung kommt für Schä­den auf, die du mit dem E‑Scooter ver­ur­sachst, sowohl für Per­so­nen­schä­den als auch für Sach­schä­den.

  • Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter: Die­se Ver­si­che­rung deckt alle Schä­den ab, die du bei einem Unfall mit dei­nem E‑Scooter ver­ur­sachst, z. B. Schä­den an ande­ren Fahr­zeu­gen, ver­letz­ten Fuß­gän­gern oder an frem­dem Eigentum.

In der Regel erhältst du beim Abschluss die­ser Ver­si­che­rung ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für den E‑Scooter, das du an dei­nem Fahr­zeug anbrin­gen musst, ähn­lich wie bei Mofas oder Motorrädern.

Was ist in der E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter deckt fol­gen­de Schä­den ab:

  1. Per­so­nen­schä­den: Wenn du mit dem E‑Scooter einen Unfall ver­ur­sachst und dabei jemand ver­letzt wird, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und even­tu­ell Ren­ten­leis­tun­gen bei dau­er­haf­ten Schäden.
  2. Sach­schä­den: Schä­den, die du an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst, wie z. B. an Autos, Gebäu­den oder Fahr­rä­dern, wer­den eben­falls durch die Ver­si­che­rung gedeckt.
  3. Ver­mö­gens­schä­den: Wenn durch den Unfall finan­zi­el­le Schä­den ent­ste­hen, die nicht direkt auf Per­so­nen- oder Sach­schä­den zurück­zu­füh­ren sind, über­nimmt die Ver­si­che­rung auch die­se Kosten.

Was ist bei der Nut­zung von Miet-E-Scootern?

Wenn du einen Miet-E-Scoo­ter nutzt (z. B. von einem Anbie­ter wie Lime, Tier oder Bird), ist der Ver­si­che­rungs­schutz nor­ma­ler­wei­se bereits im Miet­ver­trag ent­hal­ten. Die­se Anbie­ter schlie­ßen in der Regel für ihre Fahr­zeu­ge eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab, die Unfall­schä­den wäh­rend der Nut­zung abdeckt.

  • Bei­spiel: Du mie­test einen E‑Scooter und ver­ur­sachst einen Unfall. In die­sem Fall über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Anbie­ters den Scha­den, sofern du dich an die Nut­zungs­be­din­gun­gen gehal­ten hast (z. B. kei­nen Alko­hol getrun­ken hast oder in der dafür vor­ge­se­he­nen Zone gefah­ren bist).

Aus­nah­me: Nicht moto­ri­sier­te E‑Scooter oder Tretroller

Es gibt auch nicht moto­ri­sier­te Rol­ler, wie Tret­rol­ler oder Kick-Scoo­ter, die durch kör­per­li­che Mus­kel­kraft ange­trie­ben wer­den. In die­sen Fäl­len greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da sol­che Fahr­zeu­ge nicht als moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge gelten.

  • Bei­spiel: Du fährst mit einem Tret­rol­ler und ver­ur­sachst dabei einen Unfall, bei dem ein Sach­scha­den ent­steht. Hier greift dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung und über­nimmt die Kosten.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt kei­ne Unfäl­le ab, die mit E‑Scootern pas­sie­ren, da die­se als moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge gel­ten und eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist. Wenn du einen E‑Scooter nutzt, benö­tigst du eine spe­zi­el­le Haft­pflicht­ver­si­che­rung für moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge. Bei Miet-E-Scoo­tern ist die Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel im Miet­ver­trag ent­hal­ten. Für nicht moto­ri­sier­te Rol­ler oder Tret­rol­ler greift hin­ge­gen die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Schutz für dei­ne sons­ti­gen All­tags­ri­si­ken zu finden.

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