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Zahlt die Privathaftpflicht bei Unfällen mit E‑Scootern?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung deckt Unfälle mit E-Scootern grundsätzlich nicht ab. E-Scooter gelten rechtlich als motorisierte Fahrzeuge und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Unfäl­le mit E‑Scootern grund­sätz­lich nicht ab. E‑Scooter gel­ten recht­lich als moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge und fal­len daher nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz der Pri­vat­haft­pflicht. Für die Nut­zung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr ist eine sepa­ra­te Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vorgeschrieben.

War­um die Pri­vat­haft­pflicht bei E‑Scootern nicht greift

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung für pri­va­te Haf­tungs­ri­si­ken im All­tag – aber expli­zit nicht für moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge. E‑Scooter mit Motor zäh­len recht­lich zu den Kraft­fahr­zeu­gen und sind daher von die­ser Rege­lung aus­ge­nom­men. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob der E‑Scooter eine nied­ri­ge Geschwin­dig­keit hat oder klei­ne Schä­den verursacht.

Kon­kret bedeu­tet das: Ver­ur­sachst du mit einem E‑Scooter einen Unfall, bei dem ein Fuß­gän­ger ver­letzt wird oder frem­des Eigen­tum beschä­digt wird (bei­spiels­wei­se ein gepark­tes Auto oder ein Schau­fens­ter), springt dei­ne Pri­vat­haft­pflicht nicht ein. Du haftst in die­sem Fall per­sön­lich mit dei­nem gesam­ten Ver­mö­gen – sofern du kei­ne spe­zi­el­le E‑S­coo­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast.

Erfor­der­li­che Ver­si­che­rung für E‑Scooter: Kfz-Haftpflicht

Für moto­ri­sier­te E‑Scooter ist in Deutsch­land eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Ohne gül­ti­ge Ver­si­che­rung darfst du den Rol­ler nicht im Stra­ßen­ver­kehr fah­ren – andern­falls dro­hen Buß­gel­der und recht­li­che Konsequenzen.

Die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt ab:

  • Per­so­nen­schä­den: Kos­ten für Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und Ren­ten­leis­tun­gen bei Verletzungen
  • Sach­schä­den: Schä­den an frem­den Fahr­zeu­gen, Gebäu­den, Möbeln oder sons­ti­ger frem­der Ausrüstung
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Fol­ge­schä­den, die nicht direkt auf Per­so­nen- oder Sach­schä­den zurückgehen

Bei Ver­trags­ab­schluss erhältst du ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das wie bei Mofas an dei­nem E‑Scooter befes­tigt wer­den muss. Die Ver­si­che­rungs­kos­ten lie­gen je nach Tarif zwi­schen ca. 5–15 Euro pro Monat oder 30–80 Euro pro Jahr.

Spe­zi­al­fäl­le: Miet-E-Scoo­ter und nicht moto­ri­sier­te Roller

Bei Miet-E-Scoo­tern von Anbie­tern wie Lime, Tier oder Voi ist der Ver­si­che­rungs­schutz bereits in den Nut­zungs­be­din­gun­gen ent­hal­ten. Der Anbie­ter ver­si­chert sei­ne Flot­te, sodass Unfall­schä­den wäh­rend der Miet­nut­zung grund­sätz­lich abge­deckt sind – vor­aus­ge­setzt, du hältst dich an die Nut­zungs­re­geln (Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln, kei­ne Alkoholfahrten).

Tret­rol­ler oder nicht moto­ri­sier­te Kick-Scoo­ter wer­den dage­gen nicht als Kraft­fahr­zeu­ge ein­ge­stuft. Hier greift dei­ne regu­lä­re Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, sofern du damit einen Scha­den verursachst.

Prak­ti­sche Check­lis­te für E‑S­coo­ter-Fah­rer

  • Ver­si­che­rungs­sta­tus prü­fen: Vor der ers­ten Fahrt mit einem eige­nen E‑Scooter die Haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließen
  • Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen anbrin­gen: Das erhal­te­ne Kenn­zei­chen deut­lich sicht­bar am Rol­ler befestigen
  • Ver­trags­de­tails kon­trol­lie­ren: Ver­si­che­rungs­sum­men und Leis­tun­gen über­prü­fen (Min­dest­um­fang soll­te ca. 3–10 Mil­lio­nen Euro für Per­so­nen­schä­den sein)
  • Bei Miet­ge­rä­ten: Doku­men­ta­ti­on der Nut­zungs­be­din­gun­gen spei­chern; im Scha­dens­fall schnell den Anbie­ter informieren
  • Pri­vat­haft­pflicht nicht als Lösung sehen: Die­se deckt E‑S­coo­ter-Unfäl­le nicht – eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung ist obligatorisch
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