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Zahlt die Privathaftpflicht für Schäden durch defekte Geräte?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 24. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung zahlt grundsätzlich nicht für Schäden, die durch defekte oder fehlerhafte Geräte entstehen. Das Kernprinzip der Haftpflichtversicherung ist, nur für plötzlich eintretende, unerwartete Schäden an fremdem Eigentum aufzukommen – nicht für technische Mängel oder Verschleißerscheinungen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Folgeschäden an Nachbareigentum können unter bestimmten Bedingungen abgedeckt sein.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt grund­sätz­lich nicht für Schä­den, die durch defek­te oder feh­ler­haf­te Gerä­te ent­ste­hen. Das Kern­prin­zip der Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist, nur für plötz­lich ein­tre­ten­de, uner­war­te­te Schä­den an frem­dem Eigen­tum auf­zu­kom­men – nicht für tech­ni­sche Män­gel oder Ver­schleiß­erschei­nun­gen. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men: Fol­ge­schä­den an Nach­barei­gen­tum kön­nen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen abge­deckt sein.

War­um Gerä­te­de­fek­te nicht ver­si­chert sind

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Scha­dens­haft­pflicht, die nur für Schä­den auf­kommt, für die du recht­lich haf­test. Ein blo­ßer tech­ni­scher Defekt an dei­nem eige­nen Gerät ist kein ver­si­cher­ba­res Ereig­nis, da:

  • Der Scha­den nicht plötz­lich und unvor­her­seh­bar ein­tritt, son­dern auf Abnut­zung oder all­mäh­li­chen Ver­schleiß zurückgeht
  • Du für einen rei­nen Sach­scha­den an dei­nem eige­nen Eigen­tum nicht recht­lich haft­bar wirst
  • Ein Defekt oder eine Fehl­funk­ti­on nicht unter „Unfall” im ver­si­che­rungs­recht­li­chen Sin­ne fällt

Bei­spiel: Dein alter Toas­ter hat einen Kurz­schluss und ver­brennt innen – die­ser Scha­den ist Eigen­tums­scha­den und liegt nicht in der Ver­ant­wor­tung der Haft­pflicht, son­dern bei der Haus­rat­ver­si­che­rung oder dem Her­stel­ler (Gewährleistung/Garantie).

Wann zahlt die Pri­vat­haft­pflicht trotz­dem: Fol­ge­schä­den an Fremdgebäuden

Ein defek­tes Gerät kann unter Umstän­den abge­deckt sein, wenn es Schä­den an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sacht – also bei Haf­tung gegen­über Dritten:

  • Was­ser­schä­den durch feh­ler­haf­te Gerä­te: Läuft dei­ne Wasch­ma­schi­ne auf­grund eines Defekts aus und beschä­digt die Nach­bar­woh­nung, kann die Pri­vat­haft­pflicht ein­sprin­gen, sofern der Defekt unvor­her­seh­bar war und du kei­ne Kennt­nis davon hattest
  • Brand­schä­den: Ver­ur­sacht ein elek­tri­sches Gerät einen Brand, der auf Nach­barei­gen­tum über­greift, kann dies von der Haft­pflicht gedeckt sein
  • Vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Nut­zung aus­ge­schlos­sen: Hast du gewusst, dass das Gerät defekt ist, und benutzt es trotz­dem wei­ter, gilt dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit – die Ver­si­che­rung leis­tet dann nicht

Abgren­zung: Haus­rat­ver­si­che­rung vs. Privathaftpflicht

Für Schä­den an dei­nen eige­nen Gerä­ten ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Sie deckt ab:

  • Brand­schä­den, die von feh­ler­haf­ten Haus­halts­ge­rä­ten ausgehen
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den durch Gerätemängel
  • Defek­te und Ver­schleiß an eige­nen Gerä­ten (je nach Tarifumfang)

Prak­ti­sche Check­lis­te zum Schutz

  • Defek­te Gerä­te sofort repa­rie­ren oder aus­tau­schen, nicht weiterverwenden
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung durch­füh­ren (beson­ders bei Was­ser­lei­tun­gen, Elek­tro­ge­rä­ten, Heizung)
  • Gerä­te nach Ablauf der Gewähr­leis­tung über­prü­fen lassen
  • Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen: Pri­vat­haft­pflicht für Fremd­schä­den, Haus­rat für Eigentumsschäden
  • Im Scha­dens­fall sofort Ver­si­che­rer infor­mie­ren und Defekt dokumentieren
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