Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn der Schaden von Verwandten verursacht wird, die im selben Haushalt leben wie der Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass innerhalb eines Haushalts verursachte Schäden zwischen den Mitbewohnern normalerweise nicht durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Hier sind die wichtigsten Aspekte dazu:
1. Schäden innerhalb des Haushalts
- Schäden, die von Personen verursacht werden, die im selben Haushalt leben, sind meist nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Das gilt für Ehepartner, Kinder und andere Verwandte, die mit dir zusammenwohnen.
- Beispiel: Wenn dein Kind versehentlich den Fernseher in deinem Wohnzimmer beschädigt, wird dieser Schaden in der Regel nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen, da es sich um einen Schaden innerhalb des Haushalts handelt.
2. Versicherungsschutz für Familienangehörige
- Familienmitglieder, die im selben Haushalt leben, sind in der Regel mitversichert. Das bedeutet, dass sie gegenüber Dritten durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind. Wenn also ein Familienmitglied einen Schaden außerhalb des Haushalts verursacht, übernimmt die Versicherung die Kosten.
- Beispiel: Dein Kind spielt bei einem Freund und beschädigt dort versehentlich ein Möbelstück. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung, da der Schaden außerhalb des eigenen Haushalts entstanden ist.
3. Schäden durch minderjährige Kinder
- Minderjährige Kinder sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, auch wenn sie einen Schaden außerhalb des Haushalts verursachen. Bei Kindern unter 7 Jahren (bzw. unter 10 Jahren im Straßenverkehr) gilt die Regel der Deliktunfähigkeit. In solchen Fällen haftet das Kind nicht gesetzlich, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
- Beispiel: Dein 5‑jähriges Kind beschädigt bei einem Besuch bei den Großeltern versehentlich eine Vase. Da das Kind deliktunfähig ist, würde in der Regel keine Haftung bestehen, es sei denn, deine Privathaftpflichtversicherung bietet eine Schadensübernahme für deliktunfähige Kinder an.
4. Schäden durch volljährige Kinder
- Volljährige Kinder, die noch im selben Haushalt leben, sind in der Regel solange mitversichert, wie sie sich in einer Schulausbildung oder einem Studium befinden und kein eigenes Einkommen haben. Auch hier gilt jedoch, dass Schäden innerhalb des Haushalts nicht abgedeckt sind.
- Beispiel: Dein volljähriges Kind lebt noch bei dir und beschädigt versehentlich das Eigentum eines Nachbarn. Dieser Schaden wäre in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt, da er außerhalb des Haushalts entstanden ist.
5. Schäden durch Verwandte außerhalb des Haushalts
- Schäden, die durch Verwandte außerhalb des Haushalts verursacht werden, können durch deine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sein, wenn sie zu deinem Haushalt gehören und durch die Versicherungspolice mitversichert sind.
- Beispiel: Du lebst mit deinen Eltern oder erwachsenen Geschwistern in einem Haushalt, und einer von ihnen verursacht einen Schaden bei einer dritten Person. Solange diese Person in deiner Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist, würde die Versicherung den Schaden übernehmen.
6. Erweiterungen durch Zusatzbausteine
- Einige Versicherer bieten Zusatzbausteine oder spezielle Tarife an, die auch Schäden innerhalb des Haushalts abdecken. Diese Tarife sind allerdings seltener und teurer, da sie eine größere Deckung bieten. Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen, um zu sehen, ob solche Erweiterungen möglich sind.
- Beispiel: Du möchtest sicherstellen, dass auch Schäden innerhalb des Haushalts abgedeckt sind, und entscheidest dich für einen speziellen Familientarif, der diese Art von Schäden übernimmt.
7. Gefälligkeitsschäden durch Verwandte
- Wenn du oder deine Verwandten im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung einen Schaden verursachen, kann deine Privathaftpflichtversicherung diesen Schaden abdecken, vorausgesetzt, die Police enthält einen Gefälligkeitsschäden-Baustein. Dieser deckt unentgeltliche Hilfeleistungen ab, z. B. wenn ein Verwandter beim Umzug hilft und versehentlich einen Schaden verursacht.
- Beispiel: Dein Bruder hilft dir beim Umzug und beschädigt versehentlich einen Schrank. Wenn deine Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden abdeckt, würde der Schaden übernommen.
Fazit
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht für Schäden, die durch Verwandte im selben Haushalt verursacht werden. Für Schäden außerhalb des Haushalts, die von mitversicherten Verwandten verursacht werden, greift die Privathaftpflichtversicherung. Es gibt jedoch spezielle Tarife und Zusatzbausteine, die auch Schäden innerhalb des Haushalts oder durch Gefälligkeitshandlungen abdecken können. Ein Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen hilft dir, den passenden Versicherungsschutz für deine Familie zu finden.