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Nein, die gesetzliche E-Scooter-Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen mit Wildtieren nicht. Sie deckt nur Schäden ab, die Du Dritten zufügst – nicht Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug oder Deiner Person. Nur mit einer Teilkaskoversicherung als Zusatzschutz sind Wildunfälle versichert.
Nein, die gesetzliche E‑Scooter-Haftpflichtversicherung zahlt bei Unfällen mit Wildtieren nicht. Sie deckt nur Schäden ab, die Du Dritten zufügst – nicht Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug oder Deiner Person. Nur mit einer Teilkaskoversicherung als Zusatzschutz sind Wildunfälle versichert.
Die in Deutschland vorgeschriebene E‑Scooter-Haftpflichtversicherung ist eine Drittschadenversicherung. Das bedeutet: Sie kommt nur auf für Schäden, die Du anderen Personen, Fahrzeugen oder Eigentum zufügst – etwa wenn Du bei einem Ausweichmanöver ein parkendes Auto streifst oder einen Fußgänger verletzt.
Unfälle mit Wildtieren gelten nicht als Haftpflichtfall, da weder eine andere Person noch fremdes Eigentum beschädigt wird. Du selbst erleidest den Schaden – und genau dafür kommt die reine Haftpflicht nicht auf. Das gilt unabhängig davon, ob Du mit einem Reh, Wildschwein, Hund oder einem anderen Tier kollidierst.
Für den Schutz bei Wildunfällen benötigst Du eine Teilkaskoversicherung als Zusatzmodul. Je nach Tarif deckt diese folgende Schäden ab:
Wichtig: Diese Leistungen sind nicht automatisch enthalten. Du musst sie beim Abschluss bewusst hinzuwählen. Die Kosten für Teilkasko liegen je nach Anbieter und Fahrzeugwert ca. 30–80 Euro pro Jahr über den Haftpflichtprämien. Ein aktueller Versicherungsvergleich hilft, Tarife mit Tierunfallschutz gezielt zu identifizieren.
Hat ein Wildunfall stattgefunden, akzeptiert die Versicherung nur mit sorgfältig dokumentierten Nachweisen:
Ohne diese Belege kann die Versicherung die Zahlung ablehnen. Bewahre daher auch Reparaturrechnungen und Kostenvoranschläge auf.
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