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Die Privathaftpflichtversicherung deckt Unfälle mit E-Scootern grundsätzlich nicht ab. E-Scooter gelten rechtlich als motorisierte Fahrzeuge und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Unfälle mit E‑Scootern grundsätzlich nicht ab. E‑Scooter gelten rechtlich als motorisierte Fahrzeuge und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflicht. Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für private Haftungsrisiken im Alltag – aber explizit nicht für motorisierte Fahrzeuge. E‑Scooter mit Motor zählen rechtlich zu den Kraftfahrzeugen und sind daher von dieser Regelung ausgenommen. Dies gilt unabhängig davon, ob der E‑Scooter eine niedrige Geschwindigkeit hat oder kleine Schäden verursacht.
Konkret bedeutet das: Verursachst du mit einem E‑Scooter einen Unfall, bei dem ein Fußgänger verletzt wird oder fremdes Eigentum beschädigt wird (beispielsweise ein geparktes Auto oder ein Schaufenster), springt deine Privathaftpflicht nicht ein. Du haftst in diesem Fall persönlich mit deinem gesamten Vermögen – sofern du keine spezielle E‑Scooter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.
Für motorisierte E‑Scooter ist in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Ohne gültige Versicherung darfst du den Roller nicht im Straßenverkehr fahren – andernfalls drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Die E‑Scooter-Haftpflichtversicherung deckt ab:
Bei Vertragsabschluss erhältst du ein Versicherungskennzeichen, das wie bei Mofas an deinem E‑Scooter befestigt werden muss. Die Versicherungskosten liegen je nach Tarif zwischen ca. 5–15 Euro pro Monat oder 30–80 Euro pro Jahr.
Bei Miet-E-Scootern von Anbietern wie Lime, Tier oder Voi ist der Versicherungsschutz bereits in den Nutzungsbedingungen enthalten. Der Anbieter versichert seine Flotte, sodass Unfallschäden während der Mietnutzung grundsätzlich abgedeckt sind – vorausgesetzt, du hältst dich an die Nutzungsregeln (Einhaltung der Verkehrsregeln, keine Alkoholfahrten).
Tretroller oder nicht motorisierte Kick-Scooter werden dagegen nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft. Hier greift deine reguläre Privathaftpflichtversicherung, sofern du damit einen Schaden verursachst.
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