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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht für Schä­den durch eine Party?

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann für Schä­den auf­kom­men, die wäh­rend einer Par­ty ver­ur­sacht wer­den. Aller­dings hängt dies von den genau­en Umstän­den des Scha­dens und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten soll­test, wenn wäh­rend einer Par­ty ein Scha­den ent­steht und du wis­sen möch­test, ob die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den übernimmt:

1. Schä­den an frem­dem Eigentum

  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den an frem­dem Eigen­tum, die du oder dei­ne Gäs­te ver­se­hent­lich ver­ur­sa­chen. Dies gilt für Sach­schä­den, die durch Unacht­sam­keit oder einen Unfall auf einer Par­ty entstehen.
  • Bei­spiel: Wenn einer dei­ner Gäs­te ver­se­hent­lich das Han­dy eines ande­ren Par­ty­gasts beschä­digt oder ein Getränk auf elek­tro­ni­sche Gerä­te ver­schüt­tet wird, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz.

2. Per­so­nen­schä­den

  • Wenn wäh­rend der Par­ty ein Gast ver­letzt wird, z. B. durch einen Unfall in dei­ner Woh­nung, deckt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Per­so­nen­schä­den ab. Das schließt Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen oder Schmer­zens­geld­for­de­run­gen ein, die auf dich zukom­men könnten.
  • Bei­spiel: Ein Gast rutscht auf einem nas­sen Boden aus und ver­letzt sich am Hand­ge­lenk. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te in die­sem Fall die Behand­lungs­kos­ten über­neh­men und gege­be­nen­falls auch Schmer­zens­geld zahlen.

3. Miet­sach­schä­den

  • Wenn du in einer Miet­woh­nung lebst und wäh­rend der Par­ty Schä­den an der Woh­nung ent­ste­hen, z. B. an Wän­den, Böden oder Türen, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls. Die­se Schä­den fal­len unter den Bereich der Miet­sach­schä­den.
  • Bei­spiel: Ein Gast stol­pert und stößt ver­se­hent­lich ein Loch in die Wand oder beschä­digt den Par­kett­bo­den. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur, sofern Miet­sach­schä­den in dei­nem Tarif abge­deckt sind.

4. Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vorsatz

  • Schä­den, die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Vor­satz ent­ste­hen, sind in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Das bedeu­tet, wenn der Scha­den absicht­lich oder durch beson­ders sorg­lo­ses Ver­hal­ten ver­ur­sacht wur­de, kann die Ver­si­che­rung die Regu­lie­rung ablehnen.
  • Bei­spiel: Wenn ein Gast absicht­lich ein Fens­ter ein­schlägt oder eine Tür ein­tritt, wird die Ver­si­che­rung die­sen Scha­den ver­mut­lich nicht über­neh­men. Eben­so könn­te die Ver­si­che­rung bei star­kem Alko­hol­miss­brauch und grob fahr­läs­si­gem Ver­hal­ten die Zah­lung verweigern.

5. Schä­den durch Gäste

  • Schä­den, die dei­ne Gäs­te ver­ur­sa­chen, wäh­rend sie auf dei­ner Par­ty sind, fal­len in der Regel nicht unter dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. In sol­chen Fäl­len müs­sen die Gäs­te, die den Scha­den ver­ur­sacht haben, selbst über ihre eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung haften.
  • Bei­spiel: Wenn ein Gast auf dei­ner Par­ty ver­se­hent­lich ein teu­res Bild eines ande­ren Gas­tes beschä­digt, muss des­sen eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen, um den Scha­den zu regulieren.

6. Schä­den an gemie­te­ten Gegenständen

  • Falls du für die Par­ty Gegen­stän­de mie­test, wie zum Bei­spiel Laut­spre­cher, Möbel oder ande­res Equip­ment, kann es sein, dass Schä­den an die­sen gemie­te­ten Gegen­stän­den nicht durch die nor­ma­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sind. In die­sem Fall wäre es rat­sam, eine Zusatz­ver­si­che­rung für gemie­te­te Sachen abzu­schlie­ßen oder den Ver­mie­ter zu fra­gen, ob eine Ver­si­che­rung ent­hal­ten ist.
  • Tipp: Prü­fe in dei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob Miet­sach­schä­den an beweg­li­chen Gegen­stän­den wie gemie­te­tem Par­ty-Equip­ment abge­deckt sind, oder fra­ge beim Ver­mie­ter des Equip­ments nach, ob eine Ver­si­che­rung besteht.

7. Van­da­lis­mus und mut­wil­li­ge Beschädigungen

  • Van­da­lis­mus oder mut­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen, die wäh­rend einer Par­ty durch Gäs­te ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. In sol­chen Fäl­len kannst du den Ver­ur­sa­cher selbst haft­bar machen oder recht­li­che Schrit­te gegen ihn einleiten.
  • Bei­spiel: Wenn ein betrun­ke­ner Gast absicht­lich Mobi­li­ar zer­stört oder Wän­de beschmiert, kann die­ser Scha­den nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men werden.

8. Ver­si­che­rungs­schutz bei gro­ßen Feiern

  • Für sehr gro­ße Fei­ern oder Ver­an­stal­tun­gen könn­te es not­wen­dig sein, eine Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se deckt grö­ße­re Risi­ken ab, die bei pri­va­ten Fei­ern nicht von der nor­ma­len Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re wich­tig, wenn du vie­le Gäs­te erwar­test oder die Par­ty in einer gemie­te­ten Loca­ti­on stattfindet.
  • Tipp: Wenn du eine grö­ße­re Fei­er planst, erkun­di­ge dich bei dei­ner Ver­si­che­rung, ob der nor­ma­le Ver­si­che­rungs­schutz aus­reicht, oder ob du eine zusätz­li­che Ver­an­stal­tungs­haft­pflicht benötigst.

9. Schä­den durch Feu­er oder Kerzen

  • Wenn wäh­rend der Par­ty ein Feu­er oder Brand ent­steht, z. B. durch bren­nen­de Ker­zen, und dadurch ein Scha­den ver­ur­sacht wird, kann die Haft­pflicht­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein­sprin­gen. Aller­dings soll­test du sicher­stel­len, dass du kei­ne Sicher­heits­vor­schrif­ten ver­letzt hast, da dies sonst als gro­be Fahr­läs­sig­keit gewer­tet wer­den könnte.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass Ker­zen und Feu­er­stel­len sicher plat­ziert sind und kei­ne Gefah­ren für Gäs­te und die Umge­bung darstellen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel Schä­den, die wäh­rend einer Par­ty ent­ste­hen, sofern sie ver­se­hent­lich oder durch Unacht­sam­keit ver­ur­sacht wur­den. Dazu gehö­ren Sach­schä­den an frem­dem Eigen­tum, Miet­sach­schä­den in Miet­woh­nun­gen und Per­so­nen­schä­den. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit sind jedoch nicht abge­deckt. Es lohnt sich, vor der Par­ty die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu über­prü­fen, um sicher­zu­ge­hen, dass alle poten­zi­el­len Risi­ken abge­deckt sind. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, einen pas­sen­den Tarif mit umfas­sen­dem Schutz zu finden.

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