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Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Vandalismus?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Die Privathaftpflichtversicherung zahlt nicht bei Vandalismus, da diese Versicherung nur Schäden durch unbeabsichtigte oder fahrlässige Handlungen deckt. Vandalismus ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung und fällt daher nicht unter den Versicherungsschutz. Wenn du selbst Opfer von Vandalismusschäden wirst, greift stattdessen deine Hausrat- oder Gebäudeversicherung.

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt nicht bei Van­da­lis­mus, da die­se Ver­si­che­rung nur Schä­den durch unbe­ab­sich­tig­te oder fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen deckt. Van­da­lis­mus ist eine vor­sätz­li­che Sach­be­schä­di­gung und fällt daher nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Wenn du selbst Opfer von Van­da­lis­mus­schä­den wirst, greift statt­des­sen dei­ne Haus­rat- oder Gebäudeversicherung.

War­um die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung Van­da­lis­mus ausschließt

Das Grund­prin­zip der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist es, dich vor Ansprü­chen zu schüt­zen, die ent­ste­hen, wenn du unbe­ab­sich­tigt oder durch Fahr­läs­sig­keit Schä­den an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst. Van­da­lis­mus ist jedoch eine bewuss­te und geziel­te Zer­stö­rung von Eigen­tum. Der ent­schei­den­de Unter­schied liegt in der Vorsätzlichkeit:

  • Fahr­läs­si­ge Schä­den: Du stößt ver­se­hent­lich mit dem Fahr­rad gegen das Auto eines Nach­barn – die Pri­vat­haft­pflicht zahlt.
  • Vor­sätz­li­che Schä­den (Van­da­lis­mus): Du zer­kratzt absicht­lich das Auto eines Nach­barn – die Pri­vat­haft­pflicht zahlt nicht.

Ver­si­che­rer leh­nen vor­sätz­li­che Hand­lun­gen gene­rell ab, weil das Ver­si­che­rungs­prin­zip auf dem Gedan­ken des unvor­her­seh­ba­ren Scha­dens­ein­tritts basiert. Vor­sätz­li­che Taten sind per Defi­ni­ti­on vor­her­seh­bar und wer­den daher nicht ver­si­chert – das wür­de einen Anreiz für fahr­läs­si­ges oder sogar kri­mi­nel­les Ver­hal­ten schaffen.

So unter­schei­dest du zwi­schen fahr­läs­si­gen Schä­den und Vandalismus

Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, wo die Gren­ze zwi­schen Fahr­läs­sig­keit und Vor­satz liegt, da dies ent­schei­dend für den Ver­si­che­rungs­schutz ist:

  • Unbe­ab­sich­tig­te Beschä­di­gun­gen: Du wirfst einen Ball im Gar­ten und triffst ver­se­hent­lich die Gar­ten­mö­bel des Nach­barn – fahr­läs­si­ger Scha­den, wird von der Pri­vat­haft­pflicht gedeckt.
  • Leicht­sinn: Du lässt einen Grill unbe­auf­sich­tigt, der dann einen Brand ver­ur­sacht – wird oft noch als fahr­läs­sig ein­ge­stuft und ist meist versichert.
  • Bewuss­tes Zer­stö­ren: Du wirst wütend und wirfst einen Blu­men­topf gegen die Haus­wand eines Nach­barn – ein­deu­tig Van­da­lis­mus und nicht versichert.

Schutz vor Van­da­lis­mus­schä­den: Die rich­ti­gen Versicherungen

Wenn dein Eigen­tum durch Van­da­lis­mus beschä­digt wird, sind nicht die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, son­dern ande­re Poli­cen der rich­ti­ge Ansprechpartner:

  • Haus­rat­ver­si­che­rung: Deckt Van­da­lis­mus­schä­den an dei­nem Mobi­li­ar, Elek­tro­nik und Ein­rich­tung ab – vor­aus­ge­setzt, Van­da­lis­mus ist im Ver­si­che­rungs­um­fang ein­ge­schlos­sen (prü­fe dei­ne Bedingungen).
  • Gebäu­de­ver­si­che­rung: Schützt dein Haus oder dei­ne Woh­nung vor Van­da­lis­mus­schä­den an Fens­ter, Türen, Wän­den und ande­ren fest ver­bau­ten Elementen.
  • For­de­rungs­aus­fall­de­ckung: Ein optio­na­ler Zusatz zur Pri­vat­haft­pflicht, der greift, wenn jemand ande­res fahr­läs­sig Schä­den ver­ur­sacht, aber nicht zah­lungs­fä­hig ist – funk­tio­niert aber nicht bei Van­da­lis­mus durch Drit­te, da auch hier die Vor­sätz­lich­keit aus­ge­schlos­sen ist.

Prak­ti­sche Check­lis­te: Dein Schutz bei Vandalismusschäden

  • Über­prü­fe dei­ne Haus­rat- und Gebäu­de­ver­si­che­rung auf expli­zi­ten Vandalismusschutz.
  • Doku­men­tie­re jeden Van­da­lis­mus­scha­den mit Fotos und schrift­li­chen Aufzeichnungen.
  • Mel­de Van­da­lis­mus­schä­den der Poli­zei und hole dir eine Anzeigenbestätigung.
  • Infor­mie­re umge­hend dei­nen Ver­si­che­rer – beach­te Fris­ten in dei­nen Versicherungsbedingungen.
  • Prü­fe, ob eine erwei­ter­te Absi­che­rung gegen Van­da­lis­mus sinn­voll für dich ist (beson­ders in gefähr­de­ten Wohngebieten).
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