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Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch Fahrradfahren?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden durch Fahrradfahren — allerdings nur, wenn du diese unabsichtlich verursachst. Sie deckt Personenschäden (Verletzungen), Sachschäden (beschädigte Autos, Mauern etc.) und Vermögensschäden ab.

Ja, die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Schä­den durch Fahr­rad­fah­ren — aller­dings nur, wenn du die­se unab­sicht­lich ver­ur­sachst. Sie deckt Per­so­nen­schä­den (Ver­let­zun­gen), Sach­schä­den (beschä­dig­te Autos, Mau­ern etc.) und Ver­mö­gens­schä­den ab. Wich­tig: Schä­den an dei­nem eige­nen Fahr­rad sind aus­drück­lich nicht versichert.

Wel­che Schä­den beim Fahr­rad­fah­ren sind versichert?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt Fahr­rad­fah­ren zu all­täg­li­chen Akti­vi­tä­ten und bie­tet daher umfas­sen­den Schutz bei unver­schul­de­ten Unfällen:

  • Per­so­nen­schä­den: Ver­let­zun­gen von Fuß­gän­gern, ande­ren Rad­fah­rern oder Auto­fah­rern — inklu­si­ve Behand­lungs­kos­ten, Schmer­zens­geld und bei schwe­ren Fäl­len Rentenzahlungen
  • Sach­schä­den: Beschä­di­gun­gen an Autos (Sei­ten­spie­gel, Lack), Grund­stü­cken (Gar­ten­mau­ern, Zäu­ne), Schau­fens­tern oder ande­ren Gegenständen
  • Ver­mö­gens­schä­den: Finan­zi­el­le Ver­lus­te ohne direk­ten Sach- oder Per­so­nen­scha­den (sel­te­ner, aber in man­chen Ver­trä­gen enthalten)

Kon­kre­te Bei­spie­le: Du über­fährst einen Geh­weg­rand und ver­letzt einen Fuß­gän­ger → Ver­si­che­rung zahlt. Du beschä­digst beim Abbie­gen ein par­ken­des Auto → Ver­si­che­rung zahlt. Du kol­li­dierst mit einem ande­ren Rad­fah­rer, des­sen Rad beschä­digt wird → Ver­si­che­rung zahlt.

Was ist NICHT versichert?

  • Dein eige­nes Fahr­rad: Beschä­di­gun­gen, Dieb­stahl oder Ver­schleiß dei­nes Rads sind aus­ge­schlos­sen. Hier­für brauchst du eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung oder eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Fahrradschutz
  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Absicht­lich ver­ur­sach­te Unfäl­le sind nicht gedeckt
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Fahr­rad­fah­ren unter Alko­hol- oder Dro­gen­ein­fluss kann zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung führen
  • Ver­kehrs­ge­setz­ver­let­zun­gen: Bei gro­ben Ver­stö­ßen (fal­sches Fah­ren ohne gül­ti­ge Brem­sen) kann die Ver­si­che­rung kür­zen oder leisten

Wich­ti­ge Unter­schie­de zur Kfz-Haftpflicht

Fahr­rad­fah­ren fällt recht­lich unter die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, nicht unter die Kfz-Haft­pflicht. Die­se ist nur für moto­ri­sier­te Fahr­zeu­ge (Autos, Motor­rä­der, E‑Bikes mit Tret­un­ter­stüt­zung) zustän­dig. Für E‑Bikes mit rei­ner Motor­un­ter­stüt­zung bis 25 km/h (Pedelecs) greift in der Regel wei­ter­hin die Pri­vat­haft­pflicht. Bei schnel­le­ren Model­len (S‑Pedelecs) ist eine zusätz­li­che Kfz-Haft­pflicht erforderlich.

Prak­ti­sche Tipps zum Schutz

  • Prü­fe, ob dei­ne Pri­vat­haft­pflicht Fahr­rad­fah­ren expli­zit ein­schließt — in moder­nen Tari­fen ist dies Standard
  • Ach­te auf aus­rei­chen­de Deckungs­sum­men (mind. 3–5 Mil­lio­nen Euro für Personenschäden)
  • Kom­bi­nie­re die Pri­vat­haft­pflicht mit einer Fahr­rad­ver­si­che­rung, um auch dein Fahr­rad zu schützen
  • Doku­men­tie­re Unfäl­le mit Fotos, Zeu­gen­aus­sa­gen und Poli­zei­be­richt für Schadensregulierung
  • Nut­ze einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um den pas­sen­den Tarif mit opti­ma­lem Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis zu finden
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