Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die durch defekte Geräte verursacht werden. Hier sind die wichtigsten Gründe und Punkte dazu:
1. Schäden durch Abnutzung oder Defekte
- Schäden, die auf Defekte, Verschleiß oder Abnutzung von Geräten zurückzuführen sind, gelten oft als nicht versicherbar, da sie nicht plötzlich und unvorhersehbar passieren. Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur plötzlich eintretende Schäden ab, die durch Unfälle oder Fahrlässigkeit verursacht werden.
- Beispiel: Wenn dein alter Toaster aufgrund eines internen Defekts Feuer fängt und Schäden verursacht, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden nicht, da es sich um einen technischen Defekt handelt.
2. Deckung von Folgeschäden
- In einigen Fällen können Folgeschäden, die durch den Defekt eines Geräts entstehen, abgedeckt sein, wenn du für den Schaden haftbar gemacht wirst. Das gilt jedoch nur, wenn der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruht und du keine Kenntnis von dem Defekt hattest.
- Beispiel: Wenn deine Waschmaschine ausläuft und die Wohnung deines Nachbarn beschädigt wird, könnte die Privathaftpflichtversicherung den Wasserschaden am Eigentum des Nachbarn übernehmen. Vorausgesetzt, der Defekt war unvorhersehbar und du hast nicht grob fahrlässig gehandelt.
3. Grobe Fahrlässigkeit
- Wenn du einen Defekt an einem Gerät bewusst ignorierst und das Gerät weiterhin benutzt, könnte dies als grobe Fahrlässigkeit gelten. In solchen Fällen ist die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.
- Beispiel: Du weißt, dass dein elektrischer Wasserkocher einen Wackelkontakt hat, benutzt ihn aber weiter. Wenn dadurch ein Brand entsteht, wird die Versicherung den Schaden vermutlich nicht übernehmen, da du fahrlässig gehandelt hast.
4. Hausratversicherung
- Für Schäden an eigenen Geräten, die durch Defekte entstehen, ist in der Regel die Hausratversicherung zuständig. Diese kann auch für Schäden durch Brand, Leitungswasser oder Blitzschlag aufkommen, die von defekten Geräten verursacht werden.
- Beispiel: Ein durch einen defekten Kühlschrank ausgelöster Kurzschluss führt zu einem Brand in deiner Wohnung. In diesem Fall wäre es die Hausratversicherung, die den Schaden an deinem Eigentum übernimmt.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung deckt normalerweise keine Schäden ab, die durch defekte Geräte verursacht werden, da solche Schäden oft auf technische Mängel oder Verschleiß zurückzuführen sind. Für die Regulierung von Schäden an den eigenen Geräten oder durch Defekte verursachte Schäden an deinem Eigentum ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden, die durch Defekte an fremdem Eigentum verursacht werden, könnten jedoch unter bestimmten Bedingungen von der Privathaftpflicht gedeckt sein.