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Zahlt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Vandalismus?

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt in der Regel kei­ne Schä­den durch Van­da­lis­mus ab, da Van­da­lis­mus als vor­sätz­li­che Hand­lung gilt, und die Haft­pflicht­ver­si­che­rung nur für Schä­den auf­kommt, die ver­se­hent­lich oder fahr­läs­sig ver­ur­sacht wur­den. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te zu Van­da­lis­mus und der Rol­le der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung:

1. Aus­schluss von vor­sätz­li­chen Handlungen

  • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift nur bei unbe­ab­sich­tig­ten oder fahr­läs­si­gen Schä­den. Van­da­lis­mus ist eine vor­sätz­li­che Beschä­di­gung von Eigen­tum und wird des­halb nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt.
  • Bei­spiel: Du beschä­digst absicht­lich das Auto eines Nach­barn. Da dies als vor­sätz­li­cher Van­da­lis­mus gilt, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht.

2. Unbe­ab­sich­tig­te Beschädigungen

  • Wenn du unab­sicht­lich oder aus Leicht­sinn etwas beschä­digst, greift die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Dies ist jedoch kein Van­da­lis­mus, son­dern ein fahr­läs­si­ger Scha­den, der übli­cher­wei­se durch die Ver­si­che­rung gedeckt wird.
  • Bei­spiel: Du stößt ver­se­hent­lich mit dei­nem Fahr­rad gegen das Auto eines Nach­barn und ver­ur­sachst einen Krat­zer. Dies wäre ein fahr­läs­si­ger Scha­den, den dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­neh­men würde.

3. Was ist Vandalismus?

  • Van­da­lis­mus bedeu­tet, dass jemand absicht­lich frem­des Eigen­tum beschä­digt. Dies kann sich auf Sach­be­schä­di­gun­gen wie das Zer­schla­gen von Fens­ter­schei­ben, das Ver­krat­zen von Autos oder das Zer­rei­ßen von Gar­ten­mö­beln bezie­hen. Sol­che absicht­li­chen Hand­lun­gen sind nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Bei­spiel: Du wirfst absicht­lich einen Stein durch das Fens­ter eines Nach­barn. Da dies eine vor­sätz­li­che Hand­lung ist, wür­de die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht zahlen.

4. Van­da­lis­mus­schä­den am eige­nen Eigentum

  • Wenn dein eige­nes Eigen­tum durch Van­da­lis­mus beschä­digt wird, deckt dies in der Regel eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Gebäu­de­ver­si­che­rung ab, sofern Van­da­lis­mus­schä­den in den Ver­trag ein­ge­schlos­sen sind. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt jedoch nur gegen Schä­den, die du an frem­dem Eigen­tum ver­ur­sachst, und nicht gegen Van­da­lis­mus an dei­nem eige­nen Eigentum.
  • Bei­spiel: Ein Unbe­kann­ter beschä­digt dei­nen Gar­ten­zaun durch Van­da­lis­mus. In die­sem Fall greift mög­li­cher­wei­se dei­ne Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung, nicht jedoch die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

5. Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch Dritte

  • Wenn dein Eigen­tum durch Van­da­lis­mus beschä­digt wird und du den Täter kennst, kannst du ihn auf Scha­den­er­satz ver­kla­gen. Wenn der Täter jedoch kei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hat oder vor­sätz­lich gehan­delt hat, bleibt der Geschä­dig­te häu­fig auf dem Scha­den sit­zen, es sei denn, es greift eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung wie die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung.
  • Bei­spiel: Jemand zer­stört absicht­lich dei­ne Gar­ten­mö­bel. Da dies Van­da­lis­mus ist, hilft die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Täters nicht, und du müss­test den Scha­den selbst tra­gen, sofern der Täter nicht zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wird.

6. For­de­rungs­aus­fall­de­ckung als zusätz­li­cher Schutz

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung an. Die­se greift, wenn du geschä­digt wirst und der Ver­ur­sa­cher weder zah­len kann noch ver­si­chert ist. Sie gilt aller­dings nur für fahr­läs­si­ge und unbe­ab­sich­tig­te Schä­den, nicht bei Van­da­lis­mus, da die­ser als vor­sätz­li­che Hand­lung gilt.
  • Bei­spiel: Jemand beschä­digt fahr­läs­sig dein Eigen­tum, kann den Scha­den aber nicht beglei­chen. Die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te in die­sem Fall ein­sprin­gen, aber nicht bei Vandalismus.

Fazit

Van­da­lis­mus­schä­den sind in der Regel nicht von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gedeckt, da die­se nur für unbe­ab­sich­tig­te oder fahr­läs­si­ge Schä­den ein­tritt. Vor­sätz­li­che Hand­lun­gen wie Van­da­lis­mus sind von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­ge­schlos­sen. Um Van­da­lis­mus­schä­den am eige­nen Eigen­tum abzu­de­cken, ist eine Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung sinn­voll. Bei Schä­den durch Drit­te hilft die For­de­rungs­aus­fall­de­ckung, sofern der Scha­den nicht vor­sätz­lich ver­ur­sacht wur­de. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­tet dir die Mög­lich­keit, eine pas­sen­de Absi­che­rung zu finden.

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