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Ja, die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden durch Fahrradfahren — allerdings nur, wenn du diese unabsichtlich verursachst. Sie deckt Personenschäden (Verletzungen), Sachschäden (beschädigte Autos, Mauern etc.) und Vermögensschäden ab.
Ja, die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Schäden durch Fahrradfahren — allerdings nur, wenn du diese unabsichtlich verursachst. Sie deckt Personenschäden (Verletzungen), Sachschäden (beschädigte Autos, Mauern etc.) und Vermögensschäden ab. Wichtig: Schäden an deinem eigenen Fahrrad sind ausdrücklich nicht versichert.
Die Privathaftpflichtversicherung zählt Fahrradfahren zu alltäglichen Aktivitäten und bietet daher umfassenden Schutz bei unverschuldeten Unfällen:
Konkrete Beispiele: Du überfährst einen Gehwegrand und verletzt einen Fußgänger → Versicherung zahlt. Du beschädigst beim Abbiegen ein parkendes Auto → Versicherung zahlt. Du kollidierst mit einem anderen Radfahrer, dessen Rad beschädigt wird → Versicherung zahlt.
Fahrradfahren fällt rechtlich unter die Privathaftpflichtversicherung, nicht unter die Kfz-Haftpflicht. Diese ist nur für motorisierte Fahrzeuge (Autos, Motorräder, E‑Bikes mit Tretunterstützung) zuständig. Für E‑Bikes mit reiner Motorunterstützung bis 25 km/h (Pedelecs) greift in der Regel weiterhin die Privathaftpflicht. Bei schnelleren Modellen (S‑Pedelecs) ist eine zusätzliche Kfz-Haftpflicht erforderlich.
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