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Zahlt die Ver­si­che­rung auch bei Schä­den durch Sturm oder Hagel?

Zahlt die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung bei Schä­den durch Sturm oder Hagel?

Wenn Dein e‑scooter durch Sturm, Hagel oder ande­re Natur­er­eig­nis­se beschä­digt wird, hängt die Über­nah­me der Kos­ten ganz davon ab, wel­che Art der Ver­si­che­rung Du abge­schlos­sen hast. Grund­sätz­lich gilt: Die rei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Du zwin­gend abschlie­ßen musst, deckt sol­che Schä­den nicht ab. Dafür benö­tigst Du zusätz­li­chen Kaskoschutz.

War­um reicht die Haft­pflicht nicht für Sturmschäden?

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht inner­halb der e scoo­ter ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich Schä­den ab, die Du Drit­ten zufügst. Schä­den an Dei­nem eige­nen E‑Scooter, zum Bei­spiel durch Sturm oder Hagel, sind damit nicht abgedeckt.

Wann über­nimmt die Ver­si­che­rung Sturm- und Hagelschäden?

Um Dei­nen Scoo­ter auch gegen Schä­den durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag oder Über­schwem­mun­gen abzu­si­chern, benö­tigst Du eine soge­nann­te Teil­kas­ko­ver­si­che­rung als Erwei­te­rung Dei­ner ver­si­che­rung e‑scooter.

Die Teil­kas­ko deckt typischerweise:

  • Schä­den durch Sturm ab Wind­stär­ke 8

  • Hagel­schä­den

  • Schä­den durch Blitz­schlag oder Überschwemmungen

  • Schä­den durch Brand, Explo­si­on und Diebstahl

Mit die­ser Zusatz­op­ti­on bist Du also auch bei extre­men Wet­ter­ereig­nis­sen finan­zi­ell abgesichert.

Was tun, wenn der Scoo­ter durch Unwet­ter beschä­digt wurde?

Falls Dein Scoo­ter bei einem Sturm oder durch Hagel beschä­digt wur­de, beach­te fol­gen­de Schritte:

  1. Schä­den dokumentieren

    • Foto­gra­fie­re Dei­nen Scoo­ter mög­lichst direkt nach dem Ereig­nis und doku­men­tie­re alle sicht­ba­ren Schäden.

  2. Ver­si­che­rer schnell informieren

    • Mel­de den Scha­den unver­züg­lich Dei­nem Ver­si­che­rer, am bes­ten inner­halb von 24 Stunden.

  3. Details lie­fern

    • Beschrei­be mög­lichst genau den Her­gang und die Wet­ter­ver­hält­nis­se. Bei Unwet­ter­er­eig­nis­sen kannst Du oft auf öffent­li­che Wet­ter­be­rich­te verweisen.

Vor­sicht bei Fahrlässigkeit!

Die Ver­si­che­rung könn­te die Zah­lung ver­wei­gern, wenn sie Dir gro­be Fahr­läs­sig­keit vor­wer­fen kann. Ein Bei­spiel: Lässt Du Dei­nen E‑Scooter bei Sturm­war­nun­gen unge­si­chert im Frei­en ste­hen, kann es sein, dass der Ver­si­che­rer nur teil­wei­se oder gar nicht zahlt. Ach­te des­halb auf eine siche­re Ver­wah­rung Dei­nes Scoo­ters, beson­ders wenn ein Unwet­ter ange­kün­digt ist.

Tipps, um opti­mal abge­si­chert zu sein:

  • Wäh­le eine Teil­kas­ko-Erwei­te­rung zur Haft­pflicht, wenn Du Sturm- und Hagel­schä­den absi­chern möchtest.

  • Ach­te bei Ver­trags­ab­schluss auf eine nied­ri­ge Selbst­be­tei­li­gung, um im Scha­dens­fall finan­zi­ell bes­ser abge­si­chert zu sein.

  • Infor­mie­re Dich regel­mä­ßig über den Deckungs­um­fang Dei­nes Tarifs, um sicher­zu­ge­hen, dass Dein Scoo­ter aus­rei­chend geschützt ist.

Fazit

Die gesetz­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Dei­nen e‑scooter deckt kei­ne Sturm- oder Hagel­schä­den ab. Dafür benö­tigst Du eine zusätz­li­che Teil­kas­ko­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell sol­che Natur­er­eig­nis­se mit­ver­si­chert. Um sicher­zu­ge­hen, dass Dein Scoo­ter opti­mal geschützt ist, soll­test Du regel­mä­ßig prü­fen, ob Dein aktu­el­ler e scoo­ter ver­si­che­rung-Tarif die­se Leis­tun­gen bie­tet. So kannst Du jeder­zeit ent­spannt blei­ben, selbst wenn es drau­ßen stür­misch wird.

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