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Nein, die gesetzliche Haftpflicht deckt Vandalismusschäden am eigenen E-Scooter nicht ab. Sie schützt nur vor Fremdschadenersatzforderungen. Für Vandalismus benötigst Du einen Kaskoschutz – entweder Teilkasko oder Vollkasko – je nach Vertrag sind solche Schäden dann mitversichert.
Nein, die gesetzliche Haftpflicht deckt Vandalismusschäden am eigenen E‑Scooter nicht ab. Sie schützt nur vor Fremdschadenersatzforderungen. Für Vandalismus benötigst Du einen Kaskoschutz – entweder Teilkasko oder Vollkasko – je nach Vertrag sind solche Schäden dann mitversichert.
Die E‑Scooter Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfüllt ihre Funktion: Sie zahlt, wenn Du mit Deinem Roller einen Unfall verursachst und Dritte Schäden erleiden. Allerdings erstreckt sich dieser Schutz nicht auf Dein eigenes Fahrzeug. Wenn Dein E‑Scooter mutwillig beschädigt wird – etwa durch zerkratzte Verkleidungen, beschädigte Bremsen, abgebrochene Lenkergriffe oder andere Sabotage – bleibst Du mit einer reinen Haftpflicht auf den gesamten Reparaturkosten sitzen. Das gilt unabhängig davon, ob der Schaden im öffentlichen Raum oder auf privatem Grund entsteht.
Um Vandalismusschäden abzudecken, benötigst Du einen Kaskoschutz. Die Unterschiede sind wichtig:
Ob Deine E‑Scooter-Versicherung Vandalismusschäden zahlt, hängt entscheidend vom gewählten Tarif ab. Eine reine Haftpflicht schützt Dich nicht. Mit Vollkasko bist Du am besten abgesichert – ideal für teure Modelle und häufige Nutzung im öffentlichen Raum. Teilkasko kann ausreichen, wenn Dein Scooter hochwertiger ist und Du gezielt auf Vandalismus-Inklusion achtest. Vergleiche die Angebote sorgfältig und wähle den Schutz, der zu Deinem Fahrstil passt.
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