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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den bei einem Umzug?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann Schä­den bei einem Umzug abde­cken, aller­dings hängt dies von den genau­en Umstän­den und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Es gibt eini­ge wich­ti­ge Aspek­te zu beach­ten, wenn du wis­sen möch­test, ob und wie die Pri­vat­haft­pflicht bei Umzugs­schä­den greift:

1. Schä­den, die du selbst verursachst

  • Wenn du beim Umzug ver­se­hent­lich frem­des Eigen­tum beschä­digst, wie das Eigen­tum eines Freun­des, Nach­barn oder pro­fes­sio­nel­len Umzugs­hel­fers, wird der Scha­den in der Regel von dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men. Das gilt ins­be­son­de­re für Schä­den, die durch Unacht­sam­keit oder Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht werden.
  • Bei­spiel: Wenn du beim Umzug einen schwe­ren Gegen­stand trägst und die­ser ver­se­hent­lich auf den Fuß­bo­den des Ver­mie­ters fällt und eine Beschä­di­gung ver­ur­sacht, wird die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für die Repa­ra­tur­kos­ten aufkommen.

2. Gefäl­lig­keits­schä­den beim Umzug

  • Wenn Freun­de oder Bekann­te dir beim Umzug unent­gelt­lich hel­fen und dabei einen Scha­den ver­ur­sa­chen, wie das Beschä­di­gen von Möbeln oder ande­ren Gegen­stän­den, könn­te dies als Gefäl­lig­keits­scha­den gel­ten. Ob die­se Schä­den von dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, hängt davon ab, ob Gefäl­lig­keits­schä­den in dei­nem Tarif abge­deckt sind. In vie­len neue­ren Tari­fen sind Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen mitt­ler­wei­le mitversichert.
  • Bei­spiel: Ein Freund hilft dir beim Tra­gen eines Sofas und lässt es ver­se­hent­lich fal­len, wodurch es beschä­digt wird. Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te die­sen Scha­den über­neh­men, wenn Gefäl­lig­keits­schä­den abge­deckt sind.

3. Schä­den durch pro­fes­sio­nel­le Umzugsunternehmen

  • Wenn du ein pro­fes­sio­nel­les Umzugs­un­ter­neh­men beauf­tragst, sind die­se in der Regel durch ihre eige­ne Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung gegen Schä­den abge­si­chert, die wäh­rend des Umzugs ent­ste­hen. In die­sem Fall musst du dich nicht an dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wenden.
  • Tipp: Es lohnt sich, vor dem Umzug zu klä­ren, wie das Umzugs­un­ter­neh­men ver­si­chert ist und wel­che Schä­den durch ihre Ver­si­che­rung abge­deckt werden.

4. Schä­den an gemie­te­ten Umzugsfahrzeugen

  • Wenn du einen Umzugs­wa­gen mie­test und dabei einen Scha­den ver­ur­sachst (z. B. ein Krat­zer am Fahr­zeug), wird dies nor­ma­ler­wei­se nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, da Schä­den an Miet­fahr­zeu­gen in der Regel aus­ge­schlos­sen sind. Dafür benö­tigst du eine Kas­ko­ver­si­che­rung oder musst eine Selbst­be­tei­li­gung im Miet­ver­trag akzeptieren.
  • Bei­spiel: Wenn du beim Bela­den des gemie­te­ten Umzugs­fahr­zeugs ver­se­hent­lich eine Del­le ins Fahr­zeug machst, wird die­ser Scha­den in der Regel nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.

5. Schä­den an der alten oder neu­en Mietwohnung

  • Schä­den, die du beim Ein- oder Aus­zug an dei­ner alten oder neu­en Miet­woh­nung ver­ur­sachst, wer­den von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, sofern sie als Miet­sach­schä­den gel­ten. Das umfasst Schä­den an unbe­weg­li­chen Tei­len der Woh­nung, wie Wän­den, Böden oder Fens­tern.
  • Bei­spiel: Wenn du beim Aus­zug ver­se­hent­lich eine Wand in dei­ner alten Woh­nung beschä­digst, indem du beim Möbel­rü­cken ein Loch hin­ein schlägst, wird die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten übernehmen.

6. Eigen­ver­schul­de­te Schäden

  • Eige­ne Schä­den an dei­nem per­sön­li­chen Eigen­tum, die wäh­rend des Umzugs ent­ste­hen, sind in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Wenn du also dei­ne eige­nen Möbel oder Elek­tro­ge­rä­te beschä­digst, musst du selbst für den Scha­den auf­kom­men oder eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Umzugs­schutz haben.
  • Bei­spiel: Wenn du wäh­rend des Umzugs dei­nen eige­nen Fern­se­her fal­len lässt und er beschä­digt wird, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht, da dies dein eige­ner Gegen­stand ist.

7. Per­so­nen­schä­den wäh­rend des Umzugs

  • Wenn beim Umzug Per­so­nen­schä­den ent­ste­hen (z. B. jemand ver­letzt sich durch ein Miss­ge­schick), greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls. Dies ist beson­ders wich­tig, wenn Umzugs­hel­fer oder Besu­cher wäh­rend des Umzugs ver­letzt werden.
  • Bei­spiel: Ein Freund rutscht wäh­rend des Umzugs auf einer nas­sen Stel­le im Trep­pen­haus aus und ver­letzt sich am Fuß. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te in die­sem Fall für die medi­zi­ni­schen Kos­ten oder Schmer­zens­geld­for­de­run­gen aufkommen.

8. Mit­ver­si­che­rung von Umzugsschäden

  • Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen dei­nes Pri­vat­haft­pflicht­ver­trags zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Umzugs­schä­den und Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen abge­deckt sind. Vie­le moder­ne Tari­fe bie­ten mitt­ler­wei­le die­se Absi­che­rung an, aber älte­re Ver­trä­ge könn­ten hier Lücken aufweisen.
  • Tipp: Falls Umzugs­schä­den in dei­nem aktu­el­len Tarif nicht abge­deckt sind, kann es sinn­voll sein, einen neu­en Tarif mit umfas­sen­de­ren Leis­tun­gen abzuschließen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann bei Umzugs­schä­den eine wich­ti­ge Absi­che­rung bie­ten, ins­be­son­de­re wenn es um Schä­den an frem­dem Eigen­tum, Miet­sach­schä­den oder Per­so­nen­schä­den geht. Schä­den an dei­nen eige­nen Gegen­stän­den sind in der Regel nicht durch die Haft­pflicht abge­deckt. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass auch Gefäl­lig­keits­schä­den wäh­rend des Umzugs abge­si­chert sind. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, einen Tarif zu fin­den, der opti­ma­len Schutz für Umzugs­schä­den bietet.

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