Suche

Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den durch defek­te Geräte?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht für Schä­den, die durch defek­te Gerä­te ver­ur­sacht wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Grün­de und Punk­te dazu:

1. Schä­den durch Abnut­zung oder Defekte

  • Schä­den, die auf Defek­te, Ver­schleiß oder Abnut­zung von Gerä­ten zurück­zu­füh­ren sind, gel­ten oft als nicht ver­si­cher­bar, da sie nicht plötz­lich und unvor­her­seh­bar pas­sie­ren. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel nur plötz­lich ein­tre­ten­de Schä­den ab, die durch Unfäl­le oder Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sacht werden.
  • Bei­spiel: Wenn dein alter Toas­ter auf­grund eines inter­nen Defekts Feu­er fängt und Schä­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den nicht, da es sich um einen tech­ni­schen Defekt handelt.

2. Deckung von Folgeschäden

  • In eini­gen Fäl­len kön­nen Fol­ge­schä­den, die durch den Defekt eines Geräts ent­ste­hen, abge­deckt sein, wenn du für den Scha­den haft­bar gemacht wirst. Das gilt jedoch nur, wenn der Scha­den nicht auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten beruht und du kei­ne Kennt­nis von dem Defekt hattest.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Wasch­ma­schi­ne aus­läuft und die Woh­nung dei­nes Nach­barn beschä­digt wird, könn­te die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Was­ser­scha­den am Eigen­tum des Nach­barn über­neh­men. Vor­aus­ge­setzt, der Defekt war unvor­her­seh­bar und du hast nicht grob fahr­läs­sig gehandelt.

3. Gro­be Fahrlässigkeit

  • Wenn du einen Defekt an einem Gerät bewusst igno­rierst und das Gerät wei­ter­hin benutzt, könn­te dies als gro­be Fahr­läs­sig­keit gel­ten. In sol­chen Fäl­len ist die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht ver­pflich­tet, den Scha­den zu übernehmen.
  • Bei­spiel: Du weißt, dass dein elek­tri­scher Was­ser­ko­cher einen Wackel­kon­takt hat, benutzt ihn aber wei­ter. Wenn dadurch ein Brand ent­steht, wird die Ver­si­che­rung den Scha­den ver­mut­lich nicht über­neh­men, da du fahr­läs­sig gehan­delt hast.

4. Haus­rat­ver­si­che­rung

  • Für Schä­den an eige­nen Gerä­ten, die durch Defek­te ent­ste­hen, ist in der Regel die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Die­se kann auch für Schä­den durch Brand, Lei­tungs­was­ser oder Blitz­schlag auf­kom­men, die von defek­ten Gerä­ten ver­ur­sacht werden.
  • Bei­spiel: Ein durch einen defek­ten Kühl­schrank aus­ge­lös­ter Kurz­schluss führt zu einem Brand in dei­ner Woh­nung. In die­sem Fall wäre es die Haus­rat­ver­si­che­rung, die den Scha­den an dei­nem Eigen­tum übernimmt.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se kei­ne Schä­den ab, die durch defek­te Gerä­te ver­ur­sacht wer­den, da sol­che Schä­den oft auf tech­ni­sche Män­gel oder Ver­schleiß zurück­zu­füh­ren sind. Für die Regu­lie­rung von Schä­den an den eige­nen Gerä­ten oder durch Defek­te ver­ur­sach­te Schä­den an dei­nem Eigen­tum ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig. Schä­den, die durch Defek­te an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den, könn­ten jedoch unter bestimm­ten Bedin­gun­gen von der Pri­vat­haft­pflicht gedeckt sein.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen