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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht, wenn der Scha­den durch Ver­wand­te ver­ur­sacht wird?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht, wenn der Scha­den von Ver­wand­ten ver­ur­sacht wird, die im sel­ben Haus­halt leben wie der Ver­si­che­rungs­neh­mer. Das bedeu­tet, dass inner­halb eines Haus­halts ver­ur­sach­te Schä­den zwi­schen den Mit­be­woh­nern nor­ma­ler­wei­se nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht abge­deckt sind. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te dazu:

1. Schä­den inner­halb des Haushalts

  • Schä­den, die von Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den, die im sel­ben Haus­halt leben, sind meist nicht durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt. Das gilt für Ehe­part­ner, Kin­der und ande­re Ver­wand­te, die mit dir zusammenwohnen.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind ver­se­hent­lich den Fern­se­her in dei­nem Wohn­zim­mer beschä­digt, wird die­ser Scha­den in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, da es sich um einen Scha­den inner­halb des Haus­halts handelt.

2. Ver­si­che­rungs­schutz für Familienangehörige

  • Fami­li­en­mit­glie­der, die im sel­ben Haus­halt leben, sind in der Regel mit­ver­si­chert. Das bedeu­tet, dass sie gegen­über Drit­ten durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­si­chert sind. Wenn also ein Fami­li­en­mit­glied einen Scha­den außer­halb des Haus­halts ver­ur­sacht, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kosten.
  • Bei­spiel: Dein Kind spielt bei einem Freund und beschä­digt dort ver­se­hent­lich ein Möbel­stück. In die­sem Fall greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, da der Scha­den außer­halb des eige­nen Haus­halts ent­stan­den ist.

3. Schä­den durch min­der­jäh­ri­ge Kinder

  • Min­der­jäh­ri­ge Kin­der sind in der Regel über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert, auch wenn sie einen Scha­den außer­halb des Haus­halts ver­ur­sa­chen. Bei Kin­dern unter 7 Jah­ren (bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) gilt die Regel der Delikt­un­fä­hig­keit. In sol­chen Fäl­len haf­tet das Kind nicht gesetz­lich, es sei denn, die Eltern haben ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt.
  • Bei­spiel: Dein 5‑jähriges Kind beschä­digt bei einem Besuch bei den Groß­el­tern ver­se­hent­lich eine Vase. Da das Kind delikt­un­fä­hig ist, wür­de in der Regel kei­ne Haf­tung bestehen, es sei denn, dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bie­tet eine Scha­dens­über­nah­me für delikt­un­fä­hi­ge Kin­der an.

4. Schä­den durch voll­jäh­ri­ge Kinder

  • Voll­jäh­ri­ge Kin­der, die noch im sel­ben Haus­halt leben, sind in der Regel solan­ge mit­ver­si­chert, wie sie sich in einer Schul­aus­bil­dung oder einem Stu­di­um befin­den und kein eige­nes Ein­kom­men haben. Auch hier gilt jedoch, dass Schä­den inner­halb des Haus­halts nicht abge­deckt sind.
  • Bei­spiel: Dein voll­jäh­ri­ges Kind lebt noch bei dir und beschä­digt ver­se­hent­lich das Eigen­tum eines Nach­barn. Die­ser Scha­den wäre in der Regel durch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt, da er außer­halb des Haus­halts ent­stan­den ist.

5. Schä­den durch Ver­wand­te außer­halb des Haushalts

  • Schä­den, die durch Ver­wand­te außer­halb des Haus­halts ver­ur­sacht wer­den, kön­nen durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, wenn sie zu dei­nem Haus­halt gehö­ren und durch die Ver­si­che­rungs­po­li­ce mit­ver­si­chert sind.
  • Bei­spiel: Du lebst mit dei­nen Eltern oder erwach­se­nen Geschwis­tern in einem Haus­halt, und einer von ihnen ver­ur­sacht einen Scha­den bei einer drit­ten Per­son. Solan­ge die­se Per­son in dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert ist, wür­de die Ver­si­che­rung den Scha­den übernehmen.

6. Erwei­te­run­gen durch Zusatzbausteine

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­bau­stei­ne oder spe­zi­el­le Tari­fe an, die auch Schä­den inner­halb des Haus­halts abde­cken. Die­se Tari­fe sind aller­dings sel­te­ner und teu­rer, da sie eine grö­ße­re Deckung bie­ten. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um zu sehen, ob sol­che Erwei­te­run­gen mög­lich sind.
  • Bei­spiel: Du möch­test sicher­stel­len, dass auch Schä­den inner­halb des Haus­halts abge­deckt sind, und ent­schei­dest dich für einen spe­zi­el­len Fami­li­en­ta­rif, der die­se Art von Schä­den übernimmt.

7. Gefäl­lig­keits­schä­den durch Verwandte

  • Wenn du oder dei­ne Ver­wand­ten im Rah­men einer Gefäl­lig­keits­hand­lung einen Scha­den ver­ur­sa­chen, kann dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­sen Scha­den abde­cken, vor­aus­ge­setzt, die Poli­ce ent­hält einen Gefäl­lig­keits­schä­den-Bau­stein. Die­ser deckt unent­gelt­li­che Hil­fe­leis­tun­gen ab, z. B. wenn ein Ver­wand­ter beim Umzug hilft und ver­se­hent­lich einen Scha­den verursacht.
  • Bei­spiel: Dein Bru­der hilft dir beim Umzug und beschä­digt ver­se­hent­lich einen Schrank. Wenn dei­ne Pri­vat­haft­pflicht Gefäl­lig­keits­schä­den abdeckt, wür­de der Scha­den übernommen.

Fazit

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht für Schä­den, die durch Ver­wand­te im sel­ben Haus­halt ver­ur­sacht wer­den. Für Schä­den außer­halb des Haus­halts, die von mit­ver­si­cher­ten Ver­wand­ten ver­ur­sacht wer­den, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Es gibt jedoch spe­zi­el­le Tari­fe und Zusatz­bau­stei­ne, die auch Schä­den inner­halb des Haus­halts oder durch Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen abde­cken kön­nen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für dei­ne Fami­lie zu finden.

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